Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9020-00
GRDrs 590/2017
Stuttgart,
07/12/2017


Zwischenbericht zur Finanzlage 2017



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.07.2017
26.07.2017

Bericht:


Zur Jahresmitte wird der Gemeinderat über die Entwicklung der mit der Leistungserstellung verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie über die Finanzlage informiert. Ein detaillierter Rückblick auf das Jahr 2016 ist Gegenstand der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 589/2017). Die zum aufzustellenden Doppelhaushaltsplan 2018/2019 vorliegenden Eckdaten sind in der GRDrs 592/2017 dargestellt.


1. Ergebnishaushalt

Nachstehend werden die aus heutiger Sicht wesentlichen Abweichungen im Haushaltsjahr 2017 gegenüber der beschlossenen Planung dargestellt. Auf Ergebnisverschlechterungen, die bereits beim Jahresabschluss 2016 durch „davon-Positionen“ in der Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses verarbeitet wurden, wird nicht mehr eingegangen.


1.1 Gewerbesteuer

Es ist derzeit von einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe des Planansatzes (570 Mio. EUR) auszugehen. Demnach würden sich auch bei der Gewerbesteuerumlage keine Veränderungen gegenüber dem Plan (93,7 Mio. EUR) ergeben.


1.2 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Verbesserung 59,8 Mio. EUR
Schlüsselzuweisungen vom Land

Aus der Mai-Steuerschätzung 2017 ergeben sich Verbesserungen durch die Erhöhung des landesweiten Einkommensteueraufkommens und der kommunalen Finanzmasse im Rahmen des FAG. Bei den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer werden nunmehr 376,2 Mio. EUR (Plan 347,1 Mio. EUR) erwartet.

Der Ansatz bei den Schlüsselzuweisungen (569,1 Mio. EUR) wird durch die gegenüber der Planung höheren Kopfbeträge voraussichtlich um ca. 30,7 Mio. EUR überschritten.


1.3 Zuweisungen aus dem Aufkommen Verbesserung 3,0 Mio. EUR
der Grunderwerbsteuer


Aufgrund der vorliegenden Abrechnungen kann mit einem Volumen von 51 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer (Plan: 48 Mio. EUR) gerechnet werden.


1.4 Zuweisung für die Kleinkindbetreuung Verbesserung 9,5 Mio. EUR

Zum Zeitpunkt der Planaufstellung im Dezember 2015 wurde der Planung entsprechend des Haushaltserlasses des Landes der Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2015 (12.333 EUR) zugrunde gelegt. Tatsächlich wird im Jahr 2017 ein um rund 1.500 EUR höherer Zuweisungsbetrag vom Land gezahlt. Darüber hinaus sind die zu berücksichtigenden Kinderzahlen stärker angewachsen, als bei der Planung unterstellt.


1.5 Gewinnausschüttungen, Dividenden Verschlechterung -22,6 Mio. EUR

Im Haushaltsjahr 2017 waren insgesamt Zahlungen der LBBW von 60,9 Mio. EUR veranschlagt, eingegangen sind im Haushaltsjahr insgesamt 38,3 Mio. EUR (34,9 Mio. EUR Dividendenausschüttung nach Abzug von Steuern und Solidaritätszuschlag und 3,4 Mio. EUR für die laufende Verzinsung der stillen Einlagen). Weitere Zahlungen sind für 2017 nicht zu erwarten.


1.6 Personalaufwendungen (Verschlechterung -10,4 Mio. EUR)
Deckung aus Deckungsreserve

Nach der aktuellen Einschätzung werden die Planansätze für die Personalkosten 2017 von ca. 638,7 Mio. EUR (ohne Deckungsreserve) um ca. 10,4 Mio. EUR überschritten und bei ca. 649,1 Mio. EUR liegen.

Ursachen hierfür sind die Tarifabschlüsse bei den Beschäftigten, die höher ausfielen als eingeplant, sowie die neue Entgeltordnung, die an die Stelle des BAT getreten ist. Vorläufig wird für diesen Zweck mit 3 Mio. EUR gerechnet. Zu diesen Mehraufwendungen kommen die Stellenschaffungen aus dem kleinen Stellenplan sowie weitere Ermächtigungen für die Schaffung weiterer Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 sowie die Schlichtungsempfehlung des Verwaltungsgerichts im Bereich des TV Sozial- u. Erziehungsdienst SUE hinzu (diese 3 Punkte kosten zusammen ca. 7 Mio. EUR). 2017 wird aber auch mit der Anpassung der Stellenausstattung für die Flüchtlingsthematik aufgrund rückläufiger Fallzahlen begonnen.

Die Überschreitung der Planansätze ist durch Budgetumbuchungen (insbesondere aus der Kita-Pauschale) und aus der Deckungsreserve gedeckt.




