Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1347/2015
Stuttgart,
12/01/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Ganztagesgrundschulen
Baulicher Umsetzungsstand und Mittelabfluss


Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen der 1. Lesung (Neue Vorhaben) wurde ein Bericht zum Stand der baulichen Umsetzungen an den bisherigen Ganztagesgrundschulen beantragt. Eine entsprechende Übersicht inklusive Mittelabfluss ist auf Grundlage von Daten des Hochbauamts der Anlage zu entnehmen.

Insgesamt sind einschließlich der 8. Tranche 37 Grundschulen aufgeführt, für die zur Schaffung des Ganztagsschulbereichs Baumaßnahmen abgeschlossen sind, sich im Bau bzw. noch in der Planung befinden. Davon sind
14 abgeschlossen
3 in der baulichen Umsetzung oder teilweise abgeschlossen
7 in konkreter Planung
6 in fortgeschrittener planerischer Vorbereitung (Machbarkeitsstudie)

6 in planerischer Vorbereitung für einen Planungsauftrag
1 Vorhaben mit Blick auf die Schulentwicklungsplanung zurückgestellt

Für die entsprechenden Schulen (Ganztagesgrundschulen ohne Schülerhäuser sowie 3 Gemeinschaftsschulen) wurden seit der 1. Ganztagesschultranche innerhalb der Pauschalen bislang Mittel in Höhe von 127,2 Mio. Euro in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt. Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2014 wurde von den bis einschließlich Haushaltsjahr 2014 bereitgestellten Mitteln (60,3 Mio. Euro) eine Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 27,7 Mio. Euro genehmigt. Seit dem Doppelhaushalt 2012/2013 wird pro Ganztagsschule eine Investitionspauschale von 3,5 Mio. Euro bereitgestellt.

Bei jeder Schule steht die Planung zur Schaffung der notwendigen Ganztagsräume und der Mensa vor ganz individuellen Aufgaben. Grundsätzlich muss die Schulentwicklungs­planung beachtet werden. An Standorten, wo eine Werkrealschule ausläuft, werden meist vorhandene Unterrichtsräume umgestaltet und neu ausgestattet. An reinen Grundschulen müssen in der Regel neben der Mensa auch die anderen Ganztagsräume auf dem Grundstück neu geschaffen werden. Gerade im letzteren Fall sind die Grundstücke oft sehr begrenzt. Weitere Planungserschwernisse stellen vor allem im Baubestand zudem anstehende und somit zu berücksichtigende Sanierungsnotwendigkeiten, der Brandschutz, Denkmalschutz und erhöhte bauliche Standards dar, die bei größeren (Umbau-) maßnahmen und der dann erforderlichen Baugenehmigung baurechtlich gefordert werden (Wegfall des Bestandschutzes).

In der Regel muss mit zwei Jahren Planung und zwei Jahren baulicher Umsetzung gerechnet werden. Bei schwierigen Rahmenbedingungen kommt es jedoch vor allem in der planerischen Vorbereitung zu längeren Vorlaufzeiten, weil bei der Suche nach wirtschaftlichen Lösungen mehrere Alternativen untersucht werden müssen. Insofern liegt das im Ausbau befindliche Ganztagsgrundschulkonzept weitgehend im Zeitplan.

Der in der Übersicht ausgewiesene Gesamtkostenrahmen für 37 Ganztagesgrundschulen liegt bei rd. 110,4 Mio. Euro bis 2020. Davon sind bislang (Stand Nov. 2015) Mittel in Höhe von rd. 40,3 Mio. Euro abgeflossen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Mündlicher Antrag StR'in Munk (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)




Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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1347_2015 Anlage.pdf