Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 930/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



HH 2012/2013
Rücknahme der Kürzungen der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft


Beantwortung / Stellungnahme

Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft regelt das Privatschulgesetz. Danach ist das Land für die Finanzierung zuständig. Die Stadt Stuttgart fördert als Ersatzschulen anerkannte oder genehmigte Allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Es gab in den vergangenen Jahren weitere Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft, die voraussichtlich künftig in die Förderung noch mit aufzunehmen sind. Außerdem befinden sich noch zwei Schulen im Aufbau, d. h. hier kommt jedes Jahr noch eine weitere Klasse hinzu.

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt. Die Zuschüsse werden nur für Stuttgarter Schüler/-innen gezahlt. Auch mit den reduzierten Zuschüssen liegt die Stadt Stuttgart bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft an der Spitze in Baden-Württemberg.

Durch die Rücknahme der Kürzung würde ein Mehraufwand entstehen in Höhe von:

JahrSZZuwendungsbetrag bei 45% von SKB 2002Zuwendungsbetrag bei 60% von SKB 2002Mehraufwand
RE 20116.6301.966.655 Euro2.622.207 Euro655.552 Euro
Plan 20126.7171.989.540 Euro2.652.719 Euro663.180 Euro
Plan 20136.8002.011.256 Euro2.681.674 Euro670.419 Euro
Die Abendschulen erhalten 15% des Sachkostenbeitrages von 2002. Wurden in obiger Berechnung nicht berücksichtigt.

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Mittelbare Zuwendungen über Vergünstigungen bei der Erbbaupacht erhalten auch die International School of Stuttgart (Ergänzungsschule) und die Akademie für Kommunikation (Berufliche Schule).

Der Blick auf den Entwurf des Haushalts 2012/2013 mit bescheidenen Überschüssen von lediglich 13 Mio. EUR / 6 Mio. EUR und die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu erwartenden weiteren finanziellen Belastungen machen deutlich, dass an dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept festgehalten werden muss.




Vorliegende Anträge/Anfragen

625/2011 der Freien Wähler Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



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