Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 3503-00
GRDrs 450/2023
Stuttgart,
05/25/2023


Projektkoordination Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich21.06.2023

Bericht:

Mit dem Grundsatzbeschluss vom 28. Juli 2021 hat der Gemeinderat das über mehrere Jahre durch das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart ausgearbeitete Konzept für die Opernsanierung beschlossen. Darauf aufbauend erfolgte im Dezember 2022 die Zustimmung zu den zwischen Land und Stadt erarbeiteten Verträgen zur hälftigen Kostentragung des Gesamtprojekts „Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater“ sowie zur Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft, die mit Planung und Umsetzung beauftragt wird.

Seit der Gründung der „ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH“ am 10. Januar 2023 arbeiten Land und Stadt im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe am zügigen Aufbau der Gesellschaft, mit dem Ziel, die laufenden Planungen baldmöglichst an die Projektgesellschaft übergeben zu können.

Parallel dazu bereitet die Stadt die für die einzelnen Teilprojekte erforderlichen Bebauungspläne vor und bearbeitet die im Zusammenhang mit der Opernsanierung stehenden Projekte, u. a. die Schulerweiterung des Königin-Katharina-Stifts.

L/OB-RZ ist mit der LHS-internen Projektkoordination beauftragt und unterstützt die ämter- und referatsübergreifende Zusammenarbeit auch im Hinblick auf den durch AKR, SWU, T und WFB besetzten Aufsichtsrat der ProWST. Darüber hinaus ist L/OB-RZ zentraler Ansprechpartner für die externen Partner bei diesem Projekt, insbesondere für das Ministerium für Finanzen BW, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW sowie für die Württembergischen Staatstheater Stuttgart. In diesem Zusammenhang steht auch der Arbeitsauftrag, die Interessen der Stadt in unterschiedlichen Gremien ämterübergreifend zu vertreten und das Projekt aus Sicht der Stadt bestmöglich zu begleiten und zu koordinieren. Für diese Aufgaben und für in diesem Zusammenhang ggf. erforderliche Beratung, z. B. Rechtsberatung, werden finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 50.000 EURO benötigt.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Beratung - THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107021, Kontengruppe 420
50
50
50
50
50
Finanzbedarf
50
50
50
50
50
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Frank Nopper


Anlagen:

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<Anlagen>

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