Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
14/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin: 02.02.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternentgelte für die Dauer von Schulschließungen ab Januar 2022, Kompensation von Einnahmeausfällen und Mehraufwand in der Schulverpflegung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.01.2022, GRDrs 14/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Entsprechend GRDrs 391/2021 wird ab dem Monat Januar 2022 dem Verzicht auf die Erhebung von Elternentgelten in den Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule sowie den Angeboten der außerschulischen Bildung und Betreuung zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf volle Kalendermonate, in denen die jeweiligen Schulen ganz oder überwiegend geschlossen sind.

2. Beschlussziffer 1 gilt entsprechend für die in der Trägerschaft des Jugendamtes angebotenen Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule.

3. Die vom Schulverwaltungsamt finanzierten freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Schülerhäusern und Ganztagsgrundschulen, die ihrerseits schließungsbedingt in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Elternbeiträgen und in Schülerhäusern auch auf Essensentgelte verzichten, erhalten in entsprechendem Umfang zusätzliche Finanzmittel und weisen die entsprechenden Wenigererträge im Verwendungsnachweis aus. Eine Ausnahme bildet die Inanspruchnahme der Notbetreuung in den Ferien.

4. Beschlussziffer 3 gilt entsprechend für die in der Trägerschaft des Jugendamtes angebotenen Betreuungs- und Bildungsangebote in Schülerhäusern und Ganztagsgrundschulen.

5. Die Finanzierung der freien Träger wird fortgeführt. Dabei sind Unterstützungsleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz) durch Bund und Land vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.

6. Caterer können für die entsprechenden Monate die vertraglich vereinbarten Essenspreise anhand der Essenszahlen des Monats Februar 2020 abrechnen. Voraussetzung ist, dass die Caterer bereit sind, für die Stadt - ohne zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen - alternative Leistungen zu erbringen, insbesondere die Verpflegung in der Notfallbetreuung übernehmen. Dabei sind Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.

7. Entsprechend GRDrs 391/2021 wird den Pächtern von Kiosken und Mensen an beruflichen Schulen sowie den Automatenbetreibern keine Mindestpacht sowie Nebenkosten in Rechnung gestellt.

8. Für die Beförderungsunternehmen der besonderen Schülerbeförderung gilt GRDrs 980/2020 weiterhin.

9. Die Beschlussziffern Nr. 1-6 gelten für die Dauer der Schulschließungen (inkl. Notbetreuung) durch die jeweiligen CoronaVO des Landes sowie Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Stuttgart, längstens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres 2022.

10. Den Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, wie im Absatz Finanzielle Auswirkungen dargestellt, wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Fuhrmann stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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