Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 462/2023
Stuttgart,
05/03/2023



Weiteres Vorgehen Spielstätte und Bedarfe Freie Tanz- und Theaterszene (FTTS)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.05.2023
10.05.2023
11.05.2023



Beschlußantrag:

Die Kulturverwaltung wird ermächtigt, mit der FTTS Gespräche in Bezug auf den bestehenden Bedarf und Anmietung externer Flächen aufzunehmen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, sie bei der Raumsuche und Anmietung zu unterstützen sowie den Erhöhungsbedarf der institutionellen Förderung der FTTS, der zur Stärkung von Infrastruktur, Programm sowie für entstehende Raumkosten notwendig ist, zu ermitteln.
Finanzielle Mehrbedarfe werden dem Gemeinderat zu den Haushaltsberatungen 2024/2025 vorgelegt.




Begründung:


Mit der Gründung der Freien Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS) und ihrer Aufnahme in die institutionelle Förderung zum Doppelhaushalt 2018 (GRDrs 385/2018) war das Ziel verbunden, die Freien Darstellenden Künstler*innen in Stuttgart strukturell zu stärken und ihr Wirken in der Stadt sichtbarer zu machen. Mit der FTTS, deren Struktur und Wirkung seither gewachsen ist, verfügt die Freie Szene Stuttgarts über eine lokal und überregional gut vernetzte und vernetzende Organisationsform, die ihre vielfältigen Bedarfe bündeln, vertreten und umsetzen kann und sie als handlungsfähige Kulturakteurin identifizierbar macht.

Seit dem Auszug der Freien Szene aus dem Rotebühlzentrum im Jahr 2011 (GRDrs 801/2010) und einhergehend mit der stetigen Weiterentwicklung der Szene sind die Bedarfe und deren Dringlichkeit gewachsen. Dabei ist die Vielfalt der Bedarfe eine wesentliche und notwendige Eigenschaft Freier Kunstproduktion. Notwendig sind langfristige Präsentationsräume einerseits, um die künstlerische Arbeit einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus muss eine lebendige Freie Szene aber auch im Sinne räumlicher Flexibilität gedacht werden. Denn die stets in Transformation befindliche Freie Kunstproduktion benötigt neben oftmals von finanziellem Druck bestimmten Präsentationsräumen flexible Proben- und Produktionsräume, die Experimente zulassen, prozesshaftes Arbeiten ermöglichen, Austausch fördern und gleichzeitig an die sich stetig verändernden Produktionsbedürfnisse und –bedarfe der Freien Szene angleichbar sind. Verzahnt mit bereits gegenwärtig existierenden räumlichen Bedarfen mit langfristiger, gleichzeitig flexibler Nutzungsperspektive für Proben, Produktion und Präsentation zur bedarfsgerechten Stärkung der Szene ist die Notwendigkeit, Mittel für angemessene personelle Ausstattung und Vergütung sowie Mittel für Produktion und Präsentation vorzuhalten.

Im Rahmen der inzwischen fortgeschrittenen Planungen am Ergänzungsbau Theaterhaus war vorgesehen, der Freien Tanz- und Theaterszene einen Aufführungsraum mit angeschlossener Publikumsfläche sowie einen Probenraum zur Verfügung zu stellen. Eine mit den Nutzern erfolgte Neubewertung des Bauvorhabens (GRDrs 366/2023) und der entstehenden Raumkosten hat ergeben, dass die Planung inzwischen nicht mehr bedarfsgerecht ist, besonders, weil sich rechtliche Vorgaben einschränkend auf die Flexibilität der Bespielungsmöglichkeiten ausüben, deren Priorität im Laufe des Planungsprozesses zunehmend deutlich wurde. Mit einer Anpassung des Bauvorhabens, das den Einzug der Freien Tanz- und Theaterszene in geplanter Form in Abstimmung mit den Nutzern nicht weiter verfolgt, ist die Möglichkeit verbunden, bereits mittelfristig und akut bestehenden Bedarfen zu begegnen und damit die Infrastruktur der Freien Szene frühzeitig und bedarfsgerecht zu stärken, sowie neue Nutzungskonstellationen zu befördern.

Für eine nachhaltige, auch in Zukunft belastbare infrastrukturelle Ausstattung der Freien Szene müssen die kurz- und mittelfristigen Bedarfe in Folge durch die FTTS aktualisiert und mit Unterstützung der Kulturverwaltung geprüft werden, um eine Stabilisierung der Basis der Freien Szene Stuttgarts umzusetzen. Hierzu erfolgen die notwendigen, unterstützenden Abstimmungen mit der Verwaltung.


Finanzielle Auswirkungen

Die aktualisierten Mehrbedarfe der institutionellen Förderung der FTTS werden nach deren Vorlage durch die Kulturverwaltung geprüft. Ein sich ergebener, zusätzlicher Bedarf im Rahmen der institutionellen Förderung wird vom Kulturamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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