Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1093/2023
Stuttgart,
10/26/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Stundenzuweisung für die Kooperation zwischen Grundschulen und Kindertagesstätte

Beantwortung / Stellungnahme

Der Haushaltsantrag

wird wie folgt beantwortet.

Das Land Baden-Württemberg ist grundsätzlich für die Kalkulation und Bereitstellung der notwendigen Lehrer*innenstunden an öffentlichen Schulen zuständig. In Stuttgart gibt es 69 öffentliche Grundschulen. Für die Kooperation dieser Grundschulen mit den Kindertageseinrichtungen in ihrem Schulbezirk wird vom Land Baden-Württemberg je eine Lehrer*innenwochenstunde bereitgestellt. Diese Bereitstellung erfolgt unabhängig davon, wie viele Kindertageseinrichtungen im Schulbezirk einer jeweiligen Grundschule liegen. Ein weiterer Ausbau der für die Kooperation zur Verfügung gestellten Lehrer*innenwochenstunden ist seit vielen Jahren geplant, liegt jedoch ebenfalls in der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg.

Zusätzlich zu diesen Lehrer*innenwochenstunden wird im Rahmen der Projekte Bildungshaus 3-10 und Pädagogische Verbünde in Stuttgart eine intensivierte Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen gefördert. Das Land Baden-Württemberg finanziert für die fünf Bildungshausstandorte zusätzliche Lehrer*innenwochenstunden, die Landeshauptstadt Stuttgart über den Qualitätsentwicklungsfonds, zusätzliche Erzieher*innenstunden sowie rd. 70 Lehrer*innenwochenstunden jährlich, je nach Anzahl der Eingangsklassen.

Vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wurde im Haushaltsjahr 2022 zur Berechnung einer Lehrer*innenwochenstunde an Grundschulen folgender Richtsatz zugrunde gelegt: 60.300,00 EUR : 28 (Lehrerwochenstunden = Regelstundenmaß) = 2.153,57 EUR.

In den Stuttgarter Kindertageseinrichtungen werden in rechnerisch 966 Gruppen Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Bei der Anzahl dieser 966 Gruppen handelt es sich um eine kalkulatorische Größe, da insgesamt 19.316 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren zur Verfügung stehen, die in Gruppen von planerisch je 20 Kindern betreut werden.

Wenn für diese kalkulatorischen 966 Kita-Gruppen je 0,5 Lehrer*innenwochenstunden für die öffentlichen Stuttgarter Grundschulen zur Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen in ihrem Schulbezirk bereitgestellt würden, werden 17,25 Lehrer*innendeputate benötigt. Die Kosten pro kalkulatorischer Kita-Gruppe liegen hierfür jährlich bei 1.076,79 EUR, insgesamt belaufen sich die Kosten damit auf einen Betrag von 1.040.174,31 EUR / Jahr.



Vorliegende Anträge/Anfragen






Isabel Fezer
Bürgermeisterin


vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme








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