Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 714/2015
Stuttgart,
10/08/2015



Inobhutnahme, Betreuung und Untersuchung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - weiterer Personal-/Stellen-, Raumbedarf sowie Bedarf an zusätzlichen Finanzressourcen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.10.2015
15.10.2015



Beschlußantrag:

1. Von den Entwicklungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal

2.1 beim Jugendamt im Umfang von bis zu 69,52 Planstellen für
2.2 beim Gesundheitsamt, für die medizinische Untersuchung der UMF Personal im Umfang von je 0,35 Planstellen für einen Arzt und ein/e MTA
ohne Blockierung von Planstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.
3. a) Die Verwaltung wird ermächtigt das unter 2. aufgezeigte notwendige Personal unbefristet einzustellen. 4. Sobald erkennbar wird, dass der Auslastungsgrad der UMF-Inobhutnahmeplätze
3 Monate lang unter 90% liegt, werden die eingesetzten personellen Ressourcen entsprechend abgebaut.

5. Für Einrichtung und Betrieb der Unterkünfte sowie für Ausstattung, Möblierung und Personal- und Sachaufwand für die Verwaltungsstellen werden für das Jahr 2015 folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Zustrom von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Stuttgart ist weiter ansteigend. In diesem Jahr wird das Jugendamt mindestens 700 Flüchtlingskinder und Jugendliche in Obhut nehmen müssen. Im Jahr 2014 lag die Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bei 260. Das städtische Notaufnahmesystem ist für diese Aufgabe weder räumlich noch personell ausgestattet. Mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 925/2014 wurden bereits Kapazitäten aufgestockt. Dies hat nicht ausgereicht. Der nichtsteuerbare Zugang und das nicht entsprechend ausgebaute Anschlusssystem der Erziehungshilfen (Betreutes Jugendwohnen, Pflegefamilien etc.) führen zu drastischen Überbelegungen an den bisherigen Standorten. Wie in der Anlage dargestellt, konnten jetzt Standorte für insgesamt 125 Plätze gefunden werden. Die für den Betrieb dieser Einrichtungen notwendigen pädagogischen 54,39 Stellen und die personellen Ressourcen für die zwingend erforderlichen Verwaltungsaufgaben im Umfang von 15,83 Stellen sind unter Anrechnung der schon vorhandenen Kapazitäten im Kapitel „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.


Um die Besetzung mit geeignetem Fachpersonal der Stellen zu gewährleisten, ist es unumgänglich, unbefristete Arbeitsverträge anzubieten.

Der Bundesgesetzgeber hat ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher auf den Weg gebracht, das zum 1.1.2016 in Kraft treten soll. Ob sich danach die Dauer der Inobhutnahme verringert und damit die Situation verbessert wird, bleibt abzuwarten.

Auch beim Gesundheitsamt wirkt sich der oben beschriebene Zustrom spürbar aus. Nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz ist die medizinische Untersuchung der UMF auf Tuberkulose gesetzliche Pflichtaufgabe. Dies bedeutet einen zusätzlichen Stellenbedarf von je 0,35 Stellen Arzt und Assistenz.


Finanzielle Auswirkungen

Der Ausbau der Kapazitäten für die Unterbringung und Versorgung der UMF verursacht jährlich folgende Aufwendungen:

1. Aufwand pädagogischer Bereich (Unterbringung)
Bereich
Tätigkeit/Bedarf
Umfang des (Personal-) Bedarfs
Eingruppierung
jährliche Personalkosten
Arbeitsplatzkosten
Umwandlung Kupferstraße
(24 Plätze)
Pädagogisches Personal (3 x 8 Plätze in Wohngruppen), 1,0 Stelle ist in Kupferstraße bereits vorhanden (je WG à 8 Plätze 4,2 Stellen)
11,6
S 15
765.600
64.960
Leitungsanteil (28 Plätze)
1,0
S 17
77.100
11.100
Sekretariat
1,0
EG 5
40.800
10.600
hauswirtschaftliche Mitarbeiter
2,6
EG 2 Ü
112.060
13.780
Raumkosten (Amt 23)
bereits finanziert
Kosten des lfd. Betriebs, z.B. Lebensmittel
bereits finanzier
Wachdienst 24h
bereits finanziert



