Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 372/2017
Stuttgart,
05/16/2017


Planetarium – Generalüberholung des Projektors



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.05.2017
31.05.2017

Bericht:

In 2015 wurde bereits der Bedarf für eine Generalüberholung des Zeiss-Projektors dargestellt. (GRDs 470/2015)

Die Generalüberholung ist dringend erforderlich, da das Gerät nach 16 Betriebsjahren eine hohe Ausfallquote hat. Vor der Teilsanierung des Planetariums in 2015/2016 fiel der Apparat sogar mehrfach vollständig aus, sodass zeitweise nur ein Notprogramm ohne Sternenprojektionen gezeigt werden konnte oder die Vorstellungen sogar komplett ausfielen. Ein weiterer sehr ernstzunehmender Punkt ist, dass die Ersatzteilbeschaffung bei einem Gerät dieses Alters zunehmend schwieriger wird, denn es gibt für einzelne elektronische Komponenten keine Neuware mehr und aufbereitete, gebrauchte Ersatzteile müssen, wenn überhaupt vorhanden, kostenintensiv und ohne Gewährleistung beschafft werden.

Im Jahr 2015 ging man von Kosten in Höhe von 340.000 € aus. Anfang 2017 wurde eine erneute Kostenaufstellung bei Zeiss angefragt. Das Angebot hat nun einen Umfang von 546.200 €. Die Kostensteigerung von 206.200 € erklärt sich durch den mittlerweile bestehenden Bedarf einer LED-Beleuchtungseinheiten (Kostenumfang von 154.700 €), eines neuen Lüftersystems (Kostenumfang von 32.500 €), sowie durch eine Preissteigerung der Umrüstung auf Einzelplatinen von 19.000 € auf 119.000 €. Im Einzelnen:

Umrüstung LED-Beleuchtungseinheiten 154.700 €
Lüftersystem erneuern
Umrüstung auf Einzelplatine
32.500 €
119.000 €
Ersatzteile Planetenprojektoren, Sonne und Mond 65.000 €
Umrüstung Steuerelektronik für Motorantriebe 24.000 €
Ersatzteile-Kit 35.000 €
Elektronische Baugruppen (Netzteile und Platinen) 60.000 €
Displays 16.000 €
Arbeitskosten 40.000 €
Gesamt546.200 €

Die Generalüberholung soll in 2018 durchgeführt werden. Aus dem laufenden Budget ist die Maßnahme nicht zu finanzieren.
Der Verzicht auf eine technische Ertüchtigung des Sternenprojektors hätte mittelfristig eine Stilllegung des Projektors zur Folge. Dies würde inhaltliche Einschränkungen bei den Vorführungen mit sich bringen, weil die naturgetreue Darstellung des Sternenhimmels entfiele.

Priorisierung Mitteilungsvorlagen:
Das Kulturamt hat insgesamt 10 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 1.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
420
546,2
Finanzbedarf
546,2
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer


Anlagen:

keine

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