Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
66
4
VerhandlungDrucksache:
16/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin: 28.03.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung Zuffenhausen 6 - Rot - "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Neubau Tageseinrichtung für Kinder, Auricher Str. 34
- Projektbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 16.03.2012, öffentlich, Nr. 21
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.03.2012, nicht öffentlich, Nr. 107
Ergebnis: Einbringung


Jugendhilfeausschuss vom 26.03.2012, öffentlich, Nr. 22
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.03.2012, öffentlich, Nr. 116
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 06.03.2012, GRDrs 16/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder (TfK) auf dem Grundstück Auricher Straße 34 in Stuttgart-Rot auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), der Entwurfsplanung des Büros OHO Architekten, Stuttgart (Anlage 2) und der vom Hochbauamt geprüften Kostenberechnung vom 23. Januar 2012 (Anlage 3) mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungskosten in Höhe von 2.745.000 € wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase fünf und Teilen der Leistungsphase sechs und sieben gemäß HOAI zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

3. Bis zum Baubeschluss fallen Planungskosten in Höhe von rund 300.000 € an, die im Finanzhaushalt 2012 ff aus der Pauschale zum Ausbau der Kindertagesbetreuung 2012/2013 (Teilfinanzhaushalt 510 - Jugendamt, Projekt-Nr.: 7.519365 - Sonstige Investitionen Kitas, Ausz.Gruppe 7873 - Bau (Pauschale)) finanziert werden. Die Umsetzung der Deckungsmittel in den Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften auf eine konkrete Projektnummer erfolgt durch die Stadtkämmerei im laufenden Verwaltungsvollzug.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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