Zwischensumme
16,2
995.560
100.440
Vaihinger Str. 79
(10 Plätze)
Pädagogisches Personal
8,3
S 15
547.800
46.480
Leitungsanteil
0,36
S 17
27.756
3.996
Sekretariat
0,36
EG 5
14.688
3.816
hauswirtschaftliche Mitarbeiter
1,1
EG 2 Ü
47.410
5.830
Anmietkosten (Amt 23)
bereits in Arbeitsplatzkosten berücksichtigt
Kosten des lfd. Betriebs, z.B. Lebensmittel
60.000
Zwischensumme
10,12
697.654
60.122
Robert-Koch-Straße 21
(18 Plätze)
Pädagogisches Personal
14,94
S 15
986.040
83.664
Leitungsanteil
0,65
S 17
50.115
7.215
Sekretariat
0,65
EG 5
26.520
6.890
hauswirtschaftliche Mitarbeiter
1,98
EG 2 Ü
85.338
10.494
Anmietkosten (Amt 23)
bereits in Arbeitsplatzkosten berücksichtigt
Kosten des lfd. Betriebs, z.B. Lebensmittel
108.000
Wachdienst 24h
150.000
Zwischensumme
18,22
1.406.013
108.263
Moserstraße 11
(8 Plätze)
Pädagogisches Personal
6,64
S 15
438.240
37.184
Leitungsanteil
0,29
S 17
22.359
3.219
Sekretariat
0,29
EG 5
11.832
3.074
hauswirtschaftliche Mitarbeiter
0,88
EG 2 Ü
37.928
4.664
Anmietkosten (Amt 23)
Sachkosten
bereits in Arbeitsplatzkosten berücksichtigt
Kosten des lfd. Betriebs, z.B. Lebensmittel
Sachkosten
48.000
Wachdienst 12h
Sachkosten
90.000
Zwischensumme
8,1
648.359
48.141
Lothringer Straße 13
Pädagogisches Personal
1,75
S 15
115.500
9.800
(7 Plätze) Außenplätze der Inobhutnahme/ analog Betreutes Jugendwohnen (BJW) von 1:4.Leistungen nach dem AsylBLG an Jugendliche (monatl. 399 Euro/Jugendl.)
34.000
sonstige Sachaufwendungen
12.000
Raumkosten (Amt 23)
Sachkosten
bereits in Arbeitsplatzkosten berücksichtigt
Zwischensumme
1,75
161.500
9.800
allgemeine KostenMittel um Sprachbarrieren abzubauen (Dolmetscherkosten, Honorarkosten für Sprachförderung)
Sachkosten
300.000
Fahrtkosten/Mietwagenkosten für Verteilung nach der Gesetzesänderung
Sachkosten
100.000
400.000
Aufwand jährlich (gerundet)
54,39
4.309.000
327.000
lfd. Aufwand Gesamt pädagogischer Bereich (ger.)
4.636.000
Aufwand Leistungsgewährung und begleitende Aufgaben
Bereich
Tätigkeit/Bedarf
Umfang des (Personal-) Bedarfs
Eingruppierung
jährliche Personal-kosten
Arbeitsplatzkosten *
51-00-61Sozialarbeiter Pflegekinderdienst für UMF Unterbringung in Pflegefamilien oder bei Angehörigen
1,0
S 14
63.900
11.100
Zentrale abteilungsbezogene Verwaltungs- und Controllingsaufgaben auch als Unterstützung der Abteilungsleitung
1,5
A 11
125.100
16.650
Zwischensumme
2,5
189.000
27.750
51-FJ-2UMFSachbearbeitung sozialpädagogische Begleitung
3,5
S 15
231.000
38.850
Zentrale Koordinationsstelle „Alterseinschätzung“ **
0,5
A 11
41.700
5.550
Sachkosten für Ehrenamtliche Alterseinschätzung
62.600
Sachbearbeitung WJH
4,0
A 11
333.600
44.400
Sekretariat
1,0
EG 5
40.800
10.600
Zwischensumme
9,0
709.700
99.400
51-00-22Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften für UMF
1,63
A 11
135.942
18.093
Zwischensumme
1,63
135.942
18.093
51-00-81Entgeltfinanzierung, Einnahmecontrolling UMF
0,5
EG 12
39.500
5.550
Zwischensumme
0,5
39.500
5.550
51-00-14Abrechnungs-/Berechnungs-/Auszahlungsservice für 51-00-6
1,0
EG 8
50.500
10.600
Zwischensumme
1,0
50.500
10.600
51-00-11/13Personalsachbearbeitung
0,5
A 11
41.700
5.550
Zwischensumme
0,5
41.700
5.550
53-2Gesundheitsamt (Arzt Untersuchungen UMF)
0,35
A14
41.475
4.130
Gesundheitsamt (Assistenz Untersuchungen UMF)
0,35
EG 8
17.675
3.710
Zwischensumme
0,7
59.150
7.840
Aufwand jährlich (gerundet)
15,83
1.225.500
175.000


Aufwand Gesamt Verwaltungsbereich (gerundet
1.400.500
laufender Aufwand gesamt (HzE päd. Bereich+ Verwaltung)
6.036.500
* Sach-, Raum- und IuK-Kosten. Bei Nicht-Büroarbeitsplätzen sind keine IuK-Kosten berücksichtigt
**die organisatorische Anbindung der Stelle steht noch nicht fest, sie könnte u.U. auch an ein BZ angebunden werden

Die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 6.036.500 EUR können bei einer durchschnittlichen Auslastung der Inobhutnahmeeinrichtungen von 96 % durch die entsprechenden Erträge aus Kostenerstattungen gedeckt werden. Die Mehraufwendungen und -erträge werden wie dargestellt in den Haushaltsplan 2016/2017 aufgenommen.

