Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 905/2012
Stuttgart,
12/10/2012



Verwendung der für die Umsetzung des Tempo-40-Versuchs zur Luftreinhaltung geschaffenen Stellen beim Amt für öffentliche Ordnung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.01.2013
30.01.2013



Beschlußantrag:

1. Dem Vorschlag zur alternativen Verwendung der im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung geschaffenen Stellen wird zugestimmt.

2. Von der Umwandlung der 0,50 Stelle Nr. 320.0102.046, Bes.Gr. A 10 bei der Bußgeldstelle in eine 0,50 Stelle E 8 für die Verkehrsüberwachung beim Amt für öffentliche Ordnung wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In der 3. Haushaltslesung am 16.12.2011 hat der Gemeinderat auf der Grundlage der Haushaltsvorlage 1406/2011 beschlossen, die Mittel für die Investitionen zur Umsetzung des Tempo-40-Versuchs aus dem Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums zunächst pauschal in die Deckungsreserve zu nehmen und die dafür in der Sitzung zuvor geschaffenen Stellen mit einem Besetzungsvorbehalt zu versehen.

Mit der GRDrs. 173/2012 samt Ergänzung legte die Verwaltung weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vor. In der abschließenden Beratung des Themas im UTA am 24.07.2012 bestand Einvernehmen dahingehend, dass entgegen den ursprünglichen Überlegungen nun doch keine Pförtnerampel in der Cannstatter Straße aufgestellt werden solle. Der Betrieb dieser Pförtnerampel nebst damit einhergehender Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung war Grund für die zum Stellenplan 2012 mit Besetzungsvorbehalt geschaffenen Stellen (50 %, A10, Bußgeldstelle und 50 %, E8, Verkehrsüberwachung) beim Amt für öffentliche Ordnung.

Die Stellen wären nach dem Bruttoprinzip zu streichen, da die ursprünglich projektbezogene Zweckbestimmung weggefallen ist. Sie müssten mit einem anderen Schaffungsgrund neu geschaffen werden.

Sowohl im UTA am 24. Juli 2012 als auch im darauf folgenden VA am 25. Juli 2012 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion statt einer Stellenstreichung ein Prüfauftrag beschlossen, wie diese (vorhandenen) Stellen für andere Maßnahmen der Luftreinhaltung oder der Verkehrsüberwachung verwendet werden könnten.

Der Beschluss im Wortlaut:
"Auf Antrag der SPD-Fraktion wird geprüft, die im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 zu schaffenden Stellen Nr. 320.0102.046 (50 %, A 10, Bußgeldstelle) und Nr. 320.03.02.121 (50 %, E 8, Verkehrsüberwachung) für andere Maßnahmen der Luftreinhaltung oder der Verkehrsüberwachung zu verwenden."

Die Formulierung „die im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 zu schaffenden Stellen“ dürfte ein Missverständnis sein. Beide halben Stellen sind geschaffen und im Stellenplan vorhanden, allerdings nicht besetzt. Es kann bei der beauftragten Prüfung demnach nur um deren alternative Verwendung d. h. deren Besetzung gehen. Beschließt der Gemeinderat eine andere Zweckbestimmung, könnte dies die Verwaltung daher in eigener Zuständigkeit stellenplantechnisch umsetzen.

Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „T40 und grüne Welle“ ist die Errichtung von dynamischen Anzeigetafeln und zwei zusätzlichen Messplätzen (Lasermesssäulen vitronic) zwischen der Kreuzung Cannstatter-/Heilmannstraße und dem Gebhard-Müller-Platz vorgesehen. Die Bestückung erfolgt wechselweise mit einem Messeinsatz aus der Anlage in der Cannstatter Straße.

Die Überwachung der Geschwindigkeit kann aus technischen Gründen noch nicht automatisiert zwischen 40 km/h und 50 km/h umgeschaltet werden. Eine automatisierte Anpassung der Grenzwerte kann nur durch eine spezielle Software erfolgen. Die dafür erforderliche Technik befindet sich noch im Zulassungsverfahren bei der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt.

Insofern ist es zwischenzeitlich erforderlich, die Grenzwerte für die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit in den Anlagen dieses Bereichs manuell einzustellen. In Abhängigkeit der täglichen Umschaltvorgänge bedeutet dies einen erheblichen zusätzlichen zeitlichen Aufwand bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachung, da die Anlagen bei jedem Vorgang angefahren werden müssen. Es ist ohne Erfahrungswerte nicht exakt abzuschätzen, zu welchen Tageszeiten, in welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Dauer diese Tätigkeiten anfallen.

Mit der Einstellung einer Vollzeitkraft (Springerkraft EG 8) in der Verkehrsüberwachung unter Inanspruchnahme beider 0,50 Planstellen könnte daher am ehesten der Intention des gemeinderätlichen Auftrages entsprochen werden (Maßnahmen der Luftreinhaltung oder der Verkehrsüberwachung). Eine solche Vollzeitkraft wäre sowohl für die vorstehend beschriebenen Aufgaben sowie als Springer/-in in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung einsetzbar. Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung der Verkehrsüberwachung verfügt gegenwärtig über 5 Messfahrzeuge. Aufgrund von urlaubs- und krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beschäftigten sind alle Fahrzeuge selten komplett ausgelastet. Eine Springerkraft könnte die Auslastung der Messfahrzeuge erhöhen.

Die Umsetzung dieses Vorschlags würde eine Arbeitsvermehrung bei der zentralen Bußgeldstelle des Amts und mit zeitlicher Verzögerung bei der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei auslösen. Dies müsste vorübergehend mit vorhandenem Personal aufgefangen werden. Falls erforderlich, könnte man zum regulären Stellenplanverfahren 2014/2015 hier noch nachjustieren.


Finanzielle Auswirkungen

Diese stellenplantechnische Maßnahme bzw. eine Stellenbesetzung dürfte kostenneutral sein. Für den Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung als auch der stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung wurde einschließlich der Gemeinkosten für das Jahr 2011 im Rahmen der Vollkostenrechnung ein Kostendeckungsgrad von über 100 % ermittelt.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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