Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 997/2020
Stuttgart,
03/10/2021



Masterplan SBBZ - Phase I



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeiräte - alle
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Schulbeirat
Beirat für Menschen mit Behinderung
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
-
22.03.2021
13.04.2021
19.04.2021
03.05.2021
16.06.2021
17.06.2021



Beschlußantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Inklusion wird Kenntnis genommen (s. Anlage 1). 2. Der Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) in Stuttgart anhand nachfolgender Kriterien wird zugestimmt:

Planregion Nord:

















Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Die inklusive Beschulung hat erhebliche Veränderungsprozesse in der gesamten Stuttgarter Schullandschaft angestoßen. Seit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes zum 01.08.2015 ist die inklusive Beschulung für alle Regelschulen in der Grundstufe und der Sekundarstufe I verpflichtend. Eltern können für ihr Kind mit festgestelltem sonderpädagogischem Bildungsanspruch zwischen der Beschulung an einem SBBZ oder an einer allgemeinen Schule in Inklusion wählen. Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Bildungsanspruch (BA) in Inklusion zählen statistisch seitdem als Schüler*innen der allgemeinen Schule, an der sie unterrichtet werden. Die Sonderpädagogik hat die Aufgabe, junge Menschen mit Beeinträchtigungen nach dem Subsidiaritätsprinzip auch im allgemeinen Bildungssystem zu beraten und zu unterstützen.

Die Schülerzahlen in Inklusion sind seit Stuttgart 2011 als Modellregion für Inklusion begonnen hat, stetig angestiegen und inklusive Lernsettings haben eine hohe Nachfrage erfahren. Seit drei Jahren sind die Stuttgarter Schülerzahlen in Inklusion jedoch wieder leicht rückläufig. Im gleichen Zeitraum stiegen die Schülerzahlen mit attestiertem sonderpädagogischen BA ebenfalls an. Insgesamt gibt es heute im Vergleich zu vor 10 Jahren deutlich mehr Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen BA.

Die Verwaltung hat sich in der ersten Phase des sogenannten Masterplans auf den Bereich der SBBZ-L fokussiert, da hier die drängendsten Veränderungsbedarfe festzustellen sind. Bedingt durch die starken Schülerrückgänge an dieser Schulart sind Zusammenlegungen von Schulstandorten eine vordergründig anstehende Maßnahme, um weiterhin eine stabile Unterrichtsversorgung und Weiterentwicklungsperspektiven für die Schulen zu gewährleisten. Die Neuorganisation der SBBZ-L in Stuttgart soll sich langfristig nachfolgenden Zielen richten:
Der erste Schritt zur Neuorganisation der SBBZ-L-Standorte sieht die Zusammenlegung der seither elf SBBZ-L zu sieben Schulen mit einer Mindestgröße von 60 Schüler*innen und 5 Klassen vor, um den Erhalt eines qualitativen pädagogischen Angebots zu sichern. Zunächst kann dabei nicht in allen Punkten der anvisierten Zielsetzung bei der Standortfestlegung der verbleibenden SBBZ-L nach oben benannten Kriterien entsprochen werden, da keine Schulgebäude mit entsprechenden Räumlichkeiten an den gewünschten Campusstandorten kurz- und mittelfristig zur Verfügung stehen. Die Neustrukturierung, wozu die oben genannten Kriterien als wichtige Prämisse für die Campusentwicklung an verschiedenen Standorten in den Planregionen dienen, wird erst in den kommenden Jahren realisierbar werden. Eine Reorganisation der SBBZ-L betrachtet die Schulverwaltung dennoch als vordergründig, um die Schulart wieder handlungsfähig aufzustellen. Innere Schulentwicklungsprozesse (Besetzung Schulleitungsstellen, Einführung Ganztag, mehr Angebotsvielfalt) sollen nicht aufgeschoben, sondern den Schulen Planungssicherheit mit einer stabilen Schulgröße gegeben werden. Die fortbestehenden sieben Standorte sind so gewählt, dass künftige Entwicklungsperspektiven im SBBZ-L-Bereich offengehalten werden.

Für Schüler*innen der SBBZ-L werden aufgrund von Standortschließungen künftig längere Schulwege entstehen. Dies bedingt eine voraussichtlich übergangsweise Neuregelung zur Schülerbeförderung.

