Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 822/2014
Stuttgart,
12/01/2014



Betrieb gewerblicher Art Rathausgarage und verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, steuerlicher Jahresabschluss 2011 und 2012



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.12.2014
17.12.2014



Beschlußantrag:

1. Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2012 und 31.12.2011 des Betriebs gewerblicher Art „Verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, Rathausgarage“ wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2. Verbindlichkeiten des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 1,97% (2012) und 2,85% (2011) verzinst. Forderungen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt werden mit 0,62 % (2012) und 1,36% (2011) verzinst. 3. Der steuerliche Jahresgewinn wird zur Tilgung der steuerlich zugeordneten Fremddarlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG) verwendet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der steuerliche Jahresabschluss des zusammengefassten Betriebs gewerblicher Art „Verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, Rathausgarage“ wird lediglich aus steuerlichen Gründen vorgelegt.

Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem betrieblichen Ergebnis vor Steuern in Höhe von 2.016.580,11 EUR (2011: 924.075,66 EUR). Nach Berücksichtigung der Steuern (Grundsteuer und Steuern vom Einkommen und Ertrag) ergibt sich ein steuerlicher Jahresgewinn von 1.646.310,44 EUR (2012) und 928.817,26 EUR (2011).

Gegenüber dem in der Bilanz und GuV ausgewiesenen Jahresgewinn sind die steuerlich nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Ertragssteuern außerbilanziell hinzuzurechnen.

Der Regiebetrieb unterhält kein eigenes Geschäftskonto bei einem Kreditinstitut. Der Zahlungsverkehr wird daher über ein Verrechnungskonto der Stadt abgewickelt. Als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt wird der Saldo des im Regiebetrieb geführten Verrechnungskontos ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten und Forderungen (Beträge im Jahresdurchschnitt) werden verzinst. Forderungen mit 0,62 % (2012) und 1,36% (2011), Verbindlichkeiten mit 1,97 % (2012) und 2,85% (2011). Die Zinssätze entsprechen den durchschnittlichen Kommunalkonditionen im jeweiligen Veranlagungsjahr. Der so entstehende Zinsaufwand stellt bei dem Betrieb gewerblicher Art steuerlich zu berücksichtigende Betriebsausgaben dar und mindert somit das zu versteuernde Einkommen. Diese Verrechnung führt zu keiner finanziellen Belastung für den Stadthaushalt.

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG liegen insoweit keine kapitalertrag-steuerpflichtigen Einkünfte vor, als der Gewinn zulässigerweise als Rücklage ausgewiesen wird. Eine zulässige und damit kapitalertragsteuerunschädliche Mittelverwendung liegt auch insoweit vor, wie die Mittel zur Tilgung von betrieblichen Verbindlichkeiten verwendet werden. Bei einem steuerpflichtigen Jahresüberschuss 1.646.310,44 EUR (2012) und 928.817,26 EUR (2011) betrug der Tilgungsanteil für die steuerlich zugeordneten Darlehen 2.578.195 EUR (2012) und 2.578.197 EUR (2011). Eine Kapitalertragsteuerpflicht ergibt sich daher nicht.

Auf Grund von steuerlichen Überlegungen die Jahre 2011 ff betreffend, wird der Jahresabschluss 2011 und 2012 erst jetzt vorgelegt. Der Jahresabschluss 2013 wird wieder zeitnah vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

1. Bilanz zum 31.12.2011
2. Bilanz zum 31.12.2012
3. GuV 2011
4. GuV 2012
5. Übersicht Fremdfinanzierung 2011
6. Übersicht Fremdfinanzierung 2012
7. Übersicht über die steuerlich zugeordneten Parkierungsanlagen




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Anlage 7 zur GRDrs 822-2014.pdfAnlage 7 zur GRDrs 822-2014.pdf
Anlage 6 zu GRDrs 822-2014.pdfAnlage 6 zu GRDrs 822-2014.pdf
Anlage 5 zu GRDrs 822-2014.pdfAnlage 5 zu GRDrs 822-2014.pdf
Anlage 4 zu GRDrs 822-2014.pdfAnlage 4 zu GRDrs 822-2014.pdf
Anlage 3 zu GRDrs 822-2014.pdfAnlage 3 zu GRDrs 822-2014.pdf
Anlage 2 zu GRDrs 822-2014.pdfAnlage 2 zu GRDrs 822-2014.pdf
Anlage 1 zu GRDrs 822-2014.pdfAnlage 1 zu GRDrs 822-2014.pdf




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