Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
241
6
VerhandlungDrucksache:
431/2015
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 15.07.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2014

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 29.06.2015, GRDrs 431/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Dieser Tagesordnungspunkt wird mit dem heutigen TOP 7 "Zwischenbericht zur Finanzlage 2015", heutige öffentliche Niederschrift-Nr. 242, aufgerufen. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Mit Blick auf die Zeit verzichtet EBM Föll auf einen Sachvortrag. Er verweist auf die Beratungsunterlagen.

Ihren Dank für die Arbeit der Finanzverwaltung sprechen die StRe Kotz (CDU), Winter (90/GRÜNE), Körner (SPD), von Stein (FW), Prof. Dr. Maier (AfD) und Dr. Oechsner (FDP) aus.

Der Jahresabschluss 2014, so StR Kotz, weise ein deutlich besseres Ergebnis auf, als es sich der Gemeinderat bei der Haushaltsaufstellung vorgestellt habe. Er stuft ihn als guten Abschluss ein. Entsprechend äußert sich StR Winter. Von ihm wird darauf hingewiesen, dass die Verbesserungen auf der Ertragsseite nicht zuletzt mit einem verzögerten Mittelabfluss, der künftige Jahresabschlüsse belastet, in Zusammenhang steht. Als außerordentlich positiv bezeichnet StR Körner, dass Kreditaufnahmen unterbleiben konnten. Auch er thematisiert nicht abgeflossene Mittel. Von der Verbesserung im Ergebnishaushalt in Höhe von rund 120 Mio. Euro fielen 56 Mio. Euro auf den Kita-Bereich. Diese Mittel landeten in der freien Liquidität und diese Mittel stünden in Zukunft ohne Zweckbindung, also auch nicht mehr für den Kinderbetreuungsbereich, zur Verfügung. Diese Mittel würden im Nachtragshaushalt 2015, GRDrs 433/2015, heutiger Tagesordnungspunkt 8, NNr. 243, verwendet. Als nahezu ritualhaft empfindet StRin von Stein (FW), dass jährlich vor der Sommerpause durch den Rat deutlich verbesserte Zahlen als bei der Haushaltsaufstellung angedacht festgestellt werden können. Dies sei zwar zu begrüßen, und dem pflichtet StR Dr. Oechsner bei, aber rückblickend frage man sich schon, ob die eine oder andere Haushaltsentscheidung nicht hätte etwas großzügiger ausfallen können. Vor Begehrlichkeiten aufgrund der guten Finanzlage warnt StR Prof. Dr. Maier. Damit würden Ergebnisse der Folgejahre gefährdet.

Den Einschätzungen, dass es sich um einen sehr guten bzw. um einen guten Jahresabschluss handelt widerspricht EBM Föll. Er bezeichnet den Jahresabschluss 2014 als zufriedenstellend. Dazu führt er aus, das Jahresergebnis sei zwar keine irrelevante aber lediglich eine vordergründige Zahl. Abgezogen werden müssten im Ergebnishaushalt die Ermächtigungsübertragungen und erforderlich sei, die Entwicklung der Ist-Jahresergebnisses anzuschauen (2012 308 Mio. Euro, 2013 182 Mio. Euro, 2014 158 Mio. Euro). Das Jahresergebnis habe sich also binnen dreier Jahre halbiert. Dies könne nicht als sehr gute Entwicklung bezeichnet werden. Das wirkliche Ergebnis, nämlich die Entwicklung der freien Liquidität, zeige Anlage 6 der Vorlage auf. Wie sich diese freie Liquidität entwickelt habe stelle das echte, das wirkliche Ergebnis dar. Damit werde zum Stichtag 31.12.2014 der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt festgeschrieben. Diese freie Liquidität habe sich von rund 158 Mio. (Anfang 2014) um rund 50 Mio. Euro auf 206 Mio. Euro (Jahresende 2014) erhöht. Dies sei erfreulich. Bedenklich sei allerdings, dass diese freie Liquidität mit dem Nachtragshaushalt völlig aufgezehrt werde, und dass mit der Verpflichtungsermächtigung im Nachtragshaushalt bezogen für die Flüchtlingsunterkünfte (74,6 Mio. Euro) bereits das Haushaltsjahr 2016 belastet werde. Bezogen auf die Jahresergebniszeile benötige man mindestens ein Ergebnis von 200 Mio. Euro, um die Landeshauptstadt problemlos durchfinanzieren zu können.