Der überplanmäßig anfallende anteilige Aufwand für das Jahr 2015 beträgt voraussichtlich insgesamt 922.000 EUR. Hinzu kommen im Jahr 2015 einmalig die Kosten für die Ausstattung der neuen Inobhutnahmeeinrichtungen in Höhe von 335.000 EUR sowie die Ausstattung der neuen Arbeitsplätze in Höhe von 60.000 EUR.

Der im Jahr 2015 überplanmäßig zu beschließende Aufwand verteilt sich wie folgt:
AmtsbereichKontengruppeAufwand 2015 (EUR)
5103636 – Städtische Einrichtungen für junge Menschen und Familien400 - Personalaufwendungen
568.000
42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
150.000
5103631 – Beratung, Hilfen für junge Menschen und Familien
400 - Personalaufwendungen
162.000
42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
10.000
5103657 - Finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen400 - Personalaufwendungen
7.000
5109010 - Verwaltung des Jugendamtes400 - Personalaufwendungen
15.000
Teilhaushalt 530 - Gesundheitsamt 400 - Personalaufwendungen
10.000
Summe Ergebnishaushalt
922.000
Projekt 7.519000 – Sonstige Inv. Jugendamt allg.783 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Inobhutnahmeeinrichtungen)
335.000
783 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Büro-Arbeitsplätze)
60.000
Summe Finanzhaushalt
395.000

Diese Mehraufwendungen- bzw. auszahlungen können im Jahr 2015 durch Mehrerträge, Amtsbereich 5103636, Kontengruppe 330- Öffentlich-rechtliche Entgelte, gedeckt werden.


Beteiligte Stellen

Referat AK und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-1-


Ausführungen zur Begründung

Ausblick auf das angekündigte Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Nach geltendem Recht ist das Jugendamt, in dessen Bereich sich der UMF vor Beginn der Maßnahme tatsächlich aufhält, zu dessen Inobhutnahme verpflichtet. Jugendämter die an bestimmten Einreiseknotenpunkten liegen, sind daher besonders stark belastet. Durch eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht soll daher eine den besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen von UMF entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sichergestellt werden.

Maßstab hierfür ist ein landesinternes und bundesweites Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Das Gesetz „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ welches zum 01.01.2016 in Kraft treten soll, soll diese Verteilung nach der sogenannten vorläufigen Inobhutnahme regeln. Da die Verteilung erst nach der vorläufigen Inobhutnahme stattfinden soll, ändert sich an der Anzahl der im Inobhutnahmebereich ankommenden und aufzunehmenden UMF nichts.

Einerseits ist derzeit noch nicht abzusehen, ob es noch zu gesetzlichen Veränderungen kommen wird (z.B. dass weiterhin doch für minderjährig eingeschätzte Flüchtlinge Vormundschaften einzurichten sind). Andererseits zeichnet sich bereits deutlich ab, dass die geplante Umverteilung der minderjährigen UMF aus organisatorischen und weiteren regelungstechnischen Gründen noch längere Zeit nicht erfolgen wird und es somit noch länger dauern wird, bis sie umsetzbar ist (das Land muss beispielsweise die Verteilung der UMF noch regeln und auch noch klären, auf welche Jugendämter überhaupt und ggf. ab wann verteilt werden kann). Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich durch dieses beabsichtigte Gesetz im nächsten Doppelhaushaltszeitraum relevante Veränderungen im Kontext mit der UMF-Situation in Stuttgart/beim Jugendamt ergeben werden.


Zu Beschlussantrag 2

Nachfolgend wird dargestellt, welche Stellen-/Personalressourcen, finanziellen Mittel und Raumbedarfe im Zusammenhang mit den Aufgaben, die aus der Inobhutnahme und den Hilfen zur Erziehung für UMF dringend und umgehend benötigt werden erforderlich sind, um der dargestellten prekären Situation entgegen wirken zu können.

Zu Beschlussantrag 2.1 a, Inobhutnahme

Es wird folgende ganz kurzfristige Vorgehensweise zum Ausbau der Inobhutnahmeplätze angestrebt (Zeitziel Herbst 2015 – spätestens März 2016):


-> Umwandlung der Kupferstr.(in eine Einrichtung für die Clearingphase)
mit 24 Plätzen
-> Vaihinger Str. 79
mit 10 Plätzen
-> Robert-Koch-Str. 21
mit 18 Plätzen
-> Moserstr. 11
mit 8 Plätzen
-> Lothringer Str. 13
mit 7 Plätzen
Insgesamt
67 Plätze
Durch die Schaffung von 67 zusätzlichen Inobhutnahmeplätzen für UMF entstehen Kosten in Höhe von:



Die detaillierten Kosten, Eingruppierungen und Stellenbedarfe sind unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen dargestellt. Die Miet- und Nebenkosten können derzeit nicht für alle Objekte benannt werden und sind somit nicht im vollen Umfang berücksichtigt.

