Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
554
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VerhandlungDrucksache:
1017/2020
GZ:
1411-04
Sitzungstermin: 02.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Klemm
Betreff: Beschaffung von zwei Rüstwagen (RW) in Sonderbauform für Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 17.11.2020, GRDrs 1017/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Beschaffung von zwei Rüstwagen in Sonderbauform für Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart wird zugestimmt.

2. Der Vergabe des Auftrags für die Lieferung von Fahrgestell, Fahrzeugaufbau und feuerwehrtechnische Beladung nach europaweitem offenem Vergabeverfahren an die Firma Schlingmann GmbH & Co. KG, zum Gesamtpreis von 1.099.284,07 € (einschließlich USt.) wird zugestimmt.

3. Die Auszahlungen in Höhe von 1.099.284,07 € (einschließlich USt.) werden bei Projekt 7.379100, sonstige Investitionen Amt 37 Fahrzeuge, Ausz.Gr. 78302, Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Teilfinanzhaushalt 2020/2021 - THH 370, Branddirektion, gedeckt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Gegenüber StR Dr. Reiners (CDU) erläutert BM Dr. Maier, der Antrag auf Landeszuwendung sei abgelehnt worden, da es für eine Förderung DIN-Vorgaben in der Bauform gebe, die diese Fahrzeuge nicht erfüllten.

Herr Dolderer (Branddir) fügt hinzu, Teile der Beladung der Rüstwagen seien aufgrund ihrer Größe eingespart worden, sodass diese nicht mehr der Normung für die Förderfähigkeit entsprächen. Konkret sei beispielsweise ein fest eingebauter Generator gefordert, der in diesem Fall technisch und mit dem Antriebskonzept nicht passe.

BM Dr. Maier erwähnt, auf der anderen Seite kompensiere man Kosten, da man nur noch eines der ursprünglich drei geplanten Unimog-Fahrzeuge beschaffe.

Danach stellt BM Dr. Maier fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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