Das Ergebnis sei insbesondere auf der Erlösseite gelaufen. Dabei weist er auf das Gemeinschaftssteueraufkommen (Schlüsselzuweisungen/Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) und auf zwei überplanmäßige Dividendenausschüttungen in Höhe von zusammen rund 22,5 Mio. Euro hin (LBBW 14 Mio. Euro / Flughafen Stuttgart-Gesellschaft 8,3 Mio. Euro). Davon, dass sich diese Ausschüttungen wiederholen, könne nicht ausgegangen werden. Schon im Haushaltsjahr 2015 gebe es bekanntlich eine Wenigerausschüttung gegenüber dem Planansatz.

Anschließend hebt StR Körner für sich die Bedeutung der freien Liquidität zum Folgejahr hervor. Angesichts der Entwicklung dieser Position (2014 206,8 Mio. Euro, 2011 15 Mio. Euro, 2012 114 Mio. Euro, 2013 152 Mio. Euro) hält er an seiner Einschätzung fest, dass es sich beim Abschluss 2014 um einen sehr guten Abschluss handelt.

Darauf, dass die Gewerbesteuereinnahmen unter den Erwartungen geblieben sind, weist StR Kotz hin. Aufgrund der gesamtwirtschaftlich guten Situation habe dies durch höhere Umlageanteile von Gemeinschaftssteuern ausgeglichen werden können. Vor Augen müsse man sich führen, dass wenn einmal wieder schwierigere wirtschaftliche Zeiten anbrechen, sich diese Umlagen von Bund und Land nicht mehr auf dem aktuellen Niveau bewegen. In solchen Zeiten würden sich natürlich wohl auch die städtischen Gewerbesteuereinnahmen weiter reduzieren. Vor diesem Hintergrund müsse sich der Gemeinderat und die Verwaltung darüber Gedanken machen, wie auf lange Sicht die Stadt in Sachen Gewerbeflächen etc. reagieren kann. An dieser Stelle erinnert er an den von seiner Fraktion gestellten Antrag Nr. 202/2015 „Vision Stuttgart 2030 Leitlinien vom und für den Gemeinderat für eine nachhaltige Stadtpolitik“, der, so seine Annahme, in der morgigen Sitzung des Ältestenrates aufgerufen wird. In diesem Antrag werde deutlich, dass von der CDU-Gemeinderatsfraktion das Thema Wirtschaftskraft als ein entscheidendes Thema für die Landeshauptstadt angesehen wird. Erforderlich sei, losgelöst von den zweijährigen Etatberatungen, darüber zu sprechen, wie der Gemeinderat mit seinen überschaubaren Möglichkeiten auf positive wirtschaftliche Entwicklungen Einfluss nehmen kann. Für StRin von Stein ergibt sich bei der Gewerbesteuer eine dauerhafte strukturell negative Veränderung. Im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen sind für sie Überlegungen des Rates zur Ertüchtigung der Stuttgarter Gewerbegebiete notwendig. Dazu zählt sie auch die Zufahrten in diese Gebiete. Durch StR Dr. Oechsner wird das Thema „Umgestaltung der Gewerbesteuer (gleichmäßiger Hebesatz)" angesprochen. Dabei streift er die Aspekte Schwankungsbreite, strukturelle Gefahren, die geringe Zahl der Steuerpflichtigen sowie die eher konstante Entwicklung bei der Einkommenssteuer.

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit verzichtet EBM Föll auf einen Beitrag zur Gewerbesteuergrundsatzdiskussion. Er teilt StR Körner zu der von diesem Ratsmitglied angesprochenen Rückstellung im Bereich der Gewerbesteuer in Höhe von 103 Mio. Euro mit, die hinter diesem Betrag stehende Rückzahlung sei bereits abgeflossen.