Im nächsten Jahr wird dann im Areal des Bürgerhospitals eine Inobhutnahmeeinrichtung für UMF mit 80 Plätzen eingerichtet. 71 bereits vorhandene Inobhutnahmeplätze für UMF, die auf 5 Standorte verteilt sind (siehe nachfolgend), können dann dorthin verlagert werden und zusätzlich könnten dann weitere 9 Inobhutnahmeplätze für UMF realisiert werden. Insgesamt stünden dann für UMF 125 Inobhutnahmeplätze zur Verfügung.

Verlagert werden ins Areal des Bürgerhospitals sollen folgende Inobhutnahmeplätze für UMF:
-> Vaihinger Str. 79
mit 10 Plätzen
-> Robert-Koch-Str. 21
mit 18 Plätzen
-> Moserstr. 11
mit 8 Plätzen
-> Lothringer Str. 13
mit 7 Plätzen
-> Möhringer Landstraße 26
mit 28 Plätzen

Insgesamt stehen dann 125 Inobhutnahme Plätze für UMF zur Verfügung:
-> Eier-/Katharinenstraße
mit 8 Plätzen
-> Kupferstr.
mit 24 Plätzen
-> Kernerstraße*
mit 13 Plätzen
-> Bürgerhospital
mit 80 Plätzen
Insgesamt
125 Plätze
* Mit der GRDrs 360/2013 wurden 5 Plätze und mit der GRDrs 925/2014 8 Plätze in der Kernerstraße geschaffen.
Zusätzlich stehen in der Kernerstraße weitere 21 allgemeine Inobhutnahmeplätze zur Verfügung.


Sollte die Anzahl der Inobhut zu nehmenden UMF weiter ansteigen, könnte es auch notwendig werden, Standorte, die eigentlich ins Areal des Bürgerhospitals verlagert werden sollten, weiter aufrecht zu erhalten.

Spätestens vor der Sommerpause 2016 wird das Jugendamt dem Gemeinderat berichten, wie sich die Situation im Kontext mit den UMF entwickelt hat. Es wird dargestellt werden, ob die vorhandenen personellen Ressourcen ausreichen, welche gesetzlichen Veränderungen mit welchen Auswirkungen beschlossen wurden und ob die Inobhutnahmeplätze für UMF ausreichend ausgebaut werden konnten.

Alle Inobhut genommenen UMF sollen umgehend Sprachförderung erhalten. In der Regel beginnen die notwendigen Sprachkurse erst nach 2-3 Monaten. Rückblickend auf die Erfahrung der vergangenen Jahre wurde deutlich, dass Montag bis Freitag jeweils 6 Stunden (vormittags 3 Stunden, nachmittags 3 Stunden) alltagsorientierter Unterricht ein gutes Maß sind, um die UMF vom ersten Tag an sprachlich adäquat zu fördern bis sie reguläre Sprachkurse besuchen können.

UMF müssen jedoch von Anfang an integriert werden. Je früher mit der Sprachförderung begonnen wird, desto weniger Dolmetscherkosten fallen an. Zudem ist es unbedingt notwendig, die Jugendlichen bereits von Anfang an in ein „Beschulungssystem“ zu integrieren, bis die eigentliche Beschulung beginnen kann. Es ist vorgesehen, die Sprachförderung dann parallel zur Beschulung anzubieten.

Die Unterrichtsinhalte sollte idealerweise eine Fachkraft für Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache vermitteln oder eine entsprechende weitergebildete pädagogische Fachkraft.

Die Sprachförderkraft übernimmt dabei selbst den Hauptteil des Unterrichts; aufgrund der großen Bandbreite sprachlicher Bildung (bis hin zu Analphabetismus) bei den UMF müssen immer wieder Untergruppen gebildet werden, um dem jeweiligen Niveau gerecht werden zu können. Diese Untergruppen können auch von Ehrenamtlichen / Studierenden übernommen werden, die aber wiederum eine Begleitung durch die Sprachförderkraft benötigen.


Zu Beschlussantrag 2.1 b, Sonderdienststelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Die erst im Frühjahr 2015 neu eingerichtete Sonderdienststelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die für die sozialpädagogische Begleitung der UMF während der Clearingphase und für die Bearbeitung der verwaltungs- und leistungsrechtlichen Hilfegewährung zuständig ist, kann diese Massen an Arbeiten, nicht bewältigen und braucht zusätzliche Personalressourcen, weitere Sachkosten und weitere Büroräume.

Die Dienststellenleitung muss neben der Leitung der Dienststelle Koordinations- und Vernetzungsaufgaben wahrnehmen, die Vernetzung aller Akteure sicherstellen und nutzen, interner und externer Kooperationspartner sein, neue HzE-Plätze innerhalb und außerhalb von Stuttgart suchen. Außerdem muss die Leitung sich mit den ständig verändernden Rahmenbedingungen auseinander setzen, diese konzeptionell verankern und Grundsatzangelegenheiten klären, regeln und darüber informieren. Es hat sich deutlich herausgestellt, dass die Dienststellenleitung nicht gleichzeitig die Aufgaben eines Sozialarbeiters in der Clearingphase (sozialpädagogische Begleitung der UMF) übernehmen kann.

