Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1226/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Haushalt 2022/2023 Planungsmittel für eine Seilbahn Vaihingen-Möhringen

Beantwortung / Stellungnahme

Bei einer positiven Beschlussfassung zur Umsetzung einer Seilschwebebahn auf der Pilottrasse in Stuttgart-Vaihingen sind weitere Planungsschritte für eine Genehmigung, Fördermittelbeantragung und Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme evtl. bereits im DHH 2022/2023 erforderlich.
Für die Programmanmeldung zur Förderung der Maßnahme durch Land und Bund ist eine Vorplanung zu erarbeiten und mit Antragstellung einzureichen. Eine mögliche Förderung von Planungsleistungen durch den/die Fördermittelgeber ist noch in Abstimmung. Diese könnten nach ersten Vorabstimmungen im Bereich von etwa 50 % für die Vorplanungen zur Antragstellung liegen und etwa 10 % der Investitionskosten für die weiteren Planungsstufen betragen. Eine konkrete Abstimmung zu den Förderbedingungen kann im Verlauf der derzeitigen vertiefenden Planung nach Vorlage der Kostenschätzung für die Pilottrasse in Vaihingen erfolgen.
Zur Genehmigung von Seilbahnprojekten ist in Baden-Württemberg im weiteren Verlauf die Planfeststellung erforderlich. Hierzu sind technische Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanungen sowie Begleituntersuchungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Lärm- und Emissionsgutachten und ggf. Rechtsgutachten) zu erstellen sowie eine projektsteuernde Verfahrensbegleitung einzubinden. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist ein vorgelagertes Auswahlverfahren zur frühzeitigen Einbindung des künftigen Seilbahnherstellers vorzusehen. Dies ermöglicht es, die jeweiligen systemspezifischen Anlagenkomponenten bei den technischen Planungen realisierungsfähig einzubeziehen.
Da vergleichbare Projekte einer urbanen Seilschwebebahn im ÖPNV in Deutschland noch nicht realisiert wurden, kann derzeit nur eine grobe Abschätzung der erforderlichen Planungsmittel erfolgen.

Für die technischen Planungen wird ein Aufwand in Höhe von voraussichtlich 1,5 Mio. EUR abgeschätzt und für die Verfahrensbegleitung sowie Umwelt- und Fachgutachten wird ein Aufwand in Höhe von voraussichtlich 0,5 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergäbe sich somit ein Mittelbedarf in Höhe von 2,0 Mio. EUR im Haushalt 2022/2023.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

375/2021 Bündnis 90/Die GRÜNEN




Peter Pätzold
Bürgermeister




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