Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI / 53
GRDrs
1439/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/30/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2023
Einrichtung und Betrieb einer Clearingstelle zur Wiedereingliederung der Menschen ohne Krankenversicherung und Installation eines Gesundheitsfonds
Beantwortung / Stellungnahme
Verortung der beantragen Stellen
Wie in GRDrs 737/2023 dargestellt, wird für Menschen ohne Krankenversicherung die Einrichtung einer Clearingstelle sowie ein Gesundheitsfonds zeitlich befristet für die Dauer von vier Jahren bei einem freien Träger bzw. einem Trägerverbund angestrebt. Hieraus ergibt sich folgender Personalbedarf beim freien Träger:
·
1 VK Sozialarbeiter*in,
·
1 VK Sozialversicherungsfachangestellte*r,
·
0,5 VK Verwaltung.
Zusätzlich wären hierzu - ebenfalls für vier Jahre befristet - 0,25 VK Gesundheitsplanung in EG 13 erforderlich. Diese sollten im Gesundheitsamt in der Abteilung Gesundheitsförderung und Planung (53-5) verortet werden.
Unter Berücksichtigung, dass die Clearingstelle eine Anlaufzeit bräuchte, sollte der Gesundheitsfonds zeitlich gestaffelt, wie folgt, eingerichtet werden:
·
2024: 150 TEUR,
·
2025 bis 2027: jeweils 350 TEUR pro Jahr
Finanzielle Auswirkungen
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Transferaufwendungen an freie Träger
172
175
178,5
181,5
Personalkosten
Amt 53
0,25 VK Gesundheitsplanung
22,3
22,3
22,3
22,3
Sachkosten
Evaluation Amt 53 (geschätzter Aufwand)
50
50
50
50
Gesundheitsfonds Amt 53
150
350
350
350
Summe Folgekosten
394,3
597,3
600,8
603,8
Bezüglich der Stellenschaffung der 0,25 Stelle beim Gesundheitsamt, verweisen wir auf die Vorlage 1439/2023. Die Kosten hierfür wurden ebenfalls bei den finanziellen Auswirkungen aufgeführt.
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
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