Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 4810-00
GRDrs 790/2022
Stuttgart,
11/25/2022



Verlängerung bestehender Ermächtigungen sowie neue Ermächtigungen im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:

I Verlängerung bestehender Ermächtigungen

1.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit GRDrs. 606/2021 eingerichteten und im Folgenden aufgelisteten Ermächtigungen bis zum 31.12.2025 zu verlängern: 1.2 Über die Stellenschaffung - als Verstetigung für die entsprechenden Ermächtigungen - ist in dem auf den Abschluss der Personalbemessung folgenden Stellenplanverfahren zu entscheiden.

2. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 474.320 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand i. H. v. 474.320 Euro bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.
II Einrichten weiterer Ermächtigungen zur Bewältigung der Antragsmehrung im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)
3.1 Vom unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf im Umfang von 40,5 Ermächtigungen zur Umsetzung der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort befristet bis zum 31.12.2025 folgendes Personal zu beschäftigen:
a) 26,5 Vollzeitkräfte (VZK) in EG 9a TVöD als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld
b) 14,0 VZK in EG 8 TVöD als Mitarbeiter*in im Unterstützungsbereich Wohngeld

3.2. Das Personal darf unbefristet eingestellt werden.

4. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 1.625.150 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken. Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand i. H. v. 2.470.500,00 Euro bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.



Begründung:


zu I Bei der Wohngeldbehörde des Sozialamtes und den entsprechenden Dienststellen in den Bezirksämtern kommt es seit geraumer Zeit zu Rückständen in der Antragsbearbeitung, zu Überlastung und Unzufriedenheit in der Belegschaft. In der Folge kommt es zu einer hohen Fluktuation und einer stark sinkenden Qualität der Einarbeitung. Aus diesem Grund wurde im Juni 2020 eine Organisationsuntersuchung in diesen Bereichen initiiert.

Im Rahmen der Ist-Analyse wurde eine Vielzahl an miteinander korrelierenden Problemlagen identifiziert. Neben der hohen Fluktuation und Unzufriedenheit mit der gestiegenen Arbeitsmenge, -komplexität und der bestehenden Vergütung wurden Defizite im Einarbeitungsprozess und in der Kommunikation zwischen den Beteiligten vor dem Hintergrund permanenter Herausforderungen auch in rechtlicher Hinsicht identifiziert. Die Projektgruppe erarbeitete auf Basis dieser Problemlagen Komponenten für eine Soll-Konzeption, die wie in den Zielen vorgesehen die Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich der Optimierung der Einarbeitung und Kommunikation und die Stellenausstattung und -bewertung in den Blick nimmt.

Im Rahmen einer durchgeführten Stellenbemessung ergaben sich unvorhersehbare Ergebnisse: Die erhobenen Daten zu den mittleren Bearbeitungszeiten wiesen eine sehr hohe Streuung auf und waren für die Ermittlung des dauerhaften Stellenbedarfs aus diesem Grund nicht verwendbar. Dennoch konnten die erhobenen Daten zunächst als Indiz für einen Mindestbedarf verwendet werden. Dementsprechend sollten die so ermittelten Werte eine angemessene Aufgabenbearbeitung in den verschiedenen Bereichen vorläufig mittels Ermächtigungen sicherstellen, um eine Entlastung für die Wohngeldbehörde zu erreichen.

Mit der GRDrs. 606/2021 wurde die Verwaltung daher ermächtigt, außerhalb des Stellenplans bis zum 31.12.2022 folgendes Personal ab sofort zu beschäftigen:

Der sofortigen unbefristeten Besetzung der Ermächtigungen wurde im Verwaltungsausschuss am 28.07.2021 zugestimmt. Darin enthalten war auch die Kenntnisnahme vom Personalbedarf für Beamte in folgender Höhe: Diese Ermächtigungen wurden mit dem Stellenplan 2022/23 in derselben Höhe durch Beamtenstellen abgelöst.

Von den 7,0 Vollzeitkräfte (VZK) in EG 9a TVöD als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld sind 6,0 besetzt, 1,0 unbesetzt. 1,0 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeitung für Widersprüche und Klagen im Bereich Wohngeld kann voraussichtlich zum 01.01.2023 besetzt werden.
Die 1,5 VZK in EG 9c TVöD als Fachberatung im Bereich Wohngeld sind noch nicht besetzt. Die 0,5 VZK in EG 5 TVöD als Mitarbeiter*in Sekretariat und Aktei im Bereich Wohngeld sind bislang nicht besetzt. Insgesamt sind im Wohngeld stadtweit derzeit von 44,0 Stellen (inkl. Querschnittsbereich und Leitungsstellen) 9,0 Stellen nicht besetzt. Es sind jedoch 4,0 Sachbearbeiterstellen unbesetzt, auf die demnächst Mitarbeiter*innen, die auf Ermächtigungen sitzen, umgesetzt werden.

Aufgrund einer weiteren Verschärfung der Personalsituation (u.a. weitere Fluktuation und damit Arbeitsverdichtung beim verbleibenden Personal) legte das Sozialamt ein Interimskonzept vor, das die Fachberatung in die Rolle von Teamleitungen für jeweils zugeordnete Wohngelddienststellen der Bezirke setzte. Unter Modifikationen wurde dem Interimskonzept durch die Projektlenkungsgruppe zugestimmt und ein Ruhen der OU bis zum Herbst 2022 beschlossen.

