Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
257
1
Verhandlung
Drucksache:
533/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin:
23.07.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
BMin Fezer
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Stuttgarter Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.07.2014, GRDrs 533/2014. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt EBM
Föll
die städtische Behindertenbeauftragte, Frau Marx (Referat SJG).
In ihrer Einleitung trägt BMin
Fezer
vor, mit der Vorlage unterbreite die Verwaltung einen Vorschlag, wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf den Weg gebracht werden kann. Die bereits eingeleiteten bzw. geplanten Schritte auf Bundes- und Landesebene seien in der Vorlage dargestellt. Nach Auffassung der Verwaltung, und dazu gebe es auch schon Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, sei es an der Zeit, einen kommunalen, einen Stuttgarter Aktionsplan zur UN-BRK anzugehen. Die Referentenrunde vertrete die Überzeugung, dass es hier eines konzertierten, alle Verwaltungsbereiche umfassenden Ansatzes bedarf, damit die Ziele der Konvention auf Stuttgarter Ebene durchgesetzt werden können. Darunter sei jedoch nicht zu verstehen, dass im Laufe der kommenden Jahre nun flächendeckend vorgegangen werden soll. Vielmehr soll sich der noch zu entwickelnde Aktionsplan auf einzelne Bereiche fokussieren. Es werde also nicht der Anspruch erhoben, von Beginn an alle gesellschaftlichen Bereiche umfassend abzudecken. Dies würde die städtischen Möglichkeiten auch überschreiten.
Mit der Mitteilungsvorlage werde vorgeschlagen, in einen Prozess mit Priorisierungen einzusteigen. Es solle sich um einen Prozess handeln, an dem alle Betroffenen, also die ganze Gesellschaft (nicht nur Menschen mit Behinderungen), teilnehmen. In dem durch die Breuninger-Stiftung moderierten Prozess ein Aktionsplan mit priorisierten Vorschlägen erarbeitet. Über die Vorschläge verständigten sich dann der Verwaltungsausschuss und andere Ausschüsse.
Bei ihrem Verweis auf die in der GRDrs 533/2014 (Anlage, Ziffer 5) dargestellten Kosten bedankt sie sich bei der Breuninger-Stiftung dafür, dass von dort die Kosten der Moderation übernommen werden. Die Verwaltung könne den Entwicklungsprozess für den Aktionsplan durch vorhandene Personalressourcen abdecken.
Die Fraktionen bedanken sich durch StR
Stopper
(90/GRÜNE), StRin
Ripsam
(CDU), StRin
Gröger
(SPD), StRin
von Stein
(FW), StR
Klingler
(FDP) und StR
Rockenbauch
(SÖS und LINKE) für das vorgelegte Konzept. Sie begrüßen mit Nachdruck die Inhalte der Konzeption und kündigen ihre Unterstützung an. Zudem bedanken sie sich bei der Breuninger-Stiftung, dem Beirat für Inklusion und der Behindertenbeauftragten. StRin
Gröger
erinnert an die in der Vorlage genannten Anträge ihrer Fraktion und an sonstige Bemühungen ihrer Fraktion bei dem zur Beratung stehenden Thema. Sie bittet darum, den neuen Gemeinderat regelmäßig einzubinden. StR
Klingler
erinnert daran, dass auch von seiner Fraktion entsprechende Anträge in der Vergangenheit gestellt wurden (z. B. Haushaltsantrag „Barrierefreier Online-Stadtführer“).
StR
Pätzold
(90/GRÜNE) geht davon aus, dass die Themen Freizeit, Kultur und Sport unter Ziffer 7 "sonstige Themen", GRDrs 533/2014, Seite 5 unten, ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese Themen sind für BMin
Fezer
wichtige Teile des öffentlichen Lebens. Diese müsse der Aktionsplan umfassen. Im Laufe der Meinungsbildung der Beigeordneten habe auch eine Bestandsaufnahme in den Referaten über bereits vorhandene Inklusionsansätze stattgefunden. Gerade im Bereich der Kultur könne schon auf große Erfolge verwiesen werden. Zudem gebe es bei den Vereinen große Anstrengungen.
An StRin Gröger gewandt unterstreicht die Bürgermeisterin, der Oberbürgermeister habe mit der Vorlage einen Auftrag an die gesamte Verwaltung formuliert. Zwar müssten sich an der organisatorischen Begleitung des Prozesses nicht alle Referate beteiligen, aber bei Themen, die Bereiche betreffen, die nicht in der Lenkungsgruppe vertreten sind, erfolge natürlich eine Einbeziehung. Der Prozess gelinge nicht, wenn Maßnahmen ohne solche Einbeziehungen organisiert werden.
Für StRin
Ripsam
ist anzudenken, ob nicht bereits in einer frühen Ausarbeitungsphase durch eine Angehörige/einen Angehörigen behinderter Menschen ein Blick auf das Angedachte sinnvoll ist. Entsprechende Überlegungen sagt BMin
Fezer
zu. Heute könne dazu noch kein Vorschlag unterbreitet werden. Es gebe sehr viele Betroffenengruppen. Es müsse ein Weg gefunden werden, bei dem niemand ausgeschlossen wird.
StRin
von Stein
bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass das Geplante in der Gesellschaft insgesamt zu einer veränderten Einstellung führt. StR
Rockenbauch
spricht von der Notwendigkeit eines "Umbaus in den Köpfen". Laut StRin
Gröger
müssen in Prozessen wie dem nun geplanten die Erfahrungen der Menschen mit Handicap im Mittelpunkt stehen. Von den ihr bekannten Plänen größerer Städte sei diesbezüglich der Aktionsplan der Stadt Würzburg der gelungenste. In diesem Zusammenhang erläutert BMin
Fezer
grundsätzlich, Inklusion sei ein Anspruch, der sich an die Gesellschaft insgesamt richtet. Es werde auf einen Bewusstseinswandel der Gesellschaft abgezielt. Die Zielrichtung sei nicht, Menschen mit Behinderung aufzufordern, sich zu integrieren. Alle Menschen müssten sich öffnen, um auch denen Teilhabe zu ermöglichen, die bisher in besonderen Einrichtungen leben. Dieser Bewusstseinswandel stelle einen Prozess dar, der schon heute beginnt, wenn der Entschluss gefasst wird, den Aktionsplan auf den Weg zu bringen.
Zum Ende der Aussprache bedankt sich BMin Fezer für die positive Grundeinstellung des Gemeinderats zu dieser Thematik.
Danach stellt EBM
Föll
fest:
Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 533/2014
Kenntnis genommen.
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