Neben den hier in dieser Vorlage aufgezeigten schulorganisatorischen Veränderungen ist ein Konzept zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit an allgemeinen Schulen grundlegender Bestandteil der Weiterentwicklung der Bildungsangebote an Stuttgarter Schulen. Dies ist aufgrund des schulgesetzlichen Wahlrechts zur inklusiven Beschulung und des kommunalen Auftrags zur Schaffung gleichberechtigter Zugangsvoraussetzungen unumgänglich. Mit der Schließung und Konsolidierung der SBBZ-L ist die Stärkung und Weiterentwicklung von inklusiven, wohnortnahen Angeboten dringend notwendig.
Hierzu hat die Verwaltung bereits Eckpunkte und Zielsetzungen zur Fortentwicklung im Rahmen des Stuttgarter Ganztageskonzepts skizziert. Diese werden zusammen mit den daraus entstehenden Auswirkungen im vorgesehenen Verfahren zum Doppelhaushalt 2022/2023 dem Gemeinderat im Rahmen einer haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage zur Beratung vorgelegt. Aufgegriffen werden soll zudem die Entwicklung eines Ganztagskonzepts für die SBBZ-L, welches Möglichkeiten einer Kooperation mit allgemeinen Schulen auch im Ganztag eröffnet und sich in der Primarstufe am Standard von Ganztagsgrundschulen orientieren soll.
Für die Sekundarstufe ist ebenfalls vorgesehen, ein Konzept gemeinsam mit einem Ganztagskonzept für den weiterführenden Bereich, angepasst an die spezifischen Bedürfnisse von SBBZ, zu entwickeln.

Finanzielle Auswirkungen


a) Schulgebäude

Die Zusammenlegung der Schulen lassen neue Raumkonzepte und schulortabhängig auch Umstrukturierungsmaßnahmen in den Gebäuden notwendig werden. Vor allem der Verwaltungsbereich der Schulen bedarf neuer Strukturierungen aufgrund der erhöhten Anzahl an Lehrkräften mit Anwachsen der Schulgröße sowie dem im November 2019 vom Kultusministerium verabschiedeten Konzepts zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen. Demnach braucht es keine Mindestschülerzahl mehr für ein Konrektorat an SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Gemeinsam mit den Schulen sollen nutzerspezifische Raumkonzeptionen anhand der jeweiligen pädagogischen Konzepte erarbeitet werden. Finanzielle Auswirkungen und notwendige Maßnahmen werden ggf. anhand weiterer Vorlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

b) Schülerbeförderung
Die Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ-L bedingt eine voraussichtlich übergangsweise Neuregelung zur Beförderung von Schüler*innen, die aufgrund der Standortschließungen zukünftig einen weiteren Schulweg zurücklegen müssen, um ein SBBZ-L zu besuchen. Die konkreten Umsetzungsvorschläge und die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der Übergangsreglung werden in einer nachfolgenden Gemeinderatsdrucksache konkretisiert und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

c) Weiterentwicklung Ganztagskonzeption
Die entstehenden Auswirkungen einer Weiterentwicklung der Ganztagskonzeption im Sinne der Inklusion sowie für die SBBZ werden im vorgesehenen Verfahren zum Doppelhaushalt 2022/2023 dem Gemeinderat im Rahmen einer haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage zur Beratung vorgelegt.




Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat AKR haben mitgezeichnet.

Referat SI hat mit nachfolgender Stellungnahme der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen mitgezeichnet:

"Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet. Insbesondere Artikel 24 und Artikel 7 (UN-BRK) stellen in Verbindung mit Artikel 23 und Artikel 2 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sicher, dass behinderte Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen, nichtbehinderten Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden. Demnach sollen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems geeignete Vorkehrungen getroffen werden und die notwendige Unterstützung geleistet werden, um eine angemessene Bildung zu erreichen.

UN-KRK und UN-BRK streben neben weiterführender gesetzlicher Regelungen (z.B. SGB IX, SGB VIII, SchG) ausdrücklich das gemeinsame Aufwachsen und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an. Dies stellt die Grundlage unseres konzeptionellen Handlens und die Umsetzung konkreter Maßnahmen dar.

Insoweit darf die mit dem Masterplan SBBZ gewünschte Orientierung als ein weiterer Schritt in Richtung eines Gesamtkonzepts zur kinderfreundlichen Schule für alle Kinder verstanden werden, welche in ihrer Umsetzung flächendeckend weiterentwickelt sein muss. Konsequent und zielführend ist es, dies in Stuttgart im Rahmen des städtischen Ganztagsmodells gesamt in Verantwortung des Schulträgers aufzugreifen und zu berücksichtigen.

Es ist notwendig, gemeinsam Strukturen zu erarbeiten, die auch inklusionszurückhaltende Schulen besser erreichen. Damit würde sich künftig auch die Frage erübrigen, wie es vermieden wird, dass diese auf andere Einrichtungen verweisen, weil sie selbst keine Kinder mit Behinderung aufnehmen."





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung Masterplan SBBZ
2. Neue Schulbezirke der öffentlichen SBBZ-Lernen


<Anlagen>



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