Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1245/2015
Stuttgart,
11/30/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Bauunterhaltungsmittel des Amts für Liegenschaften und Wohnen

Beantwortung / Stellungnahme


In dieser Haushaltsvorlage wird auf mehrere Anträge, die das Bauunterhaltungsbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen betreffen, eingegangen. Deshalb werden eingangs die Höhe und die wesentlichen Verwendungszwecke der Bauunterhaltungsmittel dargestellt sowie auf das Vorgehen des Amtes bei der Feststellung und Priorisierung der Maßnahmen erläutert (Zahlen in Mio. EUR, soweit nicht anders angegeben):

2016
2017
Im Teilergebnishaushalt 2016/2017 des Amts für Liegenschaften und Wohnen sind für die Unterhaltung und bauliche Verbesserung von Gebäuden veranschlagt (einschl. der Sondermittel für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung und der übrigen in der grünen Liste enthaltenen Maßnahmen)
19,924
19,538
Pauschale für Kleinstmaßnahmen < 2.500 € und nicht planbare Sofortmaßnahmen sowie für bestehende Wartungsverträge
5,900
5,900
Für folgende größere Einzelmaßnahmen sind Mittel außerhalb der genannten Pauschalen reserviert:
Flüchtlingsunterkünfte
2016: Systembauten Tranchen 1- 4 mit 1,65 Mio.€, Tranchen 5 + 6 mit 676 T€
2017: Systembauten Tranchen 1- 4 mit 1,65 Mio.€, Tranchen 5 + 6 mit 930 T€, Anmietobjekte Tranche 6 mit 849 T€
2,326
3,429
Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle
2016: Maßnahmen für das Radio-Sinfonieorchester
2017: Planungsmittel Sanierung, 1. Rate
0,365
0,325
Bezirksrathaus Stammheim, Fassadensanierung
0,568
Feuerwache 1, Sanierung
0,300
0,800
Kita Bismarckstraße 3
0,930
0,434
Eberhardstraße 61, 61A – Tagblattturm
(2. OG, Bodenbelagsarbeiten, Erneuerung Elektroinstallationen und EDV-Verkabelung, Schadstoffsanierung)
0,760
Krailenshaldenstraße 11 - Kfz-Zulassungsstelle
2016: BA 1, notwendige Brandschutzmaßnahmen, Einbau Aufzugsanlagen / Herstellung Barrierefreiheit
2017: BA 2, Sanierung Fenster und Fassade
0,850
1,680
Krefelder Straße 11
2016: BA 1, Fenster und Ausbau der Fläche 1. OG für das Amt für öffentl. Ordnung, Dacherneuerung, Austausch der
Fenster

2017: BA 2, Dach, 603 T€
Nachrichtlich:
2018 ff: BA 3, Austausch restl. Fenster, Sonnenschutz, WDVS - 587 T€ -, BA 4, Fenster, Sonnenschutz, WDVS
- 552 T€ -)
1,250
0,603
Eberhardstraße 63
(Abbruch 140 T€, Planungsmittel für Architektenbeauftragung zur Erarbeitung einer qualifizierten Kostenermittlung 50 T€)
0,190
Bottroper Straße 42, 44 (Freie Kunstschule Stuttgart )
2016: BA 1, Dach- und Fassadensanierung
2017: BA 2, Fensteraustausch, Fluchtweg, Keller, Leitungssanierung
0,963
0,705
Pauschale für die lfd. Bauunterhaltung der Bestandsobjekte und für nicht geplante unabweisbare Instandhaltungsmaßnahmen
6,328
6,486
Die Verwendung der Bauunterhaltungsmittel erfolgt über den gesamten Gebäude-bestand des Amtes für Liegenschaften und Wohnen entsprechend den vorliegenden Prioritäten und Dringlichkeiten. Entsprechend schwanken die Anteile der für die einzelnen Gebäude- und Nutzungsarten eingesetzten Mittel von Jahr zu Jahr. Wie die BU-Mittel für die einzelnen Gebäude- und Nutzungsarten im Durchschnitt der letzten Jahre verwendet wurden, zeigt die nachstehende Grafik.



Im investiven Bauunterhaltungsbudget (Finanzhaushalt) sind im Doppelhaushalt 2016/2017 pro Jahr 973.000 € veranschlagt.


Zur grundsätzlichen Vorgehensweise der Feststellung und Priorisierung von Bauunterhaltungs- bzw. Sanierungsnotwendigkeiten kann folgendes mitgeteilt werden:

Die Erfassung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes erfolgt grundsätzlich im Rahmen der laufenden, jährlichen Objektbegehungen durch den zuständigen Objektverwalter. Im Rahmen dieser Begehung können augenscheinliche Mängel aufgenommen werden.

Mit der Umsetzung der Ergebnisse zur Evaluation des zentralen Immobilienmanagements beim Amt für Liegenschaften und Wohnen haben die meisten Objektverwalter einen neuen Gebäudebestand erhalten, welchen sie nun sukzessive begehen. Der Turnus dieser Begehungen ist noch nicht abgeschlossen.

