Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 753/2011
Stuttgart,
09/07/2011



Mitwirkungsverfahren nach § 72 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.09.2011



Beschlußantrag:

Die Neufassung der GRDrs 482/2011 wird im Verwaltungsausschuss vorberaten und in den Gemeinderat zur Beschlussfassung eingebracht.




Begründung:


Der Beschluss des Gemeinderats vom 27.07.2011, das förmliche Beteiligungsverfahren im Kontext mit der GRDrs 482/2011 einzuleiten, wurde durchgeführt.

Im Beteiligungsverfahren hinsichtlich der Mitwirkung nach § 80 Abs. 1 Ziffer 11 LPVG konnte keine Einigung mit dem Personalrat erzielt werden. Deshalb hat der Personalrat gemäß § 72 Abs. 5 LPVG mit Schreiben vom 15.08.2011 die Entscheidung des Verwaltungsausschusses beantragt.

Der strittige Punkt ist, dass der Personalrat fordert, dass beim städtischen Träger die Regelungen für die Leitungsfreistellung unberührt bleiben. Über die erhöhten -ab 01.09.2012 gültigen- Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO hinaus, sollen weiterhin in gleichem Umfang wie bisher zusätzlich Stellen für Leitungsfreistellung zur Verfügung gestellt werden.

Deshalb kann aus Sicht des Personalrats beim städtischen Träger, bezogen auf die 406 von der KiTaVO betroffenen Gruppen, auch die Anzahl der vorhandenen Stellen für Leitungsfreistellung nicht um 50 % (35,6 Stellen) reduziert werden. In Folge fordert der Personalrat, dass diese 35,6 Stellen nicht verrechnet werden, sondern ebenfalls geschaffen werden.

Im Zuge des Einigungsverfahrens wurde eine Neufassung der GRDrs 482/2011 erstellt, um insbesondere den Beschlussfassungstext noch präziser zu formulieren. Mit dieser GRDrs wird aus Sicht der Sozialverwaltung nicht die Freistellung des städtischen Trägers geregelt. Geregelt wird, was die Kommune den Trägern über die Mindestausstattung hinausgehend als Ressource zur Verwendung für Freistellung von Leitungen zugestanden wird. Wie die Träger ihre Leitungsfreistellung gestalten bleibt ihnen überlassen.

Der städtische Träger will seine Leitungsfreistellung nicht verändern. Leitungen von Kindertageseinrichtungen werden auch zukünftig in gleichem Umfang wie bisher (ganz oder teilweise) von der Arbeit im Gruppendienst freigestellt. Dies ist rechtskonform mit der KiTaVO umsetzbar und mit dem KVJS abgeklärt.

Mit der GRDrs 482/2011 und deren Neufassung hat die Sozialverwaltung eine Beschlussvorlage vorbereitet, die aus ihrer Sicht fachlich vertretbar und finanziell umsetzbar ist. Letztendlich obliegt es aber dem Gemeinderat darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er den Trägern über die Mindestpersonalschlüssel nach der KiTaVO hinaus zusätzliche Ressourcen für Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen anerkennt bzw. zur Verfügung stellt.



Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat RSO hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Dieser GRDrs werden der Übersichtlichkeit wegen keine Anlagen angefügt, da dem Schreiben des Personalrats an den Verwaltungsausschuss vom 15.08.2011 sämtliche Vorgänge im Kontext mit dem Beteiligungsverfahren bereits beigefügt sind.

<Anlagen>



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