Aufgrund der enormen Anzahl der einzuschätzenden UMF kommt es derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Alterseinschätzung. Die Alterseinschätzung kann nicht innerhalb einer Woche durchgeführt werden. Dies führt zum Einen zu einer langen Verweildauer von Volljährigen in der Inobhutnahme (dadurch entsteht ein enormer Platzmangel) und zum Anderen, dass die bis dahin erforderlichen Notaufnahmen ohne jegliche Erstattung zu Lasten des Jugendamtes/der Stadt gehen.

Eine personelle Beteiligung bei der Alterseinschätzung war auch mit den bewilligten Ressourcen für die sozialpädagogische Arbeit bei der Sonderdienststelle nicht zu leisten.

Um die vielen Termine zur Alterseinschätzung personell besetzen zu können, soll dies durch geeignete Ehrenamtliche erfolgen. Die Ehrenamtlichen erhalten in der Stunde 26,- EUR, als Bedarf pro Jahr sind veranschlagt rund 2.408 Stunden für 688 UMF. Somit werden rund 62.608 EUR jährlich benötigt.

Damit ein geeignetes und umfassendes System für die Ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission zur Alterseinschätzung aufgebaut und gepflegt werden kann, wird hierfür eine zentrale Koordinationsstelle Alterseinschätzung mit einem personellen Umfang von einer 0,5 Stelle in A 11 benötigt. Dazu gehören auch Terminplanung, Dolmetscherakquise, Organisation fachlicher Austausche, Klärung Grundsatzangelegenheiten, Erstellen von Arbeitsmaterialien etc..

Der steigende Zuwachs der UMF-Fälle kann im WJH-Bereich der Dienststelle nicht mehr mit dem derzeitigen Personalbestand aufgefangen werden. Abstriche in der Bearbeitung, sind nicht mehr hinzunehmen, da dann mit Einnahmeverlusten zu rechnen ist. Der Personalbedarf für die WJH wurde auf Grundlage der Kommunalen Orientierungshilfe (Stand August 2014) zur Stellenbedarfsbemessung für den Arbeitsbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg errechnet.

Darüber hinaus braucht die Dienststelle Personalressourcen für ein Sekretariat/ unterstützende Aufgaben im Umfang von 100%. Dies entspricht dem Standard der Beratungszentren und mit diesen ist diese Dienststelle und auch das benötigte Sekretariat zu vergleichen. Es kommen immense Mengen an Post (z.B. Aufnahme- und Veränderungsanzeigen, Alterseinschätzungen, Ladungen vom Gericht), Post ist zu versenden, zu sichten und weiterzuleiten (in Papierform und elektronisch), Listen sind zu führen und Akten sind anzulegen. Von ganz besonderer Bedeutung ist, dass das Sekretariat die Erreichbarkeit der Dienststelle sichern muss. Sollten für diese Sekretariats- und Unterstützungsaufgaben nicht zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, muss als Konsequenz diese Aufgaben von den Sachbearbeitern -wie bislang- mitgemacht werden. Die hat zur Folge das in dem Bereich zusätzliche 100% an Personalressourcen benötigt werden.


Übersicht über den Ressourcenbedarf:

Personalressourcen/Stellen:

Tätigkeit
Umfang an Stellen vorhanden (bislang durch Ermächtigung)
Eingruppierung
Zusätzlicher Stellenbedarf
Sachbearbeitung sozialpädagogische Begleitung
2,0
S 15
3,5
Zentrale Koordinationsstelle „Alterseinschätzung“ *
-
A 11
0,5
Sachbearbeitung WJH
2,0
A 11
4,0
Sekretariat
EG 5
1,0
Summe
9,0
*die organisatorische Anbindung der Stelle steht noch nicht fest, sie könnte u.U. auch an ein BZ angebunden werden

Weitere jährliche Sach- und IuK-kosten (entsprechend der Durchschnittswerte, je 1,0 Stelle 11.100 EUR oder 10.600 EUR/Jahr):
-99.400 EUR
-62.608 EUR (Entschädigung für Ehrenamtliche, die die Alterseinschätzung UMF machen)

Bürobedarf, Anzahl an Räumen:
-mindestens 12

Büroausstattung, einmalige Kosten:
-36.000 EUR

Zu Beschlussantrag 2.1 c, Dienststelle Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften

Die mit GRDrs 383/2015 zur Verfügung gestellten 1,75 Stellen für die Dienststelle Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften werden für die weiter ansteigenden anstehenden Vormundschaften für UMF nicht ausreichen.