Sofern die projekthafte Begleitung der Wohngeldbehörde rechtzeitig abgeschlossen werden kann, können die zu verlängernden Ermächtigungen bei Bedarf zum Stellenplan 2024 vorzeitig durch dauerhafte Stellen abgelöst werden. Eine Beschlussfassung ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens herbeizuführen. Ansonsten müssen ggf. zusätzliche Ermächtigungen ergänzt werden und ein Beschluss über dauerhafte Stellenschaffungen könnte frühestens zum Stellenplan 2026 eingeholt werden.

zu II Das Wohngeld-Plus-Gesetz sieht eine massive Ausweitung der Wohngeldempfängerhaushalte vor. Diese sollen sich zum 01.01.2023 verdreifachen. In Stuttgart wird ein 4-Personen-Haushalt bei Ausschöpfung des Miethöchstbetrages bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 5.006 EUR Wohngeld erhalten können. Die monatlichen Wohngeldbeträge der bisherigen Empfänger steigen ca. auf das 2,4-fache des bisherigen Betrages. Die Zahl der Anträge wird sich dadurch nochmal deutlich stärker erhöhen als die Zahl der Empfängerhaushalte, da breite Teile der Mittelschicht mögliche Wohngeldansprüche prüfen lassen werden.
Länder und Kommunen konnten den Bund nicht dazu bewegen substantielle Vereinfachungen bei den komplizierten Leistungsvoraussetzungen und den aufwändigen Verfahren vorzunehmen. Nach derzeitigem Stand erhöht sich im Gegenteil der Aufwand je Einzelfall sogar noch.

Um die erwartete Zunahme an Anträgen bewältigen zu können, soll ein Unterstützungsbereich eingerichtet werden. Dieser soll überwiegend vorbereitende fallbezogene Tätigkeiten sowie allgemeine Auskunfts- und Informationstätigkeiten zur Entlastung der Sachbearbeitung wahrnehmen. Die Einstellung der Mitarbeiter*innen im Unterstützungsbereich soll bis EG 8 TVöD möglich sein. Die Bewertung ergab derzeit eine EG 6 TVöD mit dem aktuell seitens der Wohngeldbehörde vorgeschlagenen Aufgabenkatalog. Perspektivisch ist durch Anpassung des Aufgabenkatalogs eine Bewertung in EG 7 oder 8 TVöD denkbar. Hierfür bedarf es der Übertragung von höherwertigeren Tätigkeiten. Auf Basis der prognostizierten Zunahme der Antragszahlen und der zu schaffenden Ermächtigungen im Bereich der Sachbearbeitung wird eine Ausstattung des Unterstützungsbereichs von 14,0 Ermächtigungen als zieldienlich erachtet. Hierbei soll für jede Dienststelle 1,0 Stelle, in den besonders belasteten Wohngelddienststellen Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Vaihingen und Möhringen je 1,5 Ermächtigungen für den Unterstützungsbereich eingerichtet werden.
Der Unterstützungsbereich ist derzeit nach EG 6 TVöD bewertet. Die Ermächtigungen sollen in EG 8 TVöD eingerichtet werden, weil eine Beschäftigung bis EG 8 TVöD möglich sein soll. Ob es dazu kommt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.

Die Ermittlung des Bedarfs an Ermächtigungen für Sachbearbeitung basiert auf einer qualifizierten Schätzung auf Grundlage der vorliegenden Antragszahlen aus 2021 sowie der erwarteten Steigerung der Antragszahlen um das 3,5-fache. Es wurde auf Basis der derzeit im Schnitt geleisteten Antragszahl pro Sachbearbeitungsstelle eine Fallzahl angestrebt, die der deutlich erhöhten Nachfrage unter den potenziell Wohngeldberechtigten gerecht wird. Bei der Prognose der Vervielfachung der Antragszahlen wurde mit der Annahme gerechnet, dass sich das Antragsvolumen um das 3,5-fache erhöhen wird. Gleichzeitig wurde bei der darauf ermittelten Anzahl an benötigten Ermächtigungen berücksichtigt, welche Personalaufstockung (Kapazität, Einarbeitung, Raumsituation) für die Wohngeldbehörde leistbar sind. Für das Haushaltsjahr 2023 wird zudem mit einer Besetzungsquote von 50% gerechnet.
Sollte der Bedarf an besetzten Ermächtigungen nicht ausreichen, kann die Verwaltung die Einrichtung weiterer Ermächtigungen beantragen.

Weiteres Vorgehen
Im Hinblick auf die seitens Referat SI erwartete (mindestens) Verdreifachung der Wohngeldempfängerhaushalte im Zuge des Entlastungspaketes III des Bundes wurde eine Task Force installiert. Diese befasst sich derzeit mit den schnell wirksamen Maßnahmen angesichts der neuen Herausforderung sowie den wesentlichen offenen Komponenten (Kommunikation und Führung, Realisierung von Prozessoptimierungspotenzialen) aus der ruhenden Organisationsuntersuchung. Eine abschließende Bemessung des Personalbedarfs wird frühestens im Jahr 2024 möglich sein.

Ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung bzw. der Task Force wird nach Abschluss seitens der Verwaltung vorgelegt.




Finanzielle Auswirkungen

zu I.) Die Verlängerung der Ermächtigungen führt zu außerplanmäßigen Personalaufwendungen i. H. v. 474.320 EUR im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand).
Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand i. H. v. 474.320 EUR bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.

zu II.) Die Einrichtung der Ermächtigungen führt zu außerplanmäßigen Personalaufwendungen i. H. v. 1.625.150 im Haushaltsjahr 2023. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand).
Für die Jahre 2024 und 2025 wird der Personalaufwand i. H. v. 2.470.500 bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat SI
Referat WFB





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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