Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 552/2015
Stuttgart,
06/24/2015


Stuttgart 21 - Information über Gespräche des Landes mit der Deutschen Bahn AG wegen Mehrkosten



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich01.07.2015

Bericht:



Das Land Baden-Württemberg hat die LHS über den Stand der Gespräche mit der Deutschen Bahn AG zur sogenannten Sprechklausel in § 8 Abs. 4 FinV Stuttgart 21 informiert.

Hintergrund ist, dass die DB AG nach einer Sitzung des Aufsichtsrates am 12.Dezember 2012 öffentlich bekannt gegeben hat, dass beim Projekt Stuttgart 21 mit Mehrkosten und weiteren Risiken gerechnet werden muss.

Der Aufsichtsrat der DB AG hat daraufhin am 05.03.2013 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Vorstand mit Schreiben vom 15. Februar 2013 Gespräche zur Finanzierung aller Mehrkosten oberhalb des Finanzierungsrahmens von 4.526 Mio. EUR gegenüber den Projektpartnern auf der Grundlage der sog. Sprechklausel der Finanzierungsvereinbarung eingefordert hat, auf dieser Grundlage mit den Projektpartnern verhandelt und für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen die jeweils einklagbaren Ansprüche unverzüglich gerichtlich geltend machen wird.“


Der Aufsichtsrat der DB AG hat die Ergebnisse des 6-Punkte-Programms zur Termin- und Kostensituation von Stuttgart 21 zur Kenntnis genommen und einer Erhöhung des Finanzierungsrahmens um 2 Mrd. € auf 6.526 Mio. € zugestimmt, worin die DB eine Abdeckung aller heute bekannten Risiken sieht.

Steigen die Baukosten über den vertraglich vereinbarten Kostendeckel hinaus, gilt die im Finanzierungsvertrag vereinbarte „Sprechklausel“. Diese lautet:

“Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU und das Land Gespräche auf. § 2 Abs. 2 findet insoweit keine Beachtung“.

Die Deutsche Bahn AG hat durch Vorstandsschreiben vom 18. Februar 2013 gegenüber dem Land die Sprechklausel nach § 8 Abs. 4 FinV gezogen.

Der Lenkungskreis hat am 22.11.2013 den von den EIU ermittelten neuen GWU des Projekts von 5.987 Mio. € zur Kenntnis genommen und die weiteren Finanzierungsbeiträge nach § 8 Abs. 3 FinV (sog. Risikofonds) freigegeben. Die DB kündigte an, mit dem Land kurzfristig Sondierungsgespräche über das Verfahren nach § 8 Abs. 4 zu führen.

Bisher haben konkrete Verhandlungen zwischen den Beteiligten der Finanzierungsvereinbarung von 2009 noch nicht stattgefunden. Über die Auslegung des § 8 Abs. 4 FinV besteht Uneinigkeit, insbesondere auch über die Frage, ob das Land als sogenannter Poolführer (§ 9 FinV) Finanzierungspflichten auch der Stadt tragen müsste bzw. ob das Land Gespräche als Vertreter der Stadt führen dürfte.

Das Land vertritt im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung die Rechtsauffassung, dass das Land nicht ermächtigt ist, seine Projektpartner bei den Verhandlungen über Mehrkosten zu vertreten bzw. zu verpflichten. Der Finanzierungsvertrag und insbesondere die Regelung über die Poolführerschaft stellen hierfür keine Grundlage dar. Das Mandat des Landes ist aufgrund der Vereinbarung zwischen Land, der LHS und dem VRS vom 5. Oktober 2007 eingeschränkt bzw. gebunden. Auf diese Regelung nimmt ausdrücklich § 9 Abs. 1 S. 2 FinV Bezug.

Die Bahn hat diese Rechtsauffassung des Landes zur Kenntnis genommen, ist aber bereit - ohne diese Rechtsauffassung anzuerkennen - die Gespräche zunächst nur mit dem Land auf dieser Basis fortzusetzen. Weder die DB noch das Land sind bisher mit konkreten Forderungen auf die Landeshauptstadt zugekommen. Die Stadt nimmt daher zur Kenntnis, dass die DB und das Land Baden-Württemberg Gespräche gemäß § 8 Abs. 4 FinV führen. Dies ist der durch den Vertrag vorgegebene Weg. Das Ergebnis der Gespräche bleibt abzuwarten. Die Verwaltung beabsichtigt, sich nicht an den Gesprächen zu beteiligen, da wir die Rechtsauffassung der Bahn nicht teilen und auch nicht den Eindruck erwecken wollen, die Stadt anerkenne damit indirekt doch die Poolführerschaft des Landes bei den Verhandlungen mit der DB AG im Rahmen der Sprechklausel. Weitere Ansprüche aus anderen Rechtsgründen sind bei dem Gespräch im Zusammenhang mit der Finanzierungsvereinbarung von Seiten der DB derzeit ausdrücklich nicht erhoben worden.



Beteiligte Stellen

Referat RSO, Referat T






Fritz Kuhn






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