Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1411/2017
Stuttgart,
11/24/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Förderfonds Entwicklungstreiber für Kultur

Beantwortung / Stellungnahme

Im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes soll die künstlerische Arbeit und gesellschaftliche Relevanz auch etablierter Einrichtungen regelmäßig reflektiert werden. Hierfür sind Zieldefinitionen und Entwicklungsprognosen der geförderten Institutionen notwendig.
Die Gesellschaft und mit ihr die kulturellen Rezeptions- und künstlerischen Ausdrucksformen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich gewandelt. Warum was mit welchen Zielen gefördert wird, soll im Zuge des Prozesses hin zu einer kriteriengestützten und zielorientierten Kulturförderung bearbeitet werden.

Grundlagen für die kulturpolitische Zielsetzung der Stadt Stuttgart und deren Leitlinien bilden die Ergebnisse von Kultur im Dialog (2013), der Kulturentwicklungsplan (2014), die Schlagworte im Kultur-und Medienbericht (2016) sowie die aktuell angestoßene Zukunftsforschung (2017). Parallel stellen Kulturinstitutionen ihre Zielsetzung auf den Prüfstand und erarbeiten im Dialog mit dem Kulturamt zukunftsweisende Strategien:

Analog zu Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsarbeit innovativer Unternehmen sollen Mittel bereitgestellt werden, um notwendige strukturelle Transformationsprozesse zu finanzieren. Kultureinrichtungen sollen in die Lage versetzt werden, fundiert und mit professioneller Begleitung den kulturellen Herausforderungen der nächsten zehn Jahre begegnen zu können. Der Prozess hin zur Zielentwicklung umfasst klassische Bestandsanalysen, Positionierungsfragen und Stakeholder-Einbindung. Darüber hinaus müssen Fragen zur digitalen Strategie (Storytelling, Anwendungen, Soziale Medien und Partizipation), und zur interkulturellen Ausrichtung adressiert werden: die kulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft muss sich über inhaltliche und strategische Kooperationen in den Kultureinrichtungen manifestieren. Die fehlende kulturpolitische Klarheit, welcher Zweck – außer Erhalt des Bestehenden – und welches Ziel – außer Vielfalt – die Förderung verfolgt, soll im Dialog mit den jeweiligen Institutionen entwickelt werden.

Einrichtungen, die sich mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen kritisch auseinandersetzen und fundierte, mittelfristige Strategien entwickeln möchten, können sich mit Ihrem jeweiligen Vorgehen zur Zielformulierung und zur Kriterienentwicklung um Fördermittel aus dem Förderfonds „Entwicklungstreiber“ bewerben. Sie erhalten für die Teilnahme am Strategieprozess eine einmalige Erhöhung ihrer institutionellen Zuwendung entsprechend des vorgestellten Kosten- und Finanzierungsplan, von maximal 20.000 Euro.
Die Methodik und entsprechende Kooperationspartner können im Jahr 2018 vorbereitet werden. Über die vielversprechendsten Konzepte entscheidet im Herbst 2018 eine Jury. Der darauffolgende Arbeitsprozess ist ergebnissoffen, inkludiert aber eine Prozessdokumentation und -evaluation. Nach Beendigung der Pilotphase des Zielprozesses mit einem einmaligen Planansatz in 2019 von 100.000 Euro kann der Gemeinderat über die Fortführung des Förderkonzeptes „Entwicklungstreiber“ für den Haushalt 2020 / 2021 entscheiden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 554/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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