Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1297/2021
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Bericht zur Auslastung und zum Sanierungsbedarf der städtischen und angemieteten Liegenschaften

Beantwortung / Stellungnahme

Auslastung und Sanierungsbedarf städtischer und angemieteter Immobilien

Basis für sämtliche strategische Überlegungen ist die Kenntnis über den tatsächlichen Gebäudezustand. Diese liegt für die meisten Gebäude in der benötigten Tiefe nicht vor.

Die Verwaltungsgebäude müssen fundiert untersucht werden. Es empfiehlt sich, die weiteren Sanierungsbedarfe an den Liegenschaften im Rahmen der Erhebungen über den energetischen Gebäudezustand mit zu erheben (siehe GRDrs 1151/2021), wofür im 1. Quartal 2022 ein entsprechendes Projekt eingerichtet wird. Dabei sollen die an unterschiedlichen Stellen vorhandenen Kenntnisse zusammengeführt und weitere benötigte Daten ggf. mit externer Unterstützung erfasst werden. In die Betrachtung können auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung der Rathauspassage 2, Eberhardstraße 6, 6A und 8 (siehe GRDrs 1295/2021) mit einfließen.

Im Anschluss kann ein ganzheitliches Sanierungskonzept für die Objekte entwickelt werden, die dauerhaft im Bestand verbleiben. Erst dann ist der daraus resultierende Mittelbedarf sowie die Priorisierung der Maßnahmen bekannt und eine Prüfung zur Auskömmlichkeit der bisher zur Verfügung stehenden laufenden Bauunterhaltungsmittel möglich.

Was den Auslastungsgrad der Verwaltungsgebäude anbelangt, gibt es im Bestand nahezu keine Reserven mehr. Für die Stellenschaffungen im Verwaltungsbereich, die zum Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen werden, müssen zusätzliche Flächen akquiriert werden. Dies kann aber erst nach Abschluss der Haushaltsplanberatungen erfolgen, da erst dann der tatsächliche Umfang bekannt ist.

Eine Prognose auf mittlere oder längere Sicht ist entsprechend den Ausführungen zum Liegenschaftsbericht (siehe GRDrs 765/2020) nicht möglich.




Vorliegende Anträge/Anfragen

470/2021 Nr. 1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 762/2021 SPD




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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