Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/65
GRDrs 1474/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



„Kunst am Bau“ in Stuttgart verfestigen

Beantwortung / Stellungnahme

Bis Mitte der 1990er-Jahre war es in der Landeshauptstadt Stuttgart gängige Praxis, bei der Erstellung von städtischen Gebäuden künstlerische Ausschmückungen in die Architektur zu integrieren. Viele Jahre waren ein bis zwei Prozent der Baukosten für „Kunst am Bau" einzusetzen. Nachdem der damalige Ausschuss für Umwelt und Technik im Jahr 1992 eine Mittelreduzierung auf 0,5% und eine Konzentration auf bedeutendere Bauvorhaben beschloss, wurden im Jahr 1995 die Mittel komplett gestrichen.

Die Schaffung von „Kunst am Bau“ gehört nunmehr seit 28 Jahren nicht mehr zu den im Hochbauamt praktizierten Aufgaben. Berührungspunkte zu diesem Thema beschränken sich auf die Frage, wie im Falle von Gebäudesanierungen mit vorhandener gebäudebezogener Kunst umgegangen werden kann. Personalkapazitäten aus der damaligen Zeit stehen im Hochbauamt nicht mehr zur Verfügung. Für die beantragte erneute Etablierung von „Kunst am Bau“ im Kontext städtischer Hochbaumaßnahmen bedarf es zunächst des Wiederaufbaus der dafür erforderlichen Fachkompetenz im Hochbauamt einschließlich notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen. Dabei erscheint die einfache Neubelebung des „Kunst am Bau“-Begriffs von 1995, der seinen Ursprung in der unmittelbaren Nachkriegszeit hat, nicht mehr zeitgemäß. Der Gedanke einer „künstlerischen Ausschmückung“ von Gebäuden hat sich überlebt. Eine solche Verengung wird der zeitgenössischen künstlerischen Praxis nicht gerecht.

Die zeitgenössische Entwicklung eines „Kunst am Bau“-Konzepts sollte alle dauerhaften Ausdrucksformen der bildenden Kunst umfassen. Die Kunstwerke sollten ein eigenständiger Beitrag zur jeweiligen Bauaufgabe sein, die einen Bezug zur Architektur bzw. zur Funktion des Bauwerks herstellen, auf die Umgebung reagieren sowie mit künstlerischer Qualität und Aussagekraft überzeugen. Die Kunst sollte für den jeweiligen Kontext neu geschaffen werden. Sie muss sich nicht allein auf das Gebäude bzw. Baugrundstück beziehen, vielmehr sind auch künstlerische Lösungen denkbar, die sich über die Grundstücksgrenze hinaus auf die Umgebung des Bauvorhabens beziehen.
Hier entsteht eine vielversprechende Schnittstelle zum städtischen „Programm für Kunst im öffentlichen Raum“, dass unter der Federführung des Kulturamtes entwickelt und im Februar 2023 mit der GRDrs 870/2022 vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Für den Fall einer zeitgenössischen Wiederaufnahme von „Kunst am Bau“ wäre eine ämterübergreifende Konzeptentwicklung in Zusammenarbeit von Hochbau- und Kulturverwaltung erforderlich. Aufgrund der derzeit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen ist dies kein vordringliches Thema. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Umsetzung eines Konzepts zur Etablierung von Kunst am Bau derzeit auch nicht finanzierbar.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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5101/2023 PULS-Fraktionsgemeinschaft; Antrag Nr. 1386/2021 PULS-Fraktionsgemeinschaft, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD- Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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