Die Objektverwalter erfassen die Daten des Instandhaltungsbedarfes in einer Instandhaltungsdatenbank mit Angabe der Dringlichkeit (sofort, innerhalb eines Jahres, innerhalb von 5 Jahren, nach 5 Jahren, keine) und der Priorität (Stand- und Verkehrssicherheit, gesetzliche Vorgaben, Nutzungs- und Gebrauchsfähigkeit, Folgeschäden, Verbesserung).

Nachdem im Rahmen der Evaluation des zentralen Immobilienmanagements die Abarbeitung und Beauftragung der täglichen Störmeldungen/ Kleinreparaturen geändert wurde, hat sich der Ablauf diesbezüglich deutlich verbessert.

Ein zentrales Team (Kundencenter) befasst sich eigenständig mit der Beauftragung sogenannter Kleinmaßnahmen im Rahmen von bis zu 2.500 € im Einzelfall. Die Erreichbarkeit und die direkte Handlungsfähigkeit wurden durch die Einführung des Kundencenters gesteigert. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass sich die Arbeit des Kundencenters auch auf den gesamten Gebäudebestand bezieht und Kindertageseinrichtungen nicht immer eine vorrangige Position einnehmen können.


Kindertagesstätten

Nr. und AntragstellerInhalt
Aufwand für 2016 und 2017
374/2015 CDU-GemeinderatsfraktionHaushalt 2016/2017
Sanierung und Instandhaltung von Kindertageseinrichtungen
542/2015 SPD-GemeinderatsfraktionHaushalt 2016/2017
Kitaeinrichtungen – Mängel schnell reparieren und sanieren (300.000 € p.a. für Sanierung und Rep. plötzlich auftretender Mängel oder bish. nicht gerichteter Schäden)
600.000 €
948/2015 FDPHaushalt 2016/2017
Kitas: Baulicher und räumlicher Zustand
Wie im allgemeinen Teil ausgeführt, wird kein bestimmter jährlicher Betrag für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt.

Die jährlichen Begehungen sollen den Bauunterhaltungs- bzw. Sanierungsbedarf im Bereich der Kindertagessstätten aufzeigen, um einem Sanierungsstau möglichst zu vermeiden. Die bekannten oder an das Amt für Liegenschaften und Wohnen herangetragenen Mängel in Kindertageseinrichtungen sind aber noch kein Anlass, um über ein umfassendes Sanierungsgutachten für alle Kindertagesstätten nachzudenken. Bei einem derart umfangreichen Gebäudebestand unterschiedlicher Baualter und Standards ist es durchaus nachvollziehbar, dass nicht alle Kindertagesstätten in einem gleichmäßig guten Zustand sein können. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen ist bestrebt, Missstände nach Priorität und Dringlichkeit abzubauen. Sicherheitsrelevante Mängel werden selbstverständlich unverzüglich behoben.

Des Weiteren ist das Amt für Liegenschaften und Wohnen mit dem Jugendamt im regelmäßigen Kontakt, sodass dringende Sanierungsnotwendigkeiten gezielt vorangetrieben werden.

Für 14 Kindertageseinrichtungen, die sich in einem baulich schlechten Zustand befinden, wurden von der Verwaltung in den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 Planungsmittel i. H. von jeweils 25.000 € (gesamt 350.000 €) aufgenommen, um den Sanierungsbedarf und die Kosten dafür erheben zu können.

Zudem wurden und werden Kindertagesstätten im Rahmen der Ausbaupauschale, sofern ein Platzgewinn realisiert werden kann, ertüchtigt, saniert oder gänzlich neu errichtet.

Nach aktueller Einschätzung können mit den vorhanden laufenden Bauunterhaltungsmitteln die ersten beiden Prioritäten(Stand- und Verkehrssicherheit, gesetzliche Vorgaben) und teilweise noch die dritte Priorität (Nutzungs- und Gebrauchsfähigkeit), unabhängig von den 14 zu untersuchenden Kindertageseinrichtungen, abgearbeitet werden. Bei einer Aufstockung der Bauunterhaltungsmittel, wie im Haushaltsantrag 542/2015 gefordert, könnten weitere Objekte der Priorität 3 entsprechend saniert werden.


Standesamt (Klimaanlage Trauräume)

Antrag 400/2015 CDU
HH-Vorlage 1092/2015
Mündliche Anfrage in 1. Lesung
Sind Mittel für den Einbau einer neuen Lüftungsanlage aus BU-Budget finanzierbar?
400.000 €
(einschl. ca.100.000 € für Auslagerung Trauräume)

Für den Neueinbau einer Lüftungsanlage mit neuem Lüftungsgerät, hochwirksamer Wärmerückgewinnung, neuer Kälteanlage sowie neuer Luftverteilung im 1. OG des Standesamts werden, wie in der HH-Vorlage 1092/2015 dargestellt, ca. 300 T€ zuzüglich ca.
100 T€ für die temporäre Auslagerung des Trauzimmers benötigt. Dies kann aus dem Bauunterhaltungsbudget des Amtes für Liegenschaften und Wohnen finanziert werden.

Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude

Antrag 570/2015 SPD
Vorlage 1074 – Barrierefreie städtische Gebäude, insb. Bezirksrathäuser
Hörschleifen und Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden
Bezirksrathäuser

Eine Erhebung aus dem Jahr 2013 hat ergeben, dass von 17 Bezirksrathäusern 7 nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind.

Barrierefrei sind die Bezirksrathäuser in:

- Bad Cannstatt

- Botnang

- Degerloch

- Feuerbach

- Obertürkheim (seit 2014 auch mit Behindertentoilette)

- Plieningen-Birkach

- Untertürkheim

- Vaihingen

- Weilimdorf

- Zuffenhausen

Für die 7 als nicht bzw. nur teilweise barrierefrei eingestuften Bezirksrathäuser wurde im Rahmen von Machbarkeitsstudien Lösungsansätze und die jeweils anfallenden Kosten erarbeitet, wie auch diese Gebäude zukünftig barrierefrei erreichbar sein könnten.

Für das Bezirksrathaus Hedelfingen liegen zwei Lösungsvarianten vor:

- Variante 1
Einbau eines Aufzugs in der Polizeigarage und Schaffung eines Behinderten-WC im EG. Geschätzter Kostenrahmen 500 – 550 T€.

- Variante 2
Aufzugsanlage im Treppenauge sowie ein Behinderten-WC im EG. Geschätzter Kostenrahmen: 200 - 250 T€.

Die beiden Varianten werden derzeit noch vertieft geprüft unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange.

Das Bezirksrathaus Möhringen besteht aus zwei Gebäuden. Das Gebäude Maierstr. 1 ist barrierefrei, das Nebengebäude Oberdorfplatz 16 ist nicht barrierefrei. Ein Außenaufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit wird vom Landesdenkmalamt wegen zu großer Eingriffe in die Fassade abgelehnt. Die möglichen Varianten - in Form von Rampen - würden nur Zugänge ins Erdgeschoss schaffen nicht aber ins Obergeschoss. Nach Aussage der Bezirksverwaltung werden Behinderte und Mütter mit Kinderwagen zur Zeit gut und sehr individuell im Bezirksrathaus Maierstr. 1 empfangen und betreut, auch wenn es um Angelegenheiten geht, die im Gebäude Oberdorfplatz 16 angeboten werden. Eine Änderung des Ist-Zustandes ist deshalb nicht empfehlenswert.

Für das Bezirksrathaus Mühlhausen (Palmsches Schloss) wird vom Denkmalamt empfohlen, mit Baumaßnahmen im Gebäude erst nach Auszug des Notariats Anfang 2018 und der sich dann ergebenden räumlichen Möglichkeiten zu beginnen.

Für das Bezirksrathaus Münster wird empfohlen, auf den Aufzug zur Erschließung des 1. OGs zu verzichten und den Archivraum zum Behinderten-WC umzubauen. Geschätzter Kostenrahmen 100 – 130 T€.

Die Untersuchungen des Bezirksrathauses Sillenbuch wurden aufgrund der Planungen für ein neues Bürger- und Veranstaltungszentrum bis auf Weiteres zurückgestellt („Rote Liste“, S. 57 – Planungsmittel bis LPH 3, 900 T€).

Für das Bezirksrathaus Stammheim sind im DHH 2016/2017 investive Mittel in Höhe von 585 T€ („Grüne Liste“ S. 22) für die barrierefreie Erschließung (Personenaufzug) und zusätzliche 568 T€ für die Fassadensanierung eingeplant.

Für die barrierefreie Erschließung des Bezirksrathaus Wangen durch Einbau eines Personenaufzuges wurden im DHH 2014/2015 Mittel i. H. von 450 T€ bereitgestellt. Momentan werden die Änderungswünsche des Bezirksamts Wangen geprüft und gegebenenfalls in die Planung eingearbeitet, damit in Kürze der Bauantrag eingereicht werden kann.

Ausstattungsstand städtischer Veranstaltungs- und Versammlungsräume mit sog. "Hörschleifen"

Im Falle notwendig werdender, größerer Sanierungsmaßnahmen - im speziellen der technischen Einrichtungen/Anlagen - werden die Veranstaltungsräume der Bezirksrathäuser entsprechend mit einer induktiven Höranlage für Hörgeräteträger ausgerüstet. Bei Neubauten ist der Einbau Standard.

Sonstige öffentliche Gebäude

Der Bedarf an Barrierefreiheit in den übrigen städtischen Gebäuden wurde aus Kapazitätsgründen bisher nicht in einem Gesamtplan erhoben. Damit gibt es keine Priorisierung der Umsetzung und keine Erhebung der dafür erforderlichen Gesamtkosten.







Vorliegende Anträge/Anfragen

374/2015 CDU
400/2015 CDU
542/2015 SPD
570/2015 Ziffer 1 und 2 SPD
948/2015 FDP





Michael Föll
Erster Bürgermeister




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