1.7 Betriebskostenpauschale Ausbau Verbesserung 1,5 Mio. EUR
Kindertagesbetreuung

Auf der Grundlage der Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre wurden die Planansätze im Jahr 2017 deutlich reduziert. Gemäß letztem Sachstandsbericht zum Kita-Ausbau in Stuttgart (GRDrs 658/2016) werden im Jahr 2017 voraussichtlich rd. 1,5 Mio. EUR aus der Betriebskostenpauschale nicht verbraucht.


1.8 Soziale Leistungen nach SGB II, SGB VIII Verbesserung 22,9 Mio. EUR
und SGB XII (ohne AsylbLG)

Bei den sozialen Leistungen (ohne Asylbewerberleistungsgesetz) werden die Aufwandsansätze von insgesamt ca. 715,4 Mio. EUR um ca. 9,8 Mio. EUR überschritten. Grund hierfür sind Wenigeraufwendungen nach dem SGB II in Höhe von 8,5 Mio. EUR sowie Mehraufwendungen nach dem SGB VIII in Höhe von rd. 15,6 Mio. EUR bzw. bei den SGB XII-Leistungen von etwa 2,7 Mio. EUR.

Dem Wenigeraufwand stehen folgende voraussichtliche Planabweichungen bei den Erträgen gegenüber:
Per Saldo ergibt sich damit eine Verbesserung von 22,9 Mio. EUR beim Zuschussbedarf der sozialen Leistungen (ohne AsylbLG).


1.9 Leistungen nach AsylbLG sowie Verbesserung 9,3 Mio. EUR
Flüchtlingsunterbringung

Die Prämissen für die Haushaltsplanung 2016/2017 im Bereich der Flüchtlinge wurden mit GRDrs 1330/2015 „Weitere Finanzbedarfe für die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2016/2017“ dargelegt. Dabei wurde für 2017 von einem jährlichen Nettozuwachs von 1.400 Personen ausgegangen. Die Verwaltung geht jedoch derzeit aufgrund der aktuellen Prognosen davon aus, dass die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge im Jahr 2017 um 835 zurückgeht.

Bei den Leistungen nach dem AsylbLG wird davon ausgegangen, dass die Fallzahlen deutlich hinter der ursprünglichen Prognose zurückbleiben, so dass bei den Leistungsaufwendungen ca. 20,7 Mio. EUR Planunterschreitung zu erwarten sind. Bei den Erträgen wird eine Planüberschreitung von insgesamt ca. 0,9 Mio. EUR prognostiziert, so dass im Bereich des AsylbLG per Saldo eine Verbesserung von 21,6 Mio. EUR eintreten wird.

Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung ist beim Sozialamt ein ordentlicher Aufwand (Betriebskosten, Hausorganisation und soziale Betreuung, ohne Verwaltungspersonal) von rd. 34,1 Mio. EUR veranschlagt: Dieser Ansatz wird voraussichtlich insgesamt um rd. 13,1 Mio. EUR unterschritten. Gleichzeitig werden allerdings die Erträge aus Benutzungsgebühren und Kostenerstattung des Landes (FlüAG-Pauschale) um rd. 27,9 Mio. EUR unterschritten. Bei den Erstattungen über die FlüAG-Pauschale wirken sich die gegenüber der Planung stark verringerten Zugangszahlen entsprechend aus. Insgesamt verbleibt eine Verschlechterung von 14,8 Mio. EUR.

Bei den Liegenschaftskosten (Mieten, Betriebskosten, Nebenkosten) geht die Verwaltung von einer Unterschreitung der Planansätze, also einer Verbesserung um ca. 2,5 Mio. EUR aus.

Im Flüchtlingsbereich wird somit insgesamt eine Verbesserung von 9,3 Mio. EUR zu erwarten sein.

Weitere Verbesserungen können sich noch aus der sogenannten Spitzabrechnung zur Flüchtlingsunterbringung mit dem Land für 2015 ergeben, die aber noch nicht erfolgt ist.


1.10 FAG-Umlage Verschlechterung -12,8 Mio. EUR
Aufgrund der Ertragsverbesserungen 2015 – insbesondere bei der Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei den Schlüsselzuweisungen - fallen im Rahmen des Finanzausgleichs im Jahr 2017 entsprechend höhere Umlagezahlungen an.


1.11 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute Verbesserung 5,3 Mio. EUR

Da 2016 lediglich ein zinsfreies KfW-Sonderdarlehen (zur Finanzierung von Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung) aufgenommen wurde, entfallen die veranschlagten Zinsaufwendungen für Neuaufnahmen 2016. Die für Neuaufnahmen 2017 veranschlagten (nicht zahlungswirksamen) Zinsen entfallen infolge des Verzichts auf Darlehensaufnahmen ebenfalls. Für die noch vorhandenen Restkredite ergeben sich keine Zinsanpassungen, so dass hierfür, wie in der Planung angenommen, ca. 0,3 Mio. EUR Zinsen anfallen.