Übersicht über den Ressourcenbedarf:

Personalressourcen/Stellen:

Tätigkeit
Umfang an Stellen vorhanden
Eingruppierung
Zusätzlicher Stellenbedarf
SB Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften für UMF
1,75
A 11
1,63

Weitere jährliche Sach- und IuK-kosten (entsprechend der Durchschnittswerte, je 1,0 Stelle 11.100 EUR/Jahr):
-18.093 EUR

Bürobedarf, Anzahl an Räumen:
-mindestens 2

Büroausstattung, einmalige Kosten:
-6.000 EUR


Zu Beschlussantrag 2.1 d, Dienststelle Pflegekinderdienst

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten Schutz und Hilfestellung durch das Jugendamt. Hierfür sollen- als Ergänzung zu Hilfen in stationären Einrichtungen- geeignete Pflegefamilien als Gastfamilien für jugendliche Flüchtlinge gewonnen werden. Die Hilfe wird im Rahmen von Hilfe zur Erziehung, § 33 SGB VIII oder Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII geleistet. Der Pflegekinderdienst hat die Aufgabe geeignete Familien zu gewinnen, vorzubereiten und zu überprüfen.

Zusätzlich sollen die Jugendlichen, wann immer dies möglich ist und dem Kindeswohl entspricht bei Verwandten untergebracht werden. Hierbei ist zu prüfen, ob diese Unterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung (§ 33 SGB VIII) als Pflegeverhältnis bei den Verwandten installiert werden kann. Dabei hat der Pflegekinderdienst die Aufgaben, die Beteiligten zu beraten, die Eignung der Verwandten als Pflegestelle im Rahmen von Hilfe zu Erziehung zu überprüfen (vgl. § 37 Abs.3 SGB VIII) und die Beratung und Begleitung der Pflegefamilie zu gewähren.
Um für diese Zielgruppe von Jugendlichen die Hilfeform Pflegefamilie anbieten zu können, ist eine zusätzliche 1,0 Stelle beim Pflegekinderdienst erforderlich. Nur so können neue Familie für diese besondere Aufgabe gewonnen werden und diese ausreichend vorbereitet und begleitet werden. Mit dem vorhandenen Personal ist es nicht mehr leistbar.

Derzeit betreut eine 100% Fachkraft beim Pflegekinderdienst im Jahresverlauf (Grundlage sind Zahlen von 2014) 64 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien (vgl. Geschäftsbericht Jugendamt 2014). Die Gesamtzahl der Pflegeverhältnisse lag 2014 bei 272 (vgl. Geschäftsbericht Jugendamt 2014). Bereits Mitte 2015 lag die Gesamtfallzahl auf dem Vorjahresniveau (am 24.08.2015 bei 269 Pflegeverhältnisse), hier spiegelt sich bereits eine deutliche Steigerung der Fallzahlen – insbesondere aufgrund des Aufgabenbereiches UMF- wieder. Daher werden sich bis Jahresende die Fallzahlen weiter steigern.

Auch das angekündigte Gesetz (siehe 1.b) schreibt vor, für UMF soweit möglich, geeignete Pflegefamilien zu finden.

Es gehört daher zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes zu prüfen, ob Familienangehörige oder Verwandtschaft des UMF die Pflege oder die Vormundschaft des Jugendlichen übernehmen können. Die Prüfung muss für jeden UMF vorgenommen werden, egal ob es zu einem Pflegeverhältnis kommt oder nicht. Diese Tätigkeit ist mit einem enormen Zeitaufwand verbunden.

Die Unterbringung in Pflegefamilien ist wesentlich wirtschaftlicher als in stationären Einrichtung und die Kinder/Jugendlichen wachsen hier in einer familiären Umgebung bzw. bei Verwandten mit möglicherweise dem gleichen Migrationshintergrund auf. Geht man davon aus, dass die Jugendlichen bis zum 18./21. Lebensjahr betreut werden, muss von einer Ø Verweildauer von ca.4 Jahren ausgegangen werden.

Übersicht über den Ressourcenbedarf:

Personalressourcen/Stellen:

Tätigkeit
Umfang an Stellen vorhanden
Eingruppierung
Zusätzlicher Stellenbedarf
SB/Sozialarbeiter Pflegekinderdienst für UMF-Unterbringung in Pflegefamilien oder bei Angehörigen
-
S 14
1,0

Weitere jährliche Sach- und IuK-kosten (entsprechend der Durchschnittswerte, je 1,0 Stelle 11.100 EUR/Jahr):
-11.100 EUR

Bürobedarf, Anzahl an Räumen:
-mindestens 1

Büroausstattung, einmalige Kosten:
-3.000 EUR


Zu Beschlussantrag 2.1 e, Dienststellen in der Verwaltungsabteilung

Im Bereich der Dienststelle 51-00-14, die für Haushaltsangelegenheiten und das Rechnungswesen zuständig ist, sind im Umfang von 100% Personalressourcen für Aufgaben die aus dem Heimbereich der Abteilung 51-00-6, Erziehungshilfen, resultieren angesiedelt (z.B. Wirtschaftsgeld für Heime zur Verfügung stellen/berechnen/abrechnen; Pflegegeldabrechnungen für Kinder in Kinderhäusern, Wohngruppen und im Inobhutnahmebereich berechnen und erstellen; Honorarrechnungen auszahlen und Geltendmachung bei WJH oder externen Trägern; Einzelfallabrechnungen mit der WJH im Inobhutnahmebereich; Kostenbeitragsberechnungen; Beschäftigungsgeld auszahlen, berechnen).

