Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 32 0344-03
GRDrs 1431/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Exotische Tiere

Beantwortung / Stellungnahme

Aktuell gibt es keine gesetzliche Verpflichtung der Tierhalter, die Haltung exotischer Tiere der zuständigen Tierschutz- oder der Veterinärbehörde zu melden, anzuzeigen oder in einem Register einzutragen. Da es keine Anzeige- und Erlaubnispflicht gibt, somit auch keine Datenbank existiert, hat das Amt für öffentliche Ordnung keine Kenntnisse darüber, wer in der Landeshauptstadt Stuttgart exotische Tiere hält. Zudem sollte der unbestimmte Begriff exotische Tiere näher definiert werden, damit zweifelsfrei erkennbar wird, um welche Tierarten es konkret geht.

Gehen Beschwerden beim Amt für öffentliche Ordnung ein oder werden Missstände Tierhaltungen betreffend gemeldet, wird die Tierhaltung durch die Amtsveterinäre vor Ort geprüft und im Anschluss daran weitere erforderliche Maßnahmen ergriffen. Je nach Bedarf und Notwendigkeit erfolgt vor Ort auch eine fachliche Beratung.

Maßnahmen die bislang ohnehin schon ergriffen werden, sind beispielsweise das Anordnen von Auflagen zur Tierhaltung oder die Fortnahme und anschließende Unterbringung im Tierheim bei Feststellung von tierschutzrechtlichen Verstößen. Sollte eine Gefahr vom begutachteten Tier ausgehen, wird es vor Ort polizeirechtlich beschlagnahmt und ebenfalls zur Anschlussunterbringung durch den Tiernotdienst des Städtischen Vollzugsdienstes ins Tierheim verbracht.

Eine beantragte Ernennung eines Beauftragten zur Kontrolle privater Halter exotischer Tiere ist daher nicht angezeigt, da bei nicht artgerechter Haltung durch die Amtsveterinäre, die Tierschutzbehörde oder das Amt für Umweltschutz entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

8021/2023 AfD




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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