Gesamtverbesserung Ergebnishaushalt 75,9 Mio. EUR



2. Finanzhaushalt


2.1 Zahlungsmittelüberschuss aus Veränderung +74 Mio. EUR
laufender Verwaltungstätigkeit

Die oben dargestellten Veränderungen sind mit Ausnahme eines Teils der reduzierten Zinsaufwendungen zahlungswirksam.



2.2 Finanzierungstätigkeit Veränderung -150,6 Mio. EUR
Kreditaufnahmen/Tilgung

Aufgrund der sich im Jahresabschluss 2016 (GRDrs 589/2017) ergebenden zusätzlichen Liquidität ist eine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017 (ursprünglicher Ansatz 153,6 Mio. EUR) nicht notwendig. Zudem entfallen anteilige Tilgungsbeträge infolge der reduzierten Kreditaufnahmen 2016.


Gesamtveränderung Finanzhaushalt -76,6 Mio. EUR


3. Deckungsreserve Sachaufwand

Im Sachaufwandsbereich sind bisher knapp 5,4 Mio. EUR der Deckungsreserve (Planansatz 10 Mio. EUR) in Anspruch genommen bzw. vorgemerkt. Erfahrungsgemäß werden die weitaus meisten Überschreitungen der knapp bemessen Ämterbudgets aber erst zum Jahresende erkennbar, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Ergebnisverbesserung prognostiziert werden kann.


4. Kassenlage

Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war auch ohne die Aufnahme von Kassenkrediten gewährleistet. Die Liquidität ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert gut.


5. Zusammenfassung Verbesserung Ergebnishaushalt 75,9 Mio. EUR
Veränderung Finanzhaushalt -76,6 Mio. EUR

Ein Nachtragshaushaltsplan 2017 ist bisher nicht notwendig.

Aufgrund der dargestellten Änderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt Verbesserungen von insgesamt 75,9 Mio. EUR, so dass das im Plan 2017 ausgewiesene ordentliche Ergebnis (6,2 Mio. EUR) auf voraussichtlich knapp 82,1 Mio. EUR gesteigert werden kann. Da zur Entwicklung des Sonderergebnisses (Plan: -6,2 Mio. EUR) derzeit noch keinerlei Aussagen möglich sind, wird damit momentan von einem Gesamtergebnis 2017 von 75,9 Mio. EUR ausgegangen.

Im Finanzhaushalt wird die Änderung des Finanzierungsmittelbestands von -2,5 Mio. EUR (Plan) um -76,6 Mio. EUR auf -79,1 Mio. EUR erhöht.

Es ergibt sich folgende Entwicklung der freien Liquidität:

Freie Liquidität zum 31.12.2016 lt. JA 2016 16,0 Mio. EUR
Veränderung Finanzierungsmittelbestand 2017
entsprechend Zwischenbericht zur Finanzlage -79,1 Mio. EUR
Finanzierungsmittel aus Stiftungsgeldern 2016 2,5 Mio. EUR
Verwendung bereits reservierter/gebundener
Liquidität aus dem JA 2016 (GRDrs 589/2017) für

niedrigere Dividendenzahlung LBBW 22,6 Mio. EUR
Vermeidung Kreditaufnahme 2017 153,6 Mio. EUR
115,6 Mio. EUR

Die sich rechnerisch zum Jahresende ergebenden freien Mittel werden im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 verwendet, um die in der Finanzplanung bisher notwendigen Kreditaufnahmen (allein 2018: 113 Mio. EUR ohne Berücksichtigung von Neuinvestitionen im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019) zu reduzieren.

Die deutliche Reduzierung des tatsächlichen Kreditbedarfs und die Verbesserung der Ertragskraft des Stadthaushalts waren wesentliche Forderungen des Regierungspräsidiums Stuttgart im Rahmen der Genehmigung des Doppelhaushalts 2016/2017.


Im Hinblick auf die anstehenden umfangreichen Aufgaben in den Bereichen Bildung, Betreuung, Kultur, Wohnungsbau, Mobilität, Verkehr und den bestehenden finanziellen Risiken u.a. bei der Entwicklung der eigenen Steuerkraft und der Übernahme der Wasserversorgung ist der seit vielen Jahren praktizierte Spar- und Konsolidierungskurs sowie die verantwortungsbewusste und stabilitätsorientierte Finanzpolitik zwingend weiterzuführen.






Michael Föll
Erster Bürgermeister














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