Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 4611-04
GRDrs 1225/2021
Stuttgart,
11/26/2021



Stellenplan 2022/2023
1. Plausibilisierung Stellenbemessung Kitaplatzmanagement (51-00-26.2)
2. Schaffung von Stellen und Veränderung von Stellenvermerken im Geschäftskreis IV - Referat JB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
01.12.2021
08.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussziffer 1:

Seit dem 1. August 2013 besteht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Leider verfügt die Stadt Stuttgart noch nicht über ausreichend Betreuungsplätze um dem Rechtsanspruch aller Stuttgarter Kinder gerecht zu werden.

Auf der Grundlage eines Vergabeverfahrens und festgelegten Kriterien erfolgt die Vermittlung von freien städtischen Betreuungsplätzen über das zentrale Kita-Platzmanagement (51-00-26.2).

Die Mitarbeiter*innen des Kita-Platzmanagements haben die Aufgabe, Eltern über das Platzanmeldungsverfahren und Platzvergabeverfahren zu informieren und entsprechend zu beraten. Sie übernehmen die gesamte Korrespondenz sowie Kommunikation mit den Familien und den städtischen Tageseinrichtungen im Rahmen des Platzvergabeverfahrens. Sie führen Wartelisten und vergeben freie städtische Betreuungsplätze entsprechend der Vergabekriterien.

Seit 2010 wurden im Jugendamt amtsinterne Umstrukturierungen zur Optimierung der Platzvergabe im Bereich der Kindertagesbetreuung vorgenommen.

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgte bislang mit den vorhandenen 4,5 Stellen. Davon sind eine 0,5 Stelle für Leitung (zusätzlich 0,25 Stelle aus Amtsressourcen zur Aufgabenwahrnehmung geliehen) und 4,0 Stellen für Sachbearbeitung vorgesehen. Zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde zusätzlich eine 1,0 Stelle im Kita-Platzmanagement mit KW-Vermerk 01/2022 geschaffen.



Von Beginn an war der Bereich Kita-Platzmanagement nur mit knappen Personalressourcen ausgestattet und behalf sich daher zusätzlich mit drei Stellen des bestehenden Springerpools für Kindergartenkräfte.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Überlastung der Mitarbeiter*innen und Personalknappheit sollte eine Stellenbemessung durch das Haupt- und Personalamt durchgeführt werden. Aufgrund Ressourcenknappheit bei 10-3 führte das Jugendamt als Basis für einen Stellenplanantrag selbst eine Stellenbemessung durch. Seitens des Haupt- und Personalamt (10-3) wurde diese Stellenbemessung dann plausibilisiert und mittels eines Umlaufbeschlusses zwischen den Referaten AKR, WFB und JB abgenommen.

Die Vorgehensweise der Plausibilisierung beinhaltete nachstehende Punkte:

1. Dokumentenanalyse: Datensichtung, Abgleich Vorgehen 51 mit Standardvorgehen; Identifikation von Rückfragen für das standardisierte Interview mit Blick auf das seitens 51 durchgeführte Bemessungsverfahren.
2. Standardisiertes Interview mit 51 zum Abgleich der Vorgehensweise von 51 mit dem Muster-Vorgehen; Ergänzende Rückfragen auf elektronischem Wege im Nachgang.
3. Plausibilisierung innerhalb des Projekteteams (10-3.1), mit der Stadtkämmerei und der Ämterorganisation 10-3.2.


Zu Beschlussziffer 2:

Die Aufgabenvielfalt und -intensität im Bereich Kita-Platzmanagement hat sich über die letzten Jahre verändert und erhöht. Den Ansprüchen der Bürger*innen gerecht zu werden und einen zufriedenstellenden Service anzubieten ist das Ziel der Dienststelle. Um dies künftig besser zu erreichen sind zusätzliche Fachkräfte notwendig.

Im Rahmen der Stellenbemessung wurden die einzelnen Aufgaben des Kita-Platzmanagements identifiziert, plausibilisiert, dargestellt und mit Zeiten hinterlegt.

Nachdem die Abteilung Organisation und Personalentwicklung (10-3) die Stellenbemessung plausibilisiert hatte, ergab sich ein Gesamtstellenbedarf für das Kita-Platzmanagement inkl. Leitung von 11,64 Stellen.

Abzüglich der bereits vorhandenen 5,5 Stellen sind 6,14 Stellen entsprechend der nachstehenden Übersicht zu schaffen.

Bewertung
TVöD
vorhandene Stellen
errechneter Stellenbedarf
zur Schaffung
Leitung

Sachbearbeitung
EG 11

EG 9a
0,5

5,0*
1,0

10,64
0,50

5,64
Gesamt
5,5
11,64
6,14
*Davon 1,0 Stelle mit KW-Vermerk bis 01/2022 (siehe Beschlussziffer 3).





Zu Beschlussziffer 3:

Die bereits mit KW-Vermerk geschaffene Stelle 510.2013.040/EG 9a TVöD wurde bei der Stellenbemessung berücksichtigt und wird aus diesem Grund weiterhin im Bereich der Sachbearbeitung für das Kita-Platzmanagement benötigt. Der KW-Vermerk soll bis 01/2026 verlängert werden.


Zu Beschlussziffer 4:

Treten im Rahmen der Platzvergabe Härtefälle auf (Kinderschutzfall, Beschluss vom Verwaltungsgericht, Kind bereits 4,5 Jahre alt), wird umgehend ein Betreuungsplatz benötigt.
Da das Jugendamt auch im Rahmen des Rechtsanspruchs nur verfügbare Plätze bereitstellen kann, wurden für 2021 erstmalig Vereinbarungen mit den freien Trägern geschlossen. Mit so einer Vereinbarung erklärt sich der freie Träger bereit, in Härtefällen einen verfügbaren Platz für diese Kinder bereitzustellen.

Die Abstimmung mit den städtischen Einrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger für Härtefälle stellt einen neuen Personalbedarf dar.

Aufgrund der kurzen Laufzeit des Zuweisungs- und Vermittlungsverfahrens von verfügbaren Kita-Plätzen von freien Trägern konnte noch keine umfassende Bemessung des dafür notwendigen Ressourcenbedarfs erstellt werden.
Die bisherige Dokumentation und Plausibilisierung der damit verbundenen Aufgaben ergab einen zusätzlichen Stellenbedarf von einer 0,5 Stelle.

Die 0,5 VZK/Stelle soll zum Doppelhaushalt 2022/2023 in EG 9a TVöD mit KW-Vermerk 01/2026 geschaffen werden.


Zu Beschlussziffer 5:

Mit Verweis auf das Haushaltsauschreiben verpflichtet sich das Jugendamt, den Personalbedarf künftig im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu jedem Doppelhaushalt erneut zu prüfen und zu plausibilisieren und dem Haupt- und Personalamt vorzulegen. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob auf dieser Grundlage Stellenschaffungsanträge gestellt werden.
Die Fortschreibung der Bemessung gilt in beide Richtungen, also sowohl bei Stellen-schaffungen als auch bei Stellenstreichungen.


Finanzielle Auswirkungen

Der dargestellte Stellenmehrbedarf im Zusammenhang mit dem Kita-Platzmanagement führt zu einer jährlichen Mehrbelastung des Haushalts von rund 487.800 EUR.




StelleArtAnzahlBewertungPersonalkosten* in EUR p.a.
(zusätzlich zu bestehenden Stellen/-anteilen)
Sachbearbeitung Platzvergabe Schaffung5,64EG 9a TVöD

(KeAP 2021: 62.900 EUR)
.
354.756
DienststellenleitungSchaffung0,5EG 11 TVöD

(KeAP 2021: 77.400 EUR)
38.700
Sachbearbeitung Platzvergabe Verlängerung KW-Vermerk 01/20261,0EG 9a TVöD

(KeAP 2021: 62.900 EUR)
.
62.900
Neue Aufgabe SB Trägervereinbarungen Zuweisung KitaplätzeSchaffung mit KW-Vermerk 01/20260,5EG 9a TVöD

(KeAP 2021: 62.900 EUR)
.
31.450
Summe Schaffung

Davon mit KW-Vermerk

Verlängerung KW-Vermerk
6,64

0,5


1,0
487.806
*ohne EDV-Kosten und Sachmittel


Beteiligte Stellen

Referat JB
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Abschlussbericht
Zusammenstellung der Ergebnisse der Dokumentenanalyse und des Interviews


<Anlagen>



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1225_2021_Leitvermerk_v2.0.docx