Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude
Eine Erhebung aus dem Jahr 2013 hat ergeben, dass von 17 Bezirksrathäusern 7 nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind.
Barrierefrei sind die Bezirksrathäuser in:
- Bad Cannstatt
- Botnang
- Degerloch
- Feuerbach
- Obertürkheim (seit 2014 auch mit Behindertentoilette)
- Plieningen-Birkach
- Untertürkheim
- Vaihingen
- Weilimdorf
- Zuffenhausen
Für die 7 als nicht bzw. nur teilweise barrierefrei eingestuften Bezirksrathäuser wurde im Rahmen von Machbarkeitsstudien Lösungsansätze und die jeweils anfallenden Kosten erarbeitet, wie auch diese Gebäude zukünftig barrierefrei erreichbar sein könnten.
Für das Bezirksrathaus Hedelfingen liegen zwei Lösungsvarianten vor:
- Variante 1 Einbau eines Aufzugs in der Polizeigarage und Schaffung eines Behinderten-WC im EG. Geschätzter Kostenrahmen 500 – 550 T€.
- Variante 2 Aufzugsanlage im Treppenauge sowie ein Behinderten-WC im EG. Geschätzter Kostenrahmen: 200 - 250 T€.
Die beiden Varianten werden derzeit noch vertieft geprüft unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange.
Das Bezirksrathaus Möhringen besteht aus zwei Gebäuden. Das Gebäude Maierstr. 1 ist barrierefrei, das Nebengebäude Oberdorfplatz 16 ist nicht barrierefrei. Ein Außenaufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit wird vom Landesdenkmalamt wegen zu großer Eingriffe in die Fassade abgelehnt. Die möglichen Varianten - in Form von Rampen - würden nur Zugänge ins Erdgeschoss schaffen nicht aber ins Obergeschoss. Nach Aussage der Bezirksverwaltung werden Behinderte und Mütter mit Kinderwagen zur Zeit gut und sehr individuell im Bezirksrathaus Maierstr. 1 empfangen und betreut, auch wenn es um Angelegenheiten geht, die im Gebäude Oberdorfplatz 16 angeboten werden. Eine Änderung des Ist-Zustandes ist deshalb nicht empfehlenswert.
Für das Bezirksrathaus Mühlhausen (Palmsches Schloss) wird vom Denkmalamt empfohlen, mit Baumaßnahmen im Gebäude erst nach Auszug des Notariats Anfang 2018 und der sich dann ergebenden räumlichen Möglichkeiten zu beginnen.
Für das Bezirksrathaus Münster wird empfohlen, auf den Aufzug zur Erschließung des 1. OGs zu verzichten und den Archivraum zum Behinderten-WC umzubauen. Geschätzter Kostenrahmen 100 – 130 T€.
Die Untersuchungen des Bezirksrathauses Sillenbuch wurden aufgrund der Planungen für ein neues Bürger- und Veranstaltungszentrum bis auf Weiteres zurückgestellt („Rote Liste“, S. 57 – Planungsmittel bis LPH 3, 900 T€).
Für das Bezirksrathaus Stammheim sind im DHH 2016/2017 investive Mittel in Höhe von 585 T€ („Grüne Liste“ S. 22) für die barrierefreie Erschließung (Personenaufzug) und zusätzliche 568 T€ für die Fassadensanierung eingeplant.
Für die barrierefreie Erschließung des Bezirksrathaus Wangen durch Einbau eines Personenaufzuges wurden im DHH 2014/2015 Mittel i. H. von 450 T€ bereitgestellt. Momentan werden die Änderungswünsche des Bezirksamts Wangen geprüft und gegebenenfalls in die Planung eingearbeitet, damit in Kürze der Bauantrag eingereicht werden kann.
Ausstattungsstand städtischer Veranstaltungs- und Versammlungsräume mit sog. "Hörschleifen"
Im Falle notwendig werdender, größerer Sanierungsmaßnahmen - im speziellen der technischen Einrichtungen/Anlagen - werden die Veranstaltungsräume der Bezirksrathäuser entsprechend mit einer induktiven Höranlage für Hörgeräteträger ausgerüstet. Bei Neubauten ist der Einbau Standard.
Sonstige öffentliche Gebäude
Der Bedarf an Barrierefreiheit in den übrigen städtischen Gebäuden wurde aus Kapazitätsgründen bisher nicht in einem Gesamtplan erhoben. Damit gibt es keine Priorisierung der Umsetzung und keine Erhebung der dafür erforderlichen Gesamtkosten. Vorliegende Anträge/Anfragen 374/2015 CDU 400/2015 CDU 542/2015 SPD 570/2015 Ziffer 1 und 2 SPD 948/2015 FDP Michael Föll Erster Bürgermeister <Anlagen>