Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0322-05
GRDrs 1361/2021
Stuttgart,
01/26/2022



Jugendratswahl 2023 und Ausblick auf die Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.02.2022
16.02.2022
17.02.2022



Beschlußantrag:

1. Der Jugendratswahl im Jahr 2023 und der Durchführung von offenen Beteiligungsformen in allen Stadtbezirken wird zugestimmt.

2. Die für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen 2023 entstehenden Aufwendungen in Höhe von 70.000 EUR werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen gedeckt.

3. Vom Ausblick zur Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung wird Kenntnis genommen.


Begründung:


Nach Beschluss der GRDrs 241/2021 am 06.05.2021 wurde die Jugendratswahl pandemiebedingt um ein Jahr verschoben und die Amtszeit der aktuellen Jugendratsmitglieder entsprechend verlängert. Die 14. Wahl der Jugendräte soll im Januar/Februar 2023 in allen Stadtbezirken stattfinden. In den Stadtbezirken, in denen aufgrund nicht ausreichender Kandidatenzahl keine Wahl durchgeführt werden kann, sollen Projektgruppen und ggf. weitere offene Beteiligungsformen angeboten werden.

1. Startphase der Jugendratsgremien 2020 bis zum Sommer 2021
Die Startphase der neu gewählten Jugendrätinnen und Jugendräte nach den Faschingsferien 2020 wurde durch die Ausbreitung des Coronavirus unterbrochen. Trotzdem konnten sich alle 15 Jugendratsgremien, zwei Projektgruppen und der AK Stuttgarter Jugendrat noch vor den Sommerferien 2020 konstituieren. Nach den Sommerferien bis zum Frühjahr 2021 wurden im Rahmen der allgemein geltenden Infektionsschutzbedingungen in unregelmäßigen Abständen öffentliche Sitzungen der Jugendratsgremien und Projektgruppen durchgeführt. Ansonsten wurde vermehrt auf die Möglichkeit von internen, nicht öffentlichen Videokonferenzen zurückgegriffen, um sich auszutauschen und Projektideen zu entwickeln. Auf diese Weise konnten trotz der Corona-Pandemie Projekte erfolgreich geplant und durchgeführt werden. Über die Projekte und Themen der Jugendräte berichteten die Sprecherin und die Sprecher des AK Stuttgarter Jugendrat in der Sitzung des Gemeinderats am 1. Juli 2021.

Entwicklung nach den Sommerferien 2021
Die Jugendräte und Projektgruppen konnten nach den Sommerferien bis Dezember regelmäßig öffentlich tagen. Teilweise wurden im Herbst Corona-konforme Teamseminare nachgeholt, um sich gegenseitig kennenzulernen und die weitere Amtszeit zu planen.

Seit den Sommerferien hat allerdings wie erwartet die Zahl der Austritte aus den Jugendratsgremien und Projektgruppen zugenommen, die auch durch Stellvertretungen nicht mehr aufgefangen werden konnten. Dies liegt vor allem daran, dass viele der Jugendrätinnen und Jugendräte ihren Schulabschluss gemacht haben und sich für eine Ausbildung oder ein Studium entschieden haben. Diese Tendenz wird sich bis zum kommenden Sommer nochmals verschärfen, da von den verbliebenen Jugendratsmitgliedern viele in den Abschlussklassen sind.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Um dennoch Projekte in den Stadtbezirken durchführen zu können, haben sich einige Jugendratsgremien und Projektgruppen entschlossen, in ihrem Umfeld interessierte Jugendliche anzusprechen. Erfreulich ist, dass die Jugendratsgremien und Projektgruppen auf diese Weise Jugendliche für eine Mitarbeit gewinnen können. Zu klären bleibt, welchen Status die neu angeworbenen Mitglieder im Vergleich zu den gewählten Mitgliedern des Jugendrates einnehmen.