StR Kotz spricht sich dafür aus, die Stadtgesellschaft durch eine Rücknahme der letzten Grundsteuererhöhung an der derzeit guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Von StR Winter erfolgt hierzu der Hinweis, dass die Schulsanierungen, die werterhaltenden Maßnahmen an den Schulgebäuden, mit der Grund für die letzte Erhöhung der Grundsteuer waren. Diese Maßnahmen seien noch nicht abgeschlossen. Aber auch die Sanierung der weiteren städtischen Werte müsse beachtet werden (z. B. Bäder, Kitas, Kulturbauten). Insofern ergebe sich für seine Fraktion kein Spielraum für eine Absenkung der Grundsteuer. Für StR Körner ist zu beachten, dass wenn den Anträgen zur Senkung der Grundsteuer in den Etatberatungen 2014/2015 gefolgt worden wäre, Kreditermächtigungen in Anspruch genommen hätten werden müssen. Für StR Dr. Oechsner hat die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt, dass die vor Jahren erfolgte Erhöhung der Grundsteuer eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Daher sollte schon darüber nachgedacht werden, ob man die Hebesätze nicht unter 500 Punkte absenkt.



An StR Kotz gewandt erklärt der Vorsitzende, im Lichte des Nachtragshaushaltes würde es sich um eine kreditfinanzierte Grundsteuersenkung handeln, da die Stadt dann nicht ohne Kreditermächtigungen ausgekommen wäre. Er bezeichnet kreditfinanzierte Steuersenkungen als unseriös.

Zur Parkierungsrücklage informiert der Erste Bürgermeister StR Kotz, die Zuführung in Höhe von 1,3 Mio. Euro gleiche diese Rücklage noch nicht ganz aus. In der Vergangenheit hätten dort über den Bestand hinaus Entnahmen stattgefunden. Hier müsse mit den zweckgebundenen Mitteln sukzessive eine Aufstockung vorgenommen werden. Ende 2014 belaufe sich das Defizit noch auf rund 590.000 Euro.

Zu Wortmeldungen der StRe Kotz und Körner kündigt EBM Föll zum Thema Wasserpreis einen Bericht der Verwaltung in der Verwaltungsausschusssitzung am 29. Juli an. Diese Berichterstattung sei angesichts der schwierigen rechtlichen Fragestellungen und Auseinandersetzungen bewusst nicht öffentlich vorgesehen. Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt freue er sich, dass diese für die Jahre 2012 bis 2014 Rückzahlungen erhalten, auch die Stadt werde davon profitieren, aber die Berichterstattungen am 29. Juli werde zeigen, dass auch hier gilt "der Tag sollte nicht vor dem Abend gelobt werden".

Die StRe Winter, Körner und Urbat problematisieren die Entwicklung des Schuldenstandes bei den Eigenbetrieben. Davon, dass diese Entwicklung zu dem Eindruck führen kann, dass die Eigenbetriebe im Sinne einer Bad-Bank benutzt werden, um Schulden auszulagern, spricht StR Urbat. In diesem Zusammenhang weist EBM Föll darauf hin, zu den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt zählten Stadtentwässerung Stuttgart (SES), Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW), Klinikum Stuttgart (KS) und Bäderbetriebe Stuttgart (BBS). Alle anderen, auch die SSB, seien privatrechtliche Unternehmungen, mit eigenen Rechtspersönlichkeiten. In der Schuldenübersicht der Stadt und der Eigenbetriebe tauchten diese nicht auf. Im Zuge des Beteiligungsberichts werde von der Beteiligungsverwaltung ein Konzernabschluss vorgestellt. Dort könne die Gesamtverschuldung des Konzerns Stadt Stuttgart ersehen werden, allerdings würden sich in diesem Konzernabschluss nur die Eigenbetriebe und die privatrechtlichen Unternehmungen wiederfinden, aber nicht die Bilanz der Landeshauptstadt. Entsprechend dem neuen Gemeindehaushaltsrecht sei vorgesehen, auch einen echten Konzernabschluss zu fertigen. Derzeit sei ein solcher Abschluss aber nicht gesetzlich verpflichtend. Geplant werde, dies sei angesichts des Angleichens der Rechnungswesen und der Bilanzierungen keine triviale Aufgabe, dem Gemeinderat für 2018 oder 2019 einen solchen echten Konzernabschluss vorzulegen.

