Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1006/2021
Stuttgart,
11/25/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Sängerhalle Untertürkheim

Beantwortung / Stellungnahme

Nachdem die Chorgemeinschaft Untertürkheim zum Doppelhaushalt 2020/2021 einen Antrag über 1,9 Mio. EUR zur Sanierung der Sängerhalle beantragt hatte, wurde vom Gemeinderat zunächst eine Zuwendung in Höhe von 125.000 EUR zur Erstellung eines Sanierungskonzepts beschlossen.

Die beauftragte Machbarkeitsstudie, in der ein Mittelbedarf für die Gesamtsanierung von rd. 15,2 Mio. EUR veranschlagt wird, liegt der Verwaltung seit Frühjahr 2021 vor. Darin sind folgende Maßnahmen als erforderlich dargestellt:

Der entsprechende Sanierungsbedarf und die vorliegende Kostenermittlung wurden nach einer vorläufigen Einschätzung durch das städtische Hochbauamt bestätigt. Für die Gesamtmaßnahme wird von einem Zeitraum von mindestens 5 Jahren ausgegangen. Die Chorgemeinschaft selbst ist nicht in der Lage, einen Eigenbeitrag zu leisten. Die Stadt müsste die Investition somit in vollem Umfang tragen. Der Finanzierungsbedarf der Stadt würde sich bei einem angenommenen Planungsbeginn in 2022 wie folgt verteilen:

2022: ca. 1,3 Mio. EUR
2023: ca. 1,4 Mio. EUR
2024: ca. 4,5 Mio. EUR
2025: ca. 4,0 Mio. EUR
2026: ca. 4,0 Mio. EUR
In der nachfolgenden verwaltungsinternen Abstimmung erwiesen sich folgende Punkte als problematisch:

1) Eigentumsverhältnisse:

Die Sängerhalle befindet sich innerhalb eines Gesamtkomplexes mit integrierten Wohnungen im Eigentum der Chorgemeinschaft Untertürkheim. Sie steht damit nicht im Fokus städtischer Investitionsvorhaben. Ein Investitionszuschuss der Stadt an die Chorgemeinschaft zur Sanierung der Sängerhalle ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch ein städtisches Interesse am Erhalt der privat betriebenen Sängerhalle voraus. Dieses muss sich haushaltsrechtlich aus einer erkennbaren Gemeinwohlorientierung der Nutzungen im Sinne der Förderung des sozialen und kulturellen Wohls der Einwohner*innen der Stadt oder des Stadtbezirks herleiten.

Nach derzeitigem Bekunden möchte die Chorgemeinschaft das Eigentum an der Sängerhalle für sich erhalten und auch den Hallenbetrieb in Eigenverantwortung weiterführen.

2) Nutzungsverhältnisse

Der Hallenbetrieb ist zusammen mit der in den Gebäudekomplex
integrierten Gaststätte einem privaten Pächter überlassen. Dieser verfolgt naturgemäß seinerseits kommerzielle Interessen bzgl. der Hallennutzung.

Die von der Chorgemeinschaft neben der Eigennutzung für Chorproben und Veranstaltungen für die Jahre 2018 und 2019 (vor Corona) dargelegten Nutzungen durch andere gemeinnützige Vereine und Institutionen konnten das erforderliche städtische Interesse nicht überzeugend belegen. (Kulturelle Nutzungen beschränkten sich neben den Nutzungen durch den Verein selbst auf einzelne Konzerte sonstiger Chöre, vereinzelt Theateraufführungen und Festivals durch Migrantenvereine. Weitere regelmäßige Nutzungen bestanden darüber hinaus in Proben des Daimler-Betriebschors und wöchentlichem Seniorentanz. Im Übrigen wurde die Halle privat vermietet).

Die aktuellen Vorstellungen der Chorgemeinschaft gehen für die Zukunft von einer Reservierung der Halle für Nutzungen durch Stuttgarter Vereine an 20 Veranstaltungstagen pro Jahr aus. Ein konkreteres Konzept zu künftigen Nutzungsüberlegungen wurde seitens der Chorvereinigung Untertürkheim bisher nicht vorgelegt.

3) Möglichkeiten einer reduzierten Sanierung

Die von der Chorgemeinschaft eingebrachte Überlegung einer reduzierten Sanierung über rd. 5 Mio. EUR ist sowohl nach Einschätzung des Hochbauamts, als auch des für die Machbarkeitsstudie verantwortlich zeichnenden Architekten kaum realisierbar. Dabei wird die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bei Verzicht auf einen funktionierenden Brandschutz, auf die Barrierefreiheit, die Schadstoffsanierung, die schalltechnische Ertüchtigung und Parkierung in Frage gestellt. Unabhängig davon würde die derzeit unbefriedigende Funktionalität lediglich langfristig „konserviert“ und wird auch insoweit nicht empfohlen.


4) Künftige Unterhaltung der Sängerhalle

Schon bisher mussten kleinere Sanierungen der Sängerhalle regelmäßig mit Baukostenzuschüssen durch die Stadt unterstützt werden. Insoweit bestehen Bedenken, dass dies ggf. auch weiterhin nach der erfolgten Grundsanierung erforderlich werden könnte. Im Ergebnis sind folgende Aspekte festzuhalten:


Weitere mögliche Schritte, um die Sanierung der Sängerhalle voran zu bringen:

1.) Beauftragung der Chorgemeinschaft Untertürkheim zur Entwicklung eines Grobkonzepts zur künftigen Nutzung der Sängerhalle im Sinne eines Bürgerzentrums unter Einbindung der Bezirksverwaltung.

2.) Beauftragung der Verwaltung zu Verhandlungen mit der Chorgemeinschaft über folgende Punkte:

Alternativ käme auch ein Bürgerzentrum in städtischer Verwaltung in Betracht.

Sofern die Chorgemeinschaft ihre aktuelle Haltung (vgl. Ziffer 1) bzgl. des Erhalts des Eigentums an der Sängerhalle überdenken sollte, wäre von der Verwaltung eine eingehende Prüfung des Bedarfs und eine mögliche Realisierung (insb. im Hinblick auf ein Betreiberkonzept) durch die beteiligten Ämter vorzunehmen. Über die Ergebnisse der Prüfungen könnte die Verwaltung im kommenden Jahr berichten. Im Anschluss könnte die Liegenschaftsverwaltung Verhandlungen mit der Chorgemeinschaft Untertürkheim bezüglich einer Übernahme der Sängerhalle in städtisches Eigentum anstreben.



Vorliegende Anträge/Anfragen

584/2021 CDU; 1085/2021 FDP; 1199/2021 Freie Wähler




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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