Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 753/2012
Stuttgart,
10/24/2012



Betrieb gewerblicher Art Rathausgarage und verpachtete Parkhäuser und Parkplätze
- Steuerlicher Jahresabschluss 2010




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.11.2012
07.11.2012



Beschlußantrag:

1. Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Betriebs gewerblicher Art „Verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, Rathausgarage“ wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2. Verbindlichkeiten des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 2,57%, Forderungen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 0,65% verzinst.

3. Der steuerliche Jahresgewinn wird zur Tilgung der steuerlich zugeordneten Fremddarlehen verwendet.


Begründung:


Der Jahresabschluss der steuerlich zusammengefassten Betriebe gewerblicher Art „Rathausgarage“ und „Verpachtete Parkplätze und Parkhäuser“ wird lediglich aus steuerlichen Gründen vorgelegt.

Das Geschäftsjahr 2010 schließt mit einem betrieblichen Ergebnis vor Steuern in Höhe von 1.442.370,17 EUR (Vj.: 827 TEUR). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse um rd. 476 TEUR (Erhöhung der Parkentgelte zum 01.04.2010 – GRDrs 6/2010). Der Zinsaufwand für die steuerlich zugeordneten Darlehen sank um rd. 100 TEUR. Im Ergebnis ergibt sich somit eine deutliche Steigerung des betrieblichen Ergebnisses.

Nach Berücksichtigung der Steuern (Grundsteuer) ergibt sich ein steuerlicher Jahresgewinn von 1.183.149,50 EUR (Vj.: 637 TEUR). Gegenüber dem in der Bilanz und GuV ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 1.162.117,50 sind die steuerlich nicht als Betriebsausgabe abziehbaren Ertragssteuern außerbilanziell hinzuzurechnen. Auf Grund der sog. Mindestbesteuerung (bis 1 Million volle Anrechnung des bestehenden Verlustvortrages, darüber hinaus nur 60%), ergeben sich Ertragssteuern in Höhe von 21 TEUR.

Der Regiebetrieb unterhält kein eigenes Geschäftskonto bei einem Kreditinstitut. Der Zahlungsverkehr wird daher über ein Verrechnungskonto bei der Stadt abgewickelt. Als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt wird der Saldo des im Regiebetrieb geführten Verrechnungskontos ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten (Betrag im Jahresdurchschnitt) wurden mit 2,57%, die Forderungen (Betrag im Jahresdurchschnitt) wurden mit 0,65% verzinst. Die Zinssätze entsprechen den durchschnittlichen Kommunalkonditionen im Veranlagungsjahr. Der so entstehende Zinsaufwand stellt bei dem Betrieb gewerblicher Art steuerlich zu berücksichtigende Betriebsausgaben dar und mindert somit das zu versteuernde Einkommen. Diese Verrechnung führt zu keiner finanziellen Belastung für den Stadthaushalt.

Nach § 20 Abs.1 Nr. 10 Buchstabe b EStG liegen insoweit keine kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte vor, als der Gewinn zulässigerweise als Rücklage ausgewiesen wird. Eine zulässige und damit kapitalertragsteuerunschädliche Mittelverwendung liegt auch insoweit vor, wie die Mittel zur Tilgung von betrieblichen Verbindlichkeiten verwendet werden. Bei einem steuerpflichtigen Jahresüberschuss von 1.183.149,50 EUR betrug der Tilgungsanteil für die steuerlich zugeordneten Darlehen 2.578.197,04 EUR; der Gewinn 2010 ist daher nicht kapitalertragsteuerpflichtig.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat T hat die Vorlage mitgezeichnet.




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

Anlage 1: Bilanz 31.12.2010
Anlage 2: GuV 2010
Anlage 3: Übersicht Fremdfinanzierung 2010
Anlage 4: Übersicht Parkäuser und Parkplätze Betrieb gewerblicher Art Tiefbauamt 2010





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Anlage 1 zu GRDrs 753-2010.xls.pdfAnlage 1 zu GRDrs 753-2010.xls.pdf

Anlage 2 zu GRDrs 753-2010.xls.pdfAnlage 2 zu GRDrs 753-2010.xls.pdf

Anlage 3 zu GRDrs 753-2010.pdfAnlage 3 zu GRDrs 753-2010.pdf


Anlage 4 zur GRDrs 753-2010.pdfAnlage 4 zur GRDrs 753-2010.pdf