Die verschiedenen Aufgaben die in Bezug auf die UMF (Bsp.: Einzelfallabrechnungen Inobhutnahme mit differenzierten Einzelleistungen, BJW Abrechnungen, Dolmetscherrechnungen, Honorarrechnungen) in diesem Bereich anfallen, haben sich so stark vermehrt, dass zu ihrer Bewältigung eine weitere 1,0 Stelle notwendig ist.

Im Bereich der Personalgewinnung und -verwaltung werden durch den massiven weiteren Anstieg der UMF-Aufgaben über 75 zusätzliche Mitarbeiter/-innen personaltechnisch zu bearbeiten sein. Es ist für eine reibungslose Personalgewinnung und -verwaltung notwendig, dafür umgehend mindestens eine weitere 0,5 Stelle zur Verfügung zu stellen.



Übersicht über den Ressourcenbedarf:

Personalressourcen/Stellen:

Tätigkeit
Umfang an Stellen vorhanden
Eingruppierung
Zusätzlicher Stellenbedarf
SB für Abrechnungs-/Berechnungs-/Aus-zahlungsservice für 51-00-6
1,0
EG 8
1,0
Personalsachbearbeiter/-in (51-00-11/51-00-13)
keine speziell im Kontext mit UMF
A 11
0,5


Weitere jährliche Sach- und IuK-kosten (entsprechend der Durchschnittswerte, je 1,0 Stelle 11.100 EUR oder 10.600 EUR/Jahr):
-16.150 EUR

Bürobedarf, Anzahl an Räumen:
-mindestens 2

Büroausstattung, einmalige Kosten:
-6.000 EUR


Zu Beschlussantrag 2.1 f, personelle Verstärkung der HzE-Dienststellen und des Verwaltungsbereichs bei 51-00-6

Derzeit gibt es bei der Abteilung Erziehungshilfen außer der Sekretariatsstelle nur eine 1,0 Verwaltungsstelle. Diese beinhaltet allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Controlling und EDV-Angelegenheiten bezogen auf den städt. HzE-Träger und ist Schnittstelle zu den Verwaltungsdienststellen Jugendamt. Durch die Entwicklungen im UMF-Bereich lassen sich die mit der Stelle verbundenen Aufgabenzuwächse nicht mehr bewältigen. Zusätzliche Personalressourcen im Umfang von 1,5 Stellen in A 11 sind notwendig.

Derzeit werden insgesamt 37 Jugendliche in 19 städt. Trägerwohnungen und eigen angemieteten Wohnung betreut. Außerdem gibt es noch 5 Außenwohnungen, in denen ebenfalls 8 Jugendliche betreut werden. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs werden bis September 2015 weitere 4 Wohnungen mit bis zu 8 Plätzen angemietet. Es werden dann insgesamt 53 Jugendliche in BJW-Wohnungen betreut.

Aufgrund der Fluchterfahrung und einer damit einhergehenden möglicherweise Traumatisierung ist es für viele UMF nicht möglich, in einer Wohngruppe zu leben. Sie müssen daher im BJW-Setting (Einzelwohnen bzw. kleine Wohneinheiten) untergebracht werden. Aufgrund der vorliegenden Zahlen (insgesamt 160Jugendliche Stand: 24.8.2015, davon 154 UMF in der ION) gehen wir derzeit von einem zusätzlichen Bedarf von zusätzlichen 30 Plätzen in sog. Trägerwohnungen aus, die vom städt. Träger betreut werden. Bei der Schaffung der o.g. Verwaltungsstelle gab es die BJW-Hilfen (betreutes Jugendwohnen gem. §§ 27, 34, 41 SGB VIII) in der jetzigen Form noch nicht.

Es ist deshalb dringend erforderlich, die für folgende Aufgaben notwendigen Stellen zu schaffen:

Ø Berechnungen für BJW, Abrechnung und Kassengeschäfte, Sonderaufgaben

Ø Miet- und Wohnungsmanagement für BJW-Hilfen






Übersicht über den Ressourcenbedarf:

Personalressourcen/Stellen:

Tätigkeit
Umfang an Stellen vorhanden
Eingruppierung
Zusätzlicher Stellenbedarf
Zentrale abteilungsbezogene Verwaltungs- und Controllingsaufgaben auch als Unterstützung der Abteilungsleitung
keine speziell im Kontext mit UMF
A 11
1,5
Summe
1,5

Weitere jährliche Sach- und IuK-kosten (entsprechend der Durchschnittswerte, je 1,0 Stelle 11.100 EUR/Jahr):
-16.650 EUR

Bürobedarf, Anzahl an Räumen:
-mindestens 2

Büroausstattung, einmalige Kosten:
-6.000 EUR


Zu Beschlussantrag 2.1 g, Dienststelle Entgeltfinanzierung

Im Rahmen der allgemeinen Finanzierungs- und Controllingaufgaben der Dienststelle 51-00-81 Entgeltfinanzierung waren die Aufgaben im Kontext UMF bisher eingebunden in die regulären Abläufe und Auswertungen im System der Erziehungshilfen. Aufgrund des drastischen Anstiegs der bisherigen Fallzahlen und des prognostizierten Verlaufs der Fallzahlen haben sich in der Dienststelle die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung der UMF-Fälle vervielfacht und werden weiter ansteigen.

