Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1233/2017
Stuttgart,
11/02/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Haushalt 2018/2019:
Ausbau des Kommunalen Arbeitsmarktes


Beantwortung / Stellungnahme

Ausbau

Öffentlich geförderte Beschäftigung in Stuttgart ist in unterschiedlichen Formen ausgestaltet:

· Niederschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten (finanziert über § 67 SGB XII),
· Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
· ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser SGB II-Leistungsberechtigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (LZA)
· Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"
· Landesprogramm "Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt", Baustein: Passiv-Aktiv-Tausch PLUS (PAT PLUS)

Im Flüchtlingsbereich werden derzeit zusätzlich neben Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylbLG auch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gem. §5a AsylbLG angeboten.

Eine Analyse zum Bedarf an öffentlich geförderter Beschäftigung, insbesondere für Personen in besonderen Lebenslagen, wurde mit der GRDrs 756/2015 (Niederschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten) am 27.11.2015 dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vorgelegt.

In der Folge hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart zunächst 25 Plätze für niederschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten für 2015 und 37 Plätze für 2016 bewilligt. Zusätzlich wurden 95 Arbeitsgelegenheiten (gem. § 16d SGB II) im Rahmen des Programms „Arbeit statt Drogen“ für Substituierte und Drogenkonsumenten in der Zuständigkeit des Jobcenters geschaffen.




Wie bereits in der Beantwortung des Antrags 166/2017 „Kommunaler Arbeitsmarkt und Arbeitsgelegenheiten“ der SPD-Gemeinderatsfraktion dargelegt, besteht derzeit kein weiterer Bedarf an einem Ausbau eines kommunalen Arbeitsmarktes für langzeitarbeitslose und leistungseingeschränkte Menschen. Im September 2017 wurden 21 Plätze im Bereich niederschwelliger arbeitsähnlicher Tätigkeiten beantragt und 15 von den bislang bewilligten 36 Plätzen sind belegt. Zudem kann das Angebot der niedrigschwelligen arbeitsähnlichen Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten Leistungen nach § 67 SGB XII dauerhaft bedarfsgerecht weitergeführt und gesichert werden. Dazu ist die Zustimmung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Behandlung des vordotierten Bereichs zu den Grundsicherungsleistungen des Sozialamts erforderlich.

Auch der Bedarf an Arbeitsgelegenheiten im Bereich des SGB II ist derzeit nicht höher als das Angebot. Die Auslastung der Arbeitsgelegenheiten im Programm Arbeit statt Drogen lag Mitte Oktober bei 60 %, die der übrigen Arbeitsgelegenheiten betrug 77 %.

Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Angeboten sind für Langzeitarbeitslose und Leistungseingeschränkte ausreichende und differenzierte Beschäftigungsmöglichkeiten sichergestellt. Sollte sich ein zusätzlicher Bedarf an AGH ergeben, ist das Jobcenter flexibel in der Lage, geeignete Anträge zur Förderung weiterer Arbeitsgelegenheiten zu bewilligen.

Finanzbedarf

Zusätzliche Mittel für den Ausbau eines kommunalen Arbeitsmarktes sind demnach nicht erforderlich.

Ansätze der Neuen Arbeit

Das Jobcenter befürwortet grundsätzlich arbeitsmarktpolitische Projekte, die geeignet sind, die Beschäftigungschancen langzeitarbeitsloser Menschen durch arbeitsmarktnahe Beschäftigung und Qualifizierung zu verbessern. Die Sanierung des Garnisionsschützenhauses bietet dazu eine gute Gelegenheit. Die Förderinstrumente, die hierfür genutzt werden können, sind:

· der Eingliederungszuschuss nach § 16 SGB II i.V.m. §§ 88-92 SGB III: Er beträgt - je nach Leistungsfähigkeit des Leistungsbeziehenden - max. 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und kann bis zu 12 Monate gewährt werden. Mit der Förderung ist verbunden, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer im Anschluss an den Förderzeitraum mind. für den gleichen Zeitraum weiterbeschäftigt, wie sie/er Förderung erhalten hat. · die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II: Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, die Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der/des Leistungsberechtigten. Die Förderdauer beträgt max. 24 Monate innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Zusätzlich kann zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses eine sozialpädagogische Betreuung finanziert werden.
· das Programm Passiv-Aktiv-Tausch des Landes Baden-Württemberg: Auch hier erhält die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber gem. § 16e SGB II einen Zuschuss bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, ergänzend dazu gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart auf Grundlage der ersparten kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einen Zuschuss von monatlich 400 EUR an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber für jede/n Vollzeitbeschäftigte/n, die/der mit Hilfe des Landesprogramms eine reguläre Arbeit aufgenommen hat. Zusätzlich können der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bis zu 1.000 EUR für bis zu zwei arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen finanziert werden und die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung jeweils eine anrechnungsfreie Prämie von 100 EUR. Eine sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden am Passiv-Aktiv-Tausch ist verpflichtend.

Derzeit stehen dem Jobcenter Stuttgart noch ausreichend Plätze im Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch zur Verfügung, die von der Neuen Arbeit gGmbH für die Sanierung des Garnisionsschützenhauses genutzt werden könnten. Empfehlenswert ist es, bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, die in der Regel über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und auch geringe berufspraktische Erfahrungen haben, ergänzend zur sozialpädagogischen Begleitung eine fachliche Anleitung für die an der Sanierung beteiligten Langzeitarbeitslosen zur Verfügung zu stellen. Diese wäre von der Neuen Arbeit gGmbH zu finanzieren.

Perspektivisch kommt der Bund nicht umhin, auf verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu reagieren und entsprechende Programme zu deren Abbau zu entwickeln bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Die Abwägung und Entscheidung, inwieweit ergänzend ein kommunales Beschäftigungsprogramm, wie z. B. in München, dazu entwickelt werden soll, bedarf einer zeitintensiven Bewertung, Abstimmung und ggf. angemessener Vorbereitung.



Vorliegende Anträge/Anfragen

514/2017, SPD-Gemeinderatsfraktion




Werner Wölfle
Bürgermeister




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