Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
930/2011
Stuttgart,
11/03/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2011
HH 2012/2013
Rücknahme der Kürzungen der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft
Beantwortung / Stellungnahme
Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft regelt das Privatschulgesetz. Danach ist das Land für die Finanzierung zuständig. Die Stadt Stuttgart fördert als Ersatzschulen anerkannte oder genehmigte Allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Es gab in den vergangenen Jahren weitere Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft, die voraussichtlich künftig in die Förderung noch mit aufzunehmen sind. Außerdem befinden sich noch zwei Schulen im Aufbau, d. h. hier kommt jedes Jahr noch eine weitere Klasse hinzu.
Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt. Die Zuschüsse werden nur für Stuttgarter Schüler/-innen gezahlt. Auch mit den reduzierten Zuschüssen liegt die Stadt Stuttgart bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft an der Spitze in Baden-Württemberg.
Durch die Rücknahme der Kürzung würde ein Mehraufwand entstehen in Höhe von:
Jahr
SZ
Zuwendungsbetrag bei 45% von SKB 2002
Zuwendungsbetrag bei 60% von SKB 2002
Mehraufwand
RE 2011
6.630
1.966.655 Euro
2.622.207 Euro
655.552 Euro
Plan 2012
6.717
1.989.540 Euro
2.652.719 Euro
663.180 Euro
Plan 2013
6.800
2.011.256 Euro
2.681.674 Euro
670.419 Euro
Die Abendschulen erhalten 15% des Sachkostenbeitrages von 2002. Wurden in obiger Berechnung nicht berücksichtigt.
Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Mittelbare Zuwendungen über Vergünstigungen bei der Erbbaupacht erhalten auch die International School of Stuttgart (Ergänzungsschule) und die Akademie für Kommunikation (Berufliche Schule).
Der Blick auf den Entwurf des Haushalts 2012/2013 mit bescheidenen Überschüssen von lediglich 13 Mio. EUR / 6 Mio. EUR und die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu erwartenden weiteren finanziellen Belastungen machen deutlich, dass an dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept festgehalten werden muss.
Vorliegende Anträge/Anfragen
625/2011 der Freien Wähler Gemeinderatsfraktion
Dr. Susanne Eisenmann
<Anlagen>