Es ist sowohl ein speziell auf die UMF abgestimmtes Ausgaben- wie auch ein Einnahmecontrolling erforderlich. Diese werden zum Einen durch die enormen Fallzuwächse immer umfangreicher und müssen zum Anderen auch stetig den steigenden Anforderungen und detaillierten Nachfragen entsprechend angepasst bzw. weiterentwickelt werden.

Aufgrund der hohen Fallzunahme der UMF kommen den o.g. Controllingaufgaben eine immer bedeutendere Rolle zu. Regelmäßige und unvorhersehbare Auswertungen werden benötigt. Dies kann mit der derzeitigen Personalausstattung der Dienststelle 51-00-81 nicht geleistet werden.

Des Weiteren erfolgen die Entgeltverhandlungen und Abrechnungen für die im Hilfe zur Erziehung System verbleibenden UMF mit den Trägern über die Dienststelle Entgeltfinanzierung. Auch hier sind die Fallzahlensteigerungen erheblich spürbar.




Übersicht über den Ressourcenbedarf:

Personalressourcen/Stellen:

Tätigkeit
Umfang an Stellen vorhanden
Eingruppierung
Zusätzlicher Stellenbedarf
Entgeltfinanzierung, Einnahmecontrolling UMF
-
A 13
0,5

Weitere jährliche Sach- und IuK-kosten (entsprechend der Durchschnittswerte, je 1,0 Stelle 11.100 EUR/Jahr):
-5.550 EUR

Bürobedarf, Anzahl an Räumen:
-mindestens 1

Büroausstattung, einmalige Kosten:
-3.000 EUR


Zu Beschlussantrag 2.2

Auch beim Gesundheitsamt wirkt sich der oben beschriebene Zustrom spürbar aus. Nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz ist die medizinische Untersuchung der UMF auf Tuberkulose gesetzliche Pflichtaufgabe. UMF werden nicht in einer LEA untersucht, sondern im Gesundheitsamt wie Klienten zur Wohnheimaufnahme behandelt. Durchzuführen sind Anamnese (oft aufwändig wegen der Sprachbarriere und teils nur mit Dolmetscher möglich), Inaugenscheinnahme, Blutabnahme und Röntgenaufnahme sowie im positiven Testfalle zumindest Röntgenkontrollen. In Einzelfällen ist eine Weiterleitung an niedergelassene Ärzte zur weiteren Diagnostik, eine stationäre Einweisung ins Krankenhaus und eine Kostenerklärung vom Sozialdienst des Gesundheitsamtes für diese Maßnahmen mit dem Sozialamt nötig.

Die Anzahl der zu untersuchenden UMF hat 2014 im Vergleich zu 2013 von 153 auf
260 zugenommen. 2015 wurden bis August schon 270 UMF untersucht; zuletzt im Monat 75 Personen. Der Zeitaufwand zur Untersuchung beträgt 2 Stunden. Dies bedeutet einen zusätzlichen Stellenbedarf von je 0,35 Stelle für Arzt und Assistenz.


Zu Beschlussantrag 3

Bedarf an unbefristeten Arbeitsverhältnissen/Arbeitsverträgen

Es wird in Fachkreisen nicht davon ausgegangen, dass sich in den nächsten 4-5 Jahren die Flüchtlingsproblematik maßgeblich verbessert. Es ist mindestens mit dem derzeitigen Niveau an UMF-Zugängen zu rechnen. Befürchtet wird, dass es sich noch erhöht. Wenn das Jugendamt nicht das notwendige Personal gewinnen kann oder/und mit laufender Fluktuation aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen konfrontiert ist, wird die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der UMF nicht zu bewältigen sein. Dies hätte zur Folge, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden und der sozialpolitischen Forderung, minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen mit einer Willkommenskultur zu begegnen und entsprechend den persönlichen Bedarfen zu helfen, nicht entsprochen wird.

Um Personal finden und auch halten zu können, ist es immens wichtig, dass Mitarbeiter/-innen (Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte) unbefristet eingestellt werden können bzw. bereits befristet eingestellte Mitarbeiter/-innen müssen einen unbefristeten Vertrag erhalten. Hierzu ist eine Ermächtigung unbedingt erforderlich.


Resümee
Es ist unabdingbar notwendig, dass umgehend auf der Basis der derzeitigen Fallzahlenentwicklung bei den UMF und der bestehenden Gesetzeslage über die notwendigen Konsequenzen hinsichtlich weiteren personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen entschieden wird.


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[Anhang "Anlage_2.xlsx" gelöscht von Christina Barth/Jugendamt/LHS/DE]