Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 954/2021
Stuttgart,
10/29/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Frühstück für Grundschulkinder

Beantwortung / Stellungnahme


Außerhalb des Programmes Frühstück für Kinder gibt es derzeit kein flächendeckendes Frühstücksangebot an Stuttgarter (Ganztags-)Grundschulen. Wie im Antrag dargestellt, ergab die Studie Gutes Essen in der Schule einen sehr hohen Anteil (39%) an Schüler*innen, die ohne Frühstück zur Schule kommen.

Bereits jetzt bietet der Verein Frühstück für Kinder an 12 Stuttgarter Schulen Frühstücksangebote an. Der Verein erhält derzeit eine jährliche institutionelle Förderung in Höhe von 30.000 EUR zur Organisation der Frühstückangebote. Das Frühstück wird größtenteils durch Spenden in Höhe von ca. 130.000 EUR jährlich ermöglicht. Die Schulen nehmen freiwillig an diesem Angebot teil und unterstützen die Umsetzung dieses Angebots mit ehrenamtlichen Kräften.

Das Angebot wird von den Schulen im Schnitt an zwei Tagen pro Woche mit insgesamt 2.400 Frühstücken bzw. Lunchpaketen pro Jahr und Schule genutzt. Dies entspricht bei Kosten eines Lunchpaketes in Höhe von 4,50 EUR einem durchschnittlichen Finanzbedarf von 10.800 EUR pro Schule und Jahr.

Der Verein Frühstück für Kinder könnte voraussichtlich sein Angebot in den nächsten zwei Jahren an weiteren 12 Schulen implementieren. Es ist davon auszugehen, dass dieses Angebot auch nicht alle Schulen in Anspruch nehmen wollen und können, da u. a. personelle Unterstützung der Schulen durch ehrenamtliche Kräfte benötigt wird, um das Frühstück umzusetzen.

Für die Ausweitung wäre eine zusätzliche Förderung i.H.v. 129.600 EUR erforderlich. Die Generierung einer höheren Spendensumme ist nicht zu erwarten. Die Förderung für das Frühstück an 24 Schulen beliefe sich demnach in Summe auf 159.600 EUR p.a..

Zur Implementierung eines Frühstücksangebots an weiteren Schulstandorten wäre eine Abstimmung bzw. enge Kooperation zwischen dem Schulverwaltungsamt und dem Gesundheitsamt erforderlich.

Die an Ganztagsgrundschulen tätigen Caterer könnten neben der Mittagessensversorgung mit der Herstellung wie auch mit der Ausgabe des Frühstücks beauftragt werden. Dies könnte in die nächste Ausschreibungsrunde für die Vergabe der Essensleistungen an Ganztagsgrundschulen im Herbst 2022 erstmalig aufgenommen und zum Schuljahr 2023/24 an den Schulen umgesetzt werden.

Die Bereitstellung und Ausgabe des Frühstücks in der Zeit von 7 bis 8 Uhr vor Unterrichtsbeginn ließe sich jedoch mit dem bestehenden Personal der Caterer nicht oder nur bedingt bewerkstelligen bzw. wäre mit deutlich erhöhten Kosten verbunden. Arbeitsbeginn der Catererkräfte ist in der Regel um 10 Uhr, was zur Folge hätte, dass die („Leerlauf“-) Zeit zwischen Ende der Frühstücksausgabe und Arbeitsbeginn für die Vorbereitung des Mittagessens ebenfalls finanziert werden müsste.

Des Weiteren sind nicht alle Ganztagskinder in der Frühbetreuung angemeldet. Die pädagogischen Fachkräfte des Trägers sind jedoch nur für die Betreuung und Begleitung der tatsächlich angemeldeten Kinder verantwortlich.

Daher wäre eine Ausgabe des Frühstücks in der ersten großen Pause (je nach Standort zwischen 9:00 und 9:30 Uhr) anzustreben. Angeboten werden sollte ein gesundes Frühstück mit ausgewogenen Produkten (Vollkorn, Rohkost, Frischobst, Müsli etc.).

Ein Frühstück an Schulstandorten mit einem Anteil von mehr als 50% Bonuscard-Inhaber*innen beträfe lediglich zwei Ganztagsgrundschulen. Der Mittelbedarf beliefe sich auf rund 370 TEUR pro Jahr.

Von einem kostenfreien Frühstück für alle Ganztagsgrundschüler*innen an Standorten mit einem Bonuscard-Anteil von 35% oder mehr wären knapp 2.200 Schüler*innen an elf Ganztagsgrundschulen betroffen. Der Mittelbedarf beliefe sich auf rund 2 Mio. EUR pro Jahr.

Die Einrichtung eines Frühstücksangebotes an 25 Ganztagsgrundschulen mit entsprechendem Sozialraumbezug (GRDrs. 435/2021) würde einen Mittelbedarf von rund 6 Mio. EUR pro Jahr verursachen.

Für ein Frühstücksangebot kommt entweder eine Ausweitung des Angebots des Vereins Frühstück für Kinder in Frage oder eine Abdeckung durch Caterer in der Schulverpflegung. Eine Kombination beider Angebote an derselben Schule kann aus organisatorischen und haftungsrechtlichen Gründen nicht erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

391/2021 Bündnis90/Die GRÜNEN, 627/2021 SPD




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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