Ende 2014 habe sich der Schuldenstand bei den Eigenbetrieben auf 418,6 Mio. Euro belaufen. Geachtet werden müsse auf die Schuldentragfähigkeit (Lassen sich von einem Eigenbetrieb die Verbindlichkeiten aus eigener Ertragskraft refinanzieren?). Wenn dies zutreffe, sei es durchaus vernünftig gewisse Investitionen durch den Eigenbetrieb durchführen zu lassen. Dies unterscheide Investitionen wirtschaftlicher Unternehmungen von im Stadthaushalt enthaltenen typischen Investitionen. Investitionen im Stadthaushalt führten in der Regel zu Folgelasten (z. B. Personalfolgekosten beim Bau von neuen Schulen und Kindertagesstätten). Von den 418,6 Mio. Euro befänden sich 354 Mio. Euro in den Gebührenhaushalten (Schmutz- und Niederschlagswasser / Müllgebühr). Hier gehe es um finanzierte Anlagen der Abwasserbeseitigung bzw. der Müllentsorgung. Diese würden über die Abschreibungsdauer in den Gebührenhaushalten refinanziert. Von daher handle es sich um sich selbst tragende Schulden. Nur die Differenz zwischen 418,6 Mio. Euro und 354 Mio. Euro seien Schulden von Eigenbetrieben. Zum größeren Teil gingen diese auf das KS und zum kleineren Teil auf die Eigenbetriebe ELW und BBS zurück. Bei den Bäderbetrieben gebe es einen Verlustausgleich (Finanzierung über Investitionszuschüsse). Damit würden die Schulden bedient und dort sei auch die Finanzierung umgestellt worden, da der Betrieb aus eigener Finanzkraft nicht in der Lage ist, die Schulden zu bedienen. Der Eigenbetrieb Leben und Wohnen könne derzeit seine Verbindlichkeiten selbst erwirtschaften. Dieser Betrieb habe auch unter Berücksichtigung von Zins- und Tilgungszahlungen derzeit einen positiven Cashflow. Bezogen auf das KS werde von der Stadt ein Großteil ausgeglichen (Abschreibungen und Zinsaufwendungen bezogen auf die sogenannte modifizierte schwarze Null). Für die Vergangenheit sei dies durch die Kapitaleinlage 2014 ausgeglichen worden und im Haushaltsplanentwurf sei entsprechend der vierseitigen Vereinbarung ein Ausgleich über Ertragszuschüsse enthalten.

Insoweit könne nicht von Bad-Banks oder von Schuldenauslagerungen gesprochen werden, sondern es erfolgten sachgerechte reale Zuordnungen, in deren Zusammenhang darauf geachtet werde, dass Eigenbetriebe aus eigener Finanzkraft Schulden tatsächlich bedienen können.

