Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
66
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VerhandlungDrucksache:
10/2023
GZ:
0504-02
Sitzungstermin: 01.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Vorübergehende Weiteranwendung des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.02.2023, öffentlich, Nr. 34
Gemeinderat vom 09.02.2023, öffentlich, Nr. 17
Ergebnis: jeweils Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 22.02.2023, GRDrs 10/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die LHS wendet die Regelungen aus dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ vom 27.02.2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 25.10.2020) auch nach dessen Außerkrafttreten zum 01.01.2023 bis auf Weiteres entsprechend an. Dies gilt jedoch längstens bis zu einer Entscheidung durch die Tarifvertragsparteien über künftige Altersteilzeitregelungen, die im Rahmen der Tarifverhandlungen 2023 getroffen wird.

2. Die Verwaltung wird zur Vermeidung von Wartelisten beim Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen bis zum 31.12.2024 ermächtigt, die ursprünglich tariflich festgelegte Quote von 2,5% zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen auf maximal 5% anzuheben. Die 5%-Quote soll für die LHS auch für den Fall gelten, dass die Tarifvertragsparteien sich auf eine niedrigere Quote zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen einigen.

3. Über eine mögliche Verlängerung der Quotenerhöhung über 2024 hinaus wird unter den Gesichtspunkten tariflicher Weiterentwicklungen, der Finanzierbarkeit sowie in Abwägung personalwirtschaftlicher Vor- und Nachteile entschieden.

4. Die hierdurch entstehenden höheren Personalaufwendungen werden innerhalb der betroffenen Teilhaushalte verbucht.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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