Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
367
9
Verhandlung
Drucksache:
490/2012
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
07.11.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
st
Betreff:
Neubau Tageseinrichtung für Kinder als
2-geschossiger Typenbau mit 4 und 6 Gruppen
- Grundsatzbeschluss -
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.09.2012, nicht öffentlich, Nr. 127
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.10.2012, öffentlich, Nr. 159
Ergebnis: Beschlussfassung mit Maßgabe
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.11.2012, öffentlich, Nr. 496
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 11.09.2012, GRDrs 490/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau von vier Tageseinrichtungen für Kinder mit insgesamt 22 Gruppen auf den Grundstücken der Tranche 1 (Anlage 1) auf Grundlage der Anlagen 1 - 4 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 13.621.000 Euro wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Abbruchkosten in Höhe von brutto 430.000 Euro, Einrichtungskosten in Höhe von brutto 550.000 Euro, Kosten für die Außenanlagen in Höhe von brutto 1.223.000 Euro sowie Mittel in Höhe von brutto 215.000 Euro für die Ausführung eines Typenbaus in EnergiePlus-Bauweise.
Der Gesamtaufwand in Höhe von 13.621.000 Euro ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.900.120 Kita-Investitionskostenpauschale, Kontengruppe 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf die jeweiligen Einzelprojekte umgesetzt. Hinzu kommen Kosten für die Interimsunterbringung an zwei Standorten in Höhe von 940.000 €, die im Planbudget Ausweichquartiere Kita im Teilhaushalt des Amt für Liegenschaften und Wohnen gedeckt sind.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, den vorgestellten Typenentwurf für 4 und 6 Gruppen auf den Grundstücken der Tranche 1 (Anlage 1) bis zur Ausführungsreife weiterzuentwickeln und die Vergabe zur Realisierung durch Generalunternehmer vorzubereiten. Für die Grundstücke der Tranche 2 (Anlage 2) erfolgt ein gesonderter Beschluss.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Abbruch der Bestandsgebäude und der Herrichtung der Interimsunterbringungen schon vor Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können, um mit dem Neubau der Einrichtungen unmittelbar nach Erteilung der Baubeschlüsse beginnen zu können.
4. Auf einen Projektbeschluss wird verzichtet. Für jedes Projekt wird ein Baubeschluss herbeigeführt, in dem auch die notwendigen Ersatzquartiere dargestellt werden.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig die GRDrs 490/2012 ohne Aussprache mit der Maßgabe des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen vom 26.10.2012.
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