Solange die Flüchtlingszahlen steigen, so EBM Föll eine Frage von StR Kotz beantwortend, wirkten sich die im System vorgesehenen Pauschalbeträge positiv auf den Ergebnishaushalt aus, da die Pauschale, die die Stadt erhalte, in der Regel über den Aufwendungen für einen Flüchtling liegen. Sobald sich die Flüchtlingszahlen stabilisieren bzw. fallen, und die Pauschale decke ja lediglich 18 Monate ab, würden, je nach der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer bis zur Entscheidung (Anerkennung, Duldung, Ablehnung) die Aufwendungen der Stadt steigen. Hier gehe es nicht nur um das Thema Unterkunft, sondern auch um Themen wie Hilfen zum Lebensunterhalt und Betreuung. Soweit anerkannte bzw. geduldete Personen sich nicht aus eigenem Einkommen finanzieren, wechselten diese in den Bereich des SGB II (Grundsicherung für Langzeitarbeitslose). Dann finanziere der Bund die Kosten für den Lebensunterhalt und bei den Kosten der Unterkunft betrage der Bundesanteil 40 %. Für die Flüchtlinge, für die die Stadt eine Pauschale erhalte, gebe es neben dieser Pauschale zumindest im Jahr 2015 eine Art Spitzabrechnung der Unterkunftskosten. Hier gebe es dann einen Nachschlag, wenn höhere Unterkunftskosten als die durchschnittlichen Unterkunftskosten der Pauschale nachgewiesen werden können. Dies gehe auf eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land zurück. Sollten die Kosten in Stuttgart also entsprechend höher liegen würde dies durch das Land ausgeglichen. Wie sich dies allerdings in Zukunft über einen Zeitraum von 10 Jahren darstellt, könne die Verwaltung heute noch nicht sagen. Dies werde eine der Themenstellungen sein, bei denen sowohl Bund und Land in Bezug auf die Herstellung einer sicheren Rechtsgrundlage gefordert sind; er geht grundsätzlich davon aus, dass es sich um eine Aufgabe von Bund und Land handelt, diese Aufgaben zu finanzieren, während die Kommunen vor Ort für die Organisation und die Integration zu sorgen haben. Zwar hätten Bund und Länder Möglichkeiten auf Asylantragslaufzeiten Einfluss zu nehmen, aber je weniger Kapazitäten es zur Bearbeitung dieser Anträge gebe, um so höher entwickelten sich die finanziellen Belastungen der Kommunen. Systemisch sei dies eigentlich der falsche Ansatz.

Von StR Körner wird auf die Beschlussantragsziffer 4 abgehoben und angemerkt, damit er in Sachen Übertragung von Budgetresten eine Entscheidung treffen kann, müsse er über die Höhe der Reste insgesamt, die überhaupt für eine Übertragung in Frage kommen, Kenntnis haben. Seiner Meinung nach ist der Rat von der Finanzverwaltung noch darüber zu informieren, wo Reste angefallen sind, die nicht übertragen werden. Dazu teilt EBM Föll mit, die Finanzverwaltung prüfe nur die von den Ämtern zur Übertragung angemeldeten Budgetreste. Das was die Ämter anmelden liege in deren Verantwortung. Im Ergebnishaushalt hätten die Ämter 66,9 Mio. Euro angemeldet. Haushaltsrechtlich zulässig sei die Übertragung von 56,6 Mio. Euro. Übertragungen die haushaltsrechtlich zulässig seien, dies gelte sowohl für den Ergebnis- als auch für den Finanzhaushalt, würden von der Finanzverwaltung nicht gestrichen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig sei zu sagen, dass ein Budgetrest übertragen wird, da 2015 noch Mittel für ein Projekt benötigt werden: Mittel könnten nur für den haushaltsrechtlichen Zweck übertragen werden, für den diese auch zur Verfügung stehen. Was die haushaltsrechtliche Auslegung anbelangt sei die Finanzverwaltung bei der Ermessensausübung eher zu großzügig. Dies könne unter anderem in Berichten des Rechnungsprüfungsamtes nachgelesen werden. Bei den angemeldeten Budgetresten handle es sich pro Teilhaushalt um eine Vielzahl von Einzelthemen. Diese aufzulisten wäre mit einem immensen Aufwand verbunden, und die Haushaltsabteilung der Stadtkämmerei arbeite derzeit an der Aufstellung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2016/2017. Ein automatisierter Abruf dieser Posten sei nicht möglich.

StR Urbat hinterfragt die Mietvorauszahlungen SCHARRena (Anlage 2 der GRDrs 431/2015, Seite 16, zweitletzte Zeile). Laut EBM Föll handelt es sich um eine mit Beginn des Mietvertrags zur Finanzierung des Baues von der Stadt Stuttgart geleistete Mietvorauszahlung bei der Stadiongesellschaft (privatrechtliche Unternehmung der Stadt). Die Finanzierung sei also im Wege einer Mietvorauszahlung geregelt worden. Daher werde dies in der Rechnungsabgrenzung abgegrenzt und jährlich über die Laufzeit von 30 Jahren (Dauer des Mietvertrages) aufgelöst. Mit den Nutzern habe diese Mietvorauszahlung nichts zu tun.


Abschließend stellt EBM Föll fest:
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