Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0501-04
GRDrs 750/2010
Ergänzung
Stuttgart,
12/06/2010



Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2012




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
15.12.2010
16.12.2010



Beschlußantrag:

In Ergänzung zur GRDrs 750/2010

8. Bezug nehmend auf die GRDrs. 828/2007 wird vom weiteren, vordringlichen Personalbedarf zur Umsetzung des Projektes Stuttgart 21 beim Amt für öffentliche Ordnung, bei der Branddirektion, beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sowie beim Tiefbauamt Kenntnis genommen.

9. Der Schaffung von 4,0 weiteren Stellen für das Projekt Stuttgart 21 im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 wird zugestimmt.

Diese werden wie folgt zugeordnet:

9.1 dem Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung 1,0 Stellen(Anlage 20)

9.2 dem Teilstellenplan der Branddirektion 1,0 Stellen (Anlage 21)

9.3 dem Teilstellenplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung 1,0 Stelle
(Anlage 22)

9.4 dem Teilstellenplan des Tiefbauamtes 1,0 Stelle (Anlage 23)

10. Der sofortigen Besetzung der Stellen unter Beschlussziffern 9.1 und 9.3 wird zugestimmt.

11. Die Stellen unter Beschlussziffern 9.2 und 9.4 dürfen frühestens zum 01.07.2011 besetzt werden. Vor der Besetzung ist verwaltungsintern in geeigneter Form der Nachweis der Notwendigkeit zu führen.

12. Alle in Beschlussziffer 9 genannten Stellen erhalten den Vermerk „Stuttgart 21“ und werden über die Laufzeit des Projektes regelmäßig auf ihren Bedarf hin überprüft.

13. Der aktiven Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an Social Media Tools wird zugestimmt.

14. Der Schaffung von 1,0 Stelle für Social Media Tools im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 für einen Onlineredakteur bzw. eine Onlineredakteurin im Teilstellenplan des Bürgermeisteramtes und deren sofortiger Besetzung wird zugestimmt (Anlage 24).

15. Der Erhöhung der Ermächtigung für das JobCenter zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans von 4 auf 40 Vollzeitkräfte wird befristet bis zum 31.12.2011 zugestimmt. Die Ermächtigung kann in Anspruch genommen werden, soweit die Finanzierung im Rahmen des bewilligten Verwaltungskostenbudgets gedeckt ist (Anlage 25).




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Stuttgart 21:

Die Umsetzung des Projektes Stuttgart 21 bringt für zahlreiche Ämter und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung zusätzliche Aufgaben in unterschiedlichem Ausmaß mit sich. Mit GRDrs 829/2007, Beschlussziffer 6 hat die Verwaltung zum Stellenplan 2008/2009 bereits angekündigt, dass über die Projektlaufzeit weitere, zum damaligen Zeitpunkt noch nicht konkret abschätzbare Stellenbedarfe entstehen werden. In Abhängigkeit vom Umfang der zusätzlichen Aufgaben, dem Projektfortschritt und den bereits speziell für Stuttgart 21 eingerichteten Stellen sind jetzt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 folgende weitere Stellenschaffungen vordringlich:

· Eine Stelle beim Amt für öffentliche Ordnung für die Sachbearbeitung Versammlungsrecht aufgrund der massiven Zunahme der Geschäftsvorfälle. · Eine Stelle bei der Branddirektion zur Projektleitung für den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz während der Bauphase. · Eine Stelle beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zur städtebaulichen Entwicklung Rosenstein. · Eine Stelle beim Tiefbauamt für rechtliche Prüfungen und Bewertungen zur Unterstützung der beim Tiefbauamt angesiedelten Gesamtleitung für das Projekt Stuttgart 21. Zur Notwendigkeit der einzelnen Stellenschaffungen wird auf die beigefügten ausführlichen Begründungen (Anlagen 20 bis 23) verwiesen. Die bisher bereits für Stuttgart 21 vorhandenen Stellen sind in der Übersicht in Anlage 19 zusammengestellt.


Social Media

In zunehmendem Maße erhalten Social media Tools Bedeutung für die Kommunen. Immer mehr Menschen informieren sich und kommunizieren über Kanäle wie Twitter, Facebook etc. Die dialogorientierte Kommunikation, einschließlich Bewegtbildkommunikation (Podcast / Videocast), gehört inzwischen zum Standard auf Internetplattformen. Die Landeshauptstadt Stuttgart sollte sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligen.

Zur Notwendigkeit der Stellenschaffung bei L/OB-K wird auf die beigefügte ausführliche Begründung (Anlage 24) verwiesen.

JobCenter

Zur Notwendigkeit die Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans auf insgesamt 40 Vollzeitkräfte zu erhöhen wird auf die beigefügte ausführliche Begründung (Anlage 25) verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen


Die der GRDrs 750/2010 beigefügte Übersicht über alle Stellenschaffungen (Anlage 1 der GRDrs 750/2010) ist dieser Ergänzung in fortgeschriebener Form als Anlage 1a beigefügt.

Mit der durch diese Ergänzung zusätzlichen Schaffung von 5,0 Stellen stehen damit in Summe 44,92 Stellen zur Schaffung im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 an. Dem steht die Streichung von 20,5212 Stellen gegenüber. Netto werden somit 24,3988 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 geschaffen.

Durch die Stellenschaffungen entstehen Personalmehrkosten in Höhe von insgesamt 2,071 Mio Euro im Jahr. Durch den Vorbehalt an zwei Stellen, diese frühestens ab 01.07.2011 zu besetzen, reduzieren sich die Personalmehrkosten für das Jahr 2011auf insgesamt 1,963 Mio Euro.

Im Haushalt 2010/2011 sind davon bereits 548.923 Euro finanziert (Stellen für Kindertagesstätten), so dass 1,414 Mio Euro im Jahr 2011 zusätzlich zu finanzieren sind.

Dem stehen Entlastungen durch die Streichung von Stellen in Höhe von 831.283 Euro (Aktivaufwendungen) gegenüber.

Netto belaufen sich die Mehrkosten somit auf 582.849 Euro im Jahr 2011 und ab dem Jahr 2012 auf 691.199 Euro.

Die auf das Jahr 2011 entfallenden Mehrkosten können im Rahmen der Deckungsreserve aufgefangen werden.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

1a sowie 19 bis 25

<Anlagen>



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Anlage 25 (29_JobCenter_Erhöhung Ermächtigung).docAnlage 24 (L-OB-K - Social Media).docAnlage 23 (66_S 21).docAnlage 22 (61_S21).docAnlage 21 (37_S 21).docAnlage 20 (32_S 21).docAnlage 19 zur GRDrs 750 Ergänzung (S 21vorhandene Stellen).xlsAnlage 1a zur GRDrs 750 Ergänzung (Schaffungen).xls