Eine weitere Entwicklung ergab sich aus den Ergebnissen der stadtweiten Online-Jugendbefragung im Herbst 2020 und der anschließenden digitalen Jugendkonferenz im April 2021. Jugendliche wollen in Angelegenheiten, die sie betreffen, grundsätzlich gehört und beteiligt werden. Diese Jugendlichen wollen sich jedoch nicht oder noch nicht über zwei Jahre für ein Jugendratsamt verpflichten. Für diese Zielgruppe wird momentan in Absprache mit der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft geprüft, ob sie sich in sogenannten Aktionsgruppen zusammenschließen können. Ziel ist es, bei Interesse bzw. nach Bedarf projektbezogen und amtszeitunabhängig mit den Jugendratsgremien zusammenzuarbeiten, um sich so am kommunalen Geschehen zu beteiligen. Diese niederschwellige Beteiligungsform wäre auch für Jugendliche aus dem Bereich der Mobilen Jugendarbeit geeignet.

Aktionsgruppen könnten ebenso eine Möglichkeit bieten, um die Lücke zwischen Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten zu schließen und den Übergang nahtlos zu gestalten. Hier sind die notwendigen Rahmenbedingungen in Absprache mit dem Kinderbüro und der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz im Jugendamt zu entwickeln.

Des Weiteren sollen unter Beteiligung des AK Stuttgarter Jugendrat die Rahmenbedingungen für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen überprüft und fortentwickelt werden.
So wäre es u.a. denkbar, dass die Mindestmitgliederzahl für die Durchführung einer Wahl gesenkt werden könnte, sodass in mehr Stadtbezirken ein Jugendratsgremium direkt gewählt und damit legitimiert werden kann. Projektgruppen würden weiterhin in den Bezirken eingerichtet, in denen sich deutlich weniger Kandidatinnen und Kandidaten, im Vergleich zur Mindestmitgliederzahl, finden ließen.


Die genaue Ausgestaltung zur Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung und eine Änderung der Rahmenbedingungen zu den Jugendratswahlen wird in einer weiteren Gemeinderatsdrucksache vor der Sommerpause thematisiert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Möglichkeit sollen die oben aufgeführten Neuerungen bereits zur Jugendratswahl 2023 umgesetzt werden und für den Rest der laufenden Amtszeit gelten.


2. Jugendratswahl 2023

2.1. Werbemaßnahmen
Ziel ist, dass bei der Jugendratswahl 2023 in allen Stadtbezirken Jugendräte gewählt werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt die Koordinierungsstelle derzeit zusammen mit dem AK Stuttgarter Jugendrat unter Einbeziehung kompetenter Kooperationspartner wie Stuggi.TV, Team Tomorrow e.V. und der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft geeignete Werbemaßnahmen:
2.2. Zeitplan

Februar bis Juli 2022Entwicklung der Werbemaßnahmen
11.07.2022 Start 1. Phase Kandidatenwerbung und Online-Anmeldung für Bewerberinnen und Bewerber möglich
29.07. bis 11.09.2022Sommerferien. Anmeldungen möglich
Bis 16.09.2022Versand der Informations- und Anmeldeflyer zur Jugendratswahl 2023 an alle ca. 25.000 wahlberechtigten Jugendlichen in allen Stadtbezirken
19.09.2022Start 2. Phase Kandidatenwerbung
19.09. bis 17.10.2022Bewerbungszeitraum für Kandidierende
16.01. bis 03.02.2023Wahlzeitraum
Februar 2023Begrüßung der neu gewählten und Verabschiedung der ausscheidenden Jugendräte durch den Oberbürgermeister im Rathaus


Finanzielle Auswirkungen

Statistisches Amt:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen 2023 sind im Teilergebnishaushalt 2023 THH 120 – Statistisches Amt – insgesamt 40.000 EUR veranschlagt. Weitere im Teilergebnishaushalt 2021, THH 120 – Statistisches Amt – für diesen Zweck zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von ca. 30.000 EUR werden als Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2022 angemeldet.



Haupt- und Personalamt:
Für die laufende Arbeit der Jugendbeteiligungen sind im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 87.700 EUR jährlich veranschlagt.



Beteiligte Stellen

Ref. SOS
Ref. JB
Ref. WFB
OB-KB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Aktuelle Sitzzahlen




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