Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1271/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Standesamt in der Eberhardstraße: uneingeschränkte Nutzbarkeit für Menschen mit Handicap

Beantwortung / Stellungnahme

Derzeit berücksichtigt das Leitsystem des Standesamts Stuttgart den barrierefreien Zugang für Menschen mit körperlichen Einschränkungen überwiegend nicht.

Um diesem Personenkreis den Zugang und die Orientierung im Standesamt zu ermöglichen, sollen in Absprache mit dem Beauftragten der Landeshauptstadt für die Belange von Menschen mit Behinderung folgende Punkte berücksichtigt werden:

Für diese Maßnahmen wurde ein Kostenrahmen von ca. 75.000 EUR ermittelt, der aus dem BU-Budget des Amts für Liegenschaften und Wohnen finanziert werden kann.

Bei einer weiteren Planung müssen in Abstimmung mit allen Beteiligten, u.a. der Gesamtschwerbehindertenvertretung, zunächst grundlegende Dinge wie das Leit- und Orientierungssystem aussehen soll, geklärt werden. Ziel muss dabei sein, dass die Belange der Menschen mit körperlichen Einschränkungen und der repräsentative Gesamteindruck vom Standesamt in einem durchdachten Konzept berücksichtigt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

517 Nr. 3 SPD; mündliche Anfrage StR Winter, Bündnis 90/Die Grünen, VA 1. Lesung am 06.11.2017








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