Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 265/2022
Stuttgart,
07/25/2022



Freie Fahrt für Schülergruppen - Überführung in den Regelbetrieb



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.07.2022



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Pilotversuch „Freie Fahrt für Schülergruppen“ (vgl. GRDrs 411/2022) in den Regelbetrieb zu überführen und sukzessive auf alle Stuttgarter Schulen auszuweiten. Die Ausweitung auf alle Grundschulen erfolgt zum Beginn des Schuljahres 2022/2023, die Ausweitung auf die weiterführenden Schulen erfolgt zum Beginn des Schuljahres 2023/2024. 2. Der Aufwand im Jahr 2022 von rund 50.000 Euro und im Jahr 2023 von rund 183.000 Euro wird im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben des Schulverwaltungsamts, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.



Begründung:



Ausgangslage:
In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, wie Schülergruppen von Stuttgarter Schulen im Rahmen des Schulbetriebs kostenfreie Fahrten mit dem ÖPNV ermöglicht werden kann. Mit GRDrs 411/2022 wurden die Ergebnisse des Pilotversuchs „Freie Fahrt für Schülergruppen“ an 9 Stuttgarter Grundschulen und einer Grundschule in freier Trägerschaft vorgestellt.

Nachdem die Rückmeldungen durchweg positiv waren, soll die „Freie Fahrt für Schülergruppen“ nun für alle Stuttgarter Schulen in den Regelbetrieb überführt werden.



Die wichtigsten Rahmenbedingungen:
· Die „Freie Fahrt für Schülergruppen“ beschränkt sich ausschließlich auf Fahrten
innerhalb des Stadtgebiets Stuttgart (Zone 1) während des Schulbetriebs.

· Die Möglichkeit der „Freien Fahrt für Schülergruppen“ besteht bereits vor 8:30 Uhr, sodass die kostenfreie Nutzung des ÖPNV mit Schülergruppen ab der 1. Schulstunde erfolgen kann.
· Berechtigt sind nur die Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch die Lehrkräfte.
· In Abstimmung mit der SSB wurde festgelegt, dass Begleitpersonen aus der Elternschaft im Rahmen der Tickets „Schülergruppenfahrten“ abgerechnet werden können.


Abrechnungsverfahren mit der SSB:
Von VVS und SSB wird ein spezielles Ticketsortiment für Schülergruppenfahrten bereitgestellt, das eine unkomplizierte Handhabung ermöglicht. Lehrkräfte erhalten jeweils einen persönlichen Account beim SSB-Firmenkundenportal, um den Aufwand möglichst gering zu halten. Die Verwaltung der Accounts und damit auch die Kontrolle über die Portalzugänge der Lehrerinnen und Lehrer obliegt den jeweiligen Schulen. Die getätigten Käufe sind über das Onlineportal nachvollziehbar und transparent auswertbar. Fahrscheine, die über diese Accounts erworben werden, werden anschließend monatlich der Stadt von der SSB in Rechnung gestellt.

Die SSB stellt das Bestellportal voraussichtlich ab der letzten Augustwoche bereit. Ab diesem Zeitraum haben die Schulen die Möglichkeit, sich über den Registrierungslink zu registrieren. Die bisherige organisatorische Handhabung wird beibehalten. Ebenso die jährliche Anpassung des Ticketpreises an die jeweilige Tariferhöhung. Für die Überführung in den Regelbetrieb muss ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden.

Die Kommunikation gegenüber den Schulen erfolgt über das Schulverwaltungsamt. Zur Umsetzung der „Freien Fahrt für Schülergruppen“ ist die Unterstützung der Schulen notwendig. So sollte jede Schule eine Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartner sowie eine Vertretung benennen.

Flächendeckende Ausdehnung auf alle Schulen:
Der Pilotversuch war auf die Schulart Grundschule beschränkt und umfasste lediglich 9 Schulen in städtischer Trägerschaft sowie 1 Schule in freier Trägerschaft. Hierbei handelt es sich folglich nur um einen sehr kleinen Teil (weniger als 10%) der insgesamt rd. 185 Schulen sämtlicher Schularten in städtischer und privater Trägerschaft in Stuttgart.

Bei einer Überführung des Pilotversuchs in den Regelbetrieb und einer Ausweitung auf sämtliche Schularten ist nicht nur eine rechtzeitige Information der Schulen noch vor Beginn des Schulbetriebs erforderlich, sondern auch die entsprechende Einrichtung eines Accounts im SSB-Firmenkundenportal für jede einzelne Schule und eine Benutzerschulung für die Lehrkräfte. Da sich die Anzahl der an der „Freien Fahrt für Schülergruppen“ teilnehmenden Schulen bei einer Überführung in den Regelbetrieb fast verzwanzigfacht erfordert eine Ausweitung auf alle Schulen auch eine Anpassung der Servicestrukturen bei der SSB.

Mit dem Beginn der Sommerferien am 27. Juli 2022 endet der Schulbetrieb des laufenden Schuljahres 2021/2022. Der Schulbetrieb des neuen Schuljahres 2022/2023 startet mit dem Ende der Sommerferien am 12. September 2022. Entsprechend ist auch erst mit dem Beginn des neuen Schuljahres wieder eine flächendeckende Erreichbarkeit sämtlicher Schulen und Lehrkräfte gewährleistet. Folglich kann eine rechtzeitige Information aller Schulen und eine rechtzeitige Schulung der Lehrkräfte, damit diese das Angebot nutzen können, vor Schuljahresbeginn nicht mehr zuverlässig erfolgen. Ebenso ist der Zeitraum von rd. 6 Wochen während der Sommerferien nicht ausreichend, um die Servicestrukturen bei der SSB für das künftig wesentlich höhere Schüleraufkommen anzupassen.

Die Verwaltung schlägt daher eine sukzessive Ausweitung der „Freien Fahrt für Schülergruppen“ vor:
· In einem ersten Schritt soll die „Freie Fahrt für Schülergruppen“ zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 zunächst auf alle Grundschulen ausgedehnt werden: Da der Pilotversuch an Grundschulen durchgeführt wurde, liegen hier bereits Erfahrungswerte vor, was eine Ausdehnung auf diese Schulart erleichtert. Zudem können die Schulen des Pilotversuchs ggf. als Multiplikatoren dienen, anderen Grundschulen bei Fragen beratend zur Seite stehen und hierdurch ggf. zu Schuljahresbeginn noch bestehende Informationsdefizite bei anderen Grundschulen aufgrund der kurzfristigen Umsetzung und einer Kommunikation während der Ferien zumindest in Ansätzen kompensiert werden. Schließlich beträgt die Schülerzahl der Grundschulen nur rund ein Viertel der Gesamtschülerzahl an städtischen Grundschulen. Gleichzeitig besteht aus Sicht der Verwaltung bei den Grundschulen jedoch der höchste Bedarf, da hier die wenigsten Kinder über ein Scool-Abo verfügen und zahlreiche Stuttgarter Schulen Ganztagsschulen mit vielfältigen außerunterrichtlichen Aktivitäten sind.

· In einem zweiten Schritt soll die „Freie Fahrt für Schülergruppen“ zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 auch auf alle anderen Schularten ausgedehnt werden: Hier handelt es sich um die überwiegende Mehrzahl der Schulen in Stuttgart und eine weit größere Schülergruppe als im Grundschulbereich. Folglich erfordert eine Ausdehnