Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 388/2013
Stuttgart,
06/18/2013



Ergänzender Lohnkostenzuschuss zur Integration ins Arbeitsleben (eLKZ)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.07.2013
17.07.2013



Beschlußantrag:

1. Der projekthaften Einführung des ergänzenden Lohnkostenzuschusses zur Integration ins Arbeitsleben (eLKZ) wird zugestimmt.

2. Von der Vereinbarung “Ergänzender Lohnkostenzuschuss zur Integration ins Arbeitsleben“ wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit 01.06.2012 fördert das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) über das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ die unbefristete Beschäftigung von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Rahmen von „Arbeit Inklusiv“ schließt der KVJS für die ersten drei Beschäftigungsjahre eine Förderlücke bzw. erhöht die Förderung der Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall auf maximal 70 % der Lohnkosten. Voraussetzung für diese erhöhte Förderung ist, dass zu Beginn der Beschäftigung der örtliche Sozialhilfeträger ab dem 4. Beschäftigungsjahr bis zum Ende des 5. Beschäftigungsjahres einen ergänzenden Lohnkostenzuschuss dem Grunde nach zusagt, d. h. die mögliche Regelförderung des Integrationsamtes des KVJS in Höhe von 40 % der Lohnkosten ab dem 4. Beschäftigungsjahr dem individuellen Förderbedarf entsprechend bis auf maximal 70 % der Lohnkosten ergänzt.

Die Förderzusage über 5 Jahre gibt dem Arbeitgeber Planungssicherheit und soll die Bereitschaft, Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zu beschäftigen, erhöhen.

Um an dem Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ teilnehmen zu können und leistungsberechtigten Personen die erhöhten Förderleistungen des Integrationsamtes zu erschließen, ist es daher notwendig, einen ergänzenden Lohnkostenzuschuss als Projekt im Rahmen der Eingliederungshilfe einzuführen.

Im Einzelfall reichen die vorrangigen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, anderer Rehabilitationsträger und/oder des Integrationsamtes des KVJS nicht aus, die besonderen Anwendungen, Belastungen und Risiken eines Arbeitgebers im Rahmen der Beschäftigten eines Menschen mit einer wesentlichen Behinderung auszugleichen. Hier setzt das Projekt „Ergänzende Lohnkostenzuschüsse zur Integration ins Arbeitsleben“ an. Bestätigt der Integrationsfachdienst, dass ein ergänzender Lohnkostenzuschuss notwendig ist um eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen oder nachhaltig zu sichern, können im Rahmen des § 53 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) bis zu 30 % der Lohnkosten als Freiwilligkeitsleistung bewilligt werden.

Dieses Projekt ist entsprechend der Laufzeit von „Arbeit Inklusiv“ zunächst bis 31.12.2017 zu begrenzen.

Dieses Instrument des ergänzenden Lohnkostenzuschusses kann bei der Zielgruppe der Menschen mit einer wesentlichen Behinderung die Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt ganz erheblich fördern.

Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag geleistet, um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf berufliche und gesellschaftliche Inklusion für Menschen mit Behinderung einzulösen.


Finanzielle Auswirkungen

Nach Aussage des Integrationsamtes des KVJS genügen für etwa ein Fünftel der bisher in Arbeit vermittelten Menschen mit einer wesentlichen Behinderung die vorrangigen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der sonstigen Rehabilitationsträger sowie der sich daran anschließenden Leistungen des Integrationsamtes nicht, um die individuellen Einschränkungen, die sich aus der jeweiligen Behinderung ergeben, ausreichend wirtschaftlich auszugleichen.

Pro Jahr müsste mit bis zu 4 Antragstellern in der Landeshauptstadt Stuttgart zu rechnen sein, sodass der jährliche eLKZ der Landeshauptstadt Stuttgart im ersten Jahr insgesamt ca. 19.000 EUR betragen würde.

Die Aufwendungen werden durch Einsparungen bei den Kosten für die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gedeckt.


Beteiligte Stellen

Die Referate Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Förderung Lohnkostenzuschuss
3. Einzelfallbeispiel
4. Verwaltungsvereinbarung




Ausführliche Begründung


1. Grundlagen und Zielgruppe
2. Finanzielle Auswirkungen 3. Ziele


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Anlage 4 zu GRDrs 388_2013_Verwaltungsvereinbarung.pdfAnlage 4 zu GRDrs 388_2013_Verwaltungsvereinbarung.pdfAnlage 2_GRDrs 388_2013.pptAnlage 2_GRDrs 388_2013.pptAnlage 3 zu GRDrs 388_2013_Fallbeispiel.docAnlage 3 zu GRDrs 388_2013_Fallbeispiel.doc