Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
431
42
VerhandlungDrucksache:
584/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 19.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA ION)

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 10.07.2023, öffentlich, Nr. 77
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 03.07.2023, GRDrs 584/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Entwicklung im Bereich der UMA ION wird Kenntnis genommen.

2. Der befristeten Bereitstellung von weiterhin 15 Plätzen in der Kupferstr. 29 und 20 Plätzen in der Wollinstr. 4 im Bereich der UMA ION und dem damit verbundenen Personalbedarf im Umfang von insgesamt 38,35 VZK bis zum 31.12.2025 wird zugestimmt.
3. Dem zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 24,9 VZK im Zuge der Bereitstellung von weiteren 25 Plätzen im Bereiche der UMA ION verbunden mit der Inbetriebnahme eines zusätzlichen Standortes in der Siemensstraße 43 wird zugestimmt.

4. Zur Abdeckung des zusätzlichen Platzbedarfs in Höhe von 20 Plätzen und dem damit verbundenen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 18,25 VZK zur Einrichtung eines Stellenpools bzw. zur Abdeckung der Quarantänevorschriften im Bereich der UMA ION wird zugestimmt.

5. Es wird zugestimmt, die vorhandene 1,0 VZK in S17 SuE (510.6022.001) zur Unterstützung der Leitung für den gesamten ION Bereich in der Kernerstr. 36 einzusetzen.

6. Dem bis 31.12.2025 befristeten Personalbedarf im Umfang von 12,2 VZK für das Sachgebiet UMA (1,0 VZK Sachgebietsleitung 510.3064.0014, 5,0 VZK Sozialarbeit, 0,7 VZK Alterseinschätzung, 4,0 VZK Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) UMA, 1,5 VZK Sekretariat) wird zugestimmt.

7. Dem bis 31.12.2025 befristeten Personalbedarf im Umfang von 0,5 VZK in EG 11 TVöD für den Bereich Entgeltfinanzierung und 2,0 VZK in A11 für den Bereich der Amtsvormundschaften wird zugestimmt.

8. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die unter Beschlussziffer 3, 4 und 6 benannten Personalbedarfe, ab sofort bis zum 31.12.2023 Personal im Umfang von 49,15 VZK zu beschäftigen.

9. Liegt der Auslastungsgrad der UMA ION über eine Zeitdauer von drei Monaten bei über 115 %, wird die Verwaltung ermächtigt, zur Schaffung weiterer Plätze zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal zu beschäftigen. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.

10. Die Personal- und Sachaufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103633 - Förderung der Erziehung (HzE) gedeckt. Den entsprechenden überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 - sowie im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2024 - wird, wie im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, zugestimmt. Die Deckung erfolgt über Mehrerträge bei Kontengruppe 348 - Kostenerstattungen und -umlagen im selben Amtsbereich.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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