Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
517/2020
Stuttgart,
06/18/2020
Mehraufwendungen 2019 für den laufenden Betrieb der formellen Ganztagsschulen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
24.06.2020
Beschlußantrag:
1. Dem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.200.000 EUR im THH 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen und 4002130 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 44500, Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand – für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.
2. Zur Deckung werden 2.200.000 EUR aus Zuschüssen für Sachkostenbeiträge nach § 17 FAG, THH 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereiche 4002110, 4002120 und 4002130 - Allgemeinbildende Schulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 31400, Laufende Zuweisungen und Zuschüsse herangezogen.
Begründung:
Aufgrund gestiegenen Bedarfs haben die sozialpädagogischen Träger an den Ganztagsschulen mehr Gruppen vorgehalten als ursprünglich kalkuliert. Insbesondere wurde eine hohe Anzahl von "kurzen Gruppen" bis 12:00 Uhr für Schülerinnen und Schüler an Ganztagsgrundschulen in Wahlform übernommen bzw. neu gebildet, nachdem zum Haushalt 2018/2019 beschlossen wurde, die zentralen Kosten (Overhead) für diese Gruppen zu finanzieren. Im Gegenzug gab es einen erheblichen Rückbau im Angebot der Verlässlichen Grundschule des Schulverwaltungsamtes.
Weiterhin hat auch die steigende Zahl von Mischklassen dazu geführt, dass die Träger mehr Gruppen gebildet haben. Da die Finanzierung über Abschläge erfolgt, die erst
mit der Prüfung der Verwendungsnachweise spitz abgerechnet werden, ist nicht aus-zuschließen, dass hier höhere Rückzahlungen entstehen werden. Dies wird jedoch
erst mit großem zeitlichen Verzug möglich sein, da in diesem Bereich aus personellen
Gründen ein großer Rückstau in den vergangenen Jahren aufgelaufen ist.
Die Abschläge erfolgen im jeweils laufenden Haushaltsjahr, die Verwendungsnachweise werden trotz Erinnerungen mit bis zu drei Jahren Verzögerung von den Trägern eingereicht und anschließend vom Schulverwaltungsamt geprüft. Aktuell liegen der Verwaltung die Verwendungsnachweise aus dem Jahr 2016 zur Prüfung vor. Ggf. hieraus noch anstehende höhere Rückzahlungen können frühestens Ende dieses Jahres, also im aktuellen Haushalt, ggf. auch erst 2021 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel FezerBürgermeisterin
Anlagen
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<Anlagen>
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