Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1045/2013
Stuttgart,
11/04/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Haushalt 2014/2015 - Finanzplanung bis 2018
Außerschulische Bildung und Betreuung muss fortgesetzt werden – Wünsche von Eltern und Schule respektieren


Beantwortung / Stellungnahme

Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung fördert außerschulische Angebote an den Stuttgarter Schulen, die eine Ganztagsbetreuung einführen bzw. anbieten möchten. Die geförderten Angebote dienen der Ergänzung der bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebote.

Grundschulen und der geltende Grundsatzbeschluss
Entsprechend des Grundsatzbeschlusses zur (teil-) gebundenen Ganztagsschule und in dessen Folge zur Betreuung an Halbtagsgrundschulen und der Halbtagszüge der Ganztagsschule (GRDrs 134/2013) gelten für die Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung an Grundschulen folgende Regelungen:

Grundschulen, die noch vor der Entscheidung zur Entwicklung zur Ganztags- oder Halbtagsschule stehen, können bis max. zum Jahr 2020 das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung nutzen, sofern die bestehenden Angebote in der Schulkindbetreuung (Hortbetreuung und Verlässliche Grundschule) den Bedarf nicht ausreichend versorgen können. Mit der Einführung der (teil-) gebundenen Ganztagsschule werden die Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung sukzessiv abgebaut: Die Kinder einer Ganztagsklasse verfügen bereits durch die gewählte Schulform und die eingerichtete Trägerschaft über den gewünschten Betreuungs- und Förderumfang. Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung werden für diese Klassen nicht benötigt und daher nicht mehr angeboten.
Bei der Wahl der Halbtagsschule oder des Halbtagszuges entscheiden sich die Eltern für einen kurzen Schultag, mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Betreuung durch die Verlässliche Ganztagsschule bis 14:00 Uhr. Auch hier sind die Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung als Ergänzung des bestehenden Angebots nicht vorgesehen.

Entsprechend bauen/bauten bislang die bestehenden 19 Ganztagsgrundschulen ihre Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung ab. Der Bedarf der Ergänzung der bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebote an Halbtagsschulen und Halbtagszügen besteht nicht.

Auswirkungen der beantragten Aufstockung der Finanzmittel der Außerschulischen Bildung und Betreuung

Durch die zusätzlichen städtischen Mittel in Höhe von 50.000 EUR p.a. und der damit verbundenen Kofinanzierung (Elternentgelte und Landesmittel) in ungefähr der gleichen Höhe könnten insgesamt 176 (Zeit-) Stunden des Angebots der Außerschulischen Bildung und Betreuung finanziert werden (bei 38 Schulwochen und einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 EUR).

Ausgehend von der Annahme, dass sich von den 72 Grundschulen insg. 80% für die teilgebundene Ganztagsschule entscheiden, würden insg. 57,6 teilgebundene Ganztagsschulen bestehen. Bei angenommenen durchschnittlichen zwei angebotenen Halbtagszügen ergibt dies insg. 464 Züge (58 Schulen x 4 Klassenstufen x 2 Halbtagszüge).

Die angenommenen 58 teilgebundenen Ganztagsschulen könnten damit durch die beantragte Aufstockung der finanziellen Mittel (um 50.000 EUR über städtische Finanzmittel und rund 50.000 EUR durch Kofinanzierung) weder ein Angebot pro Halbtagszug noch pro Klassenstufe finanzieren. Eine Verlängerung der Betreuungszeit um eine Stunde (von 14:00 - 15:00 Uhr) und damit eine Ergänzung des bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebots wäre damit im Vollausbau nicht umsetzbar.





Vorliegende Anträge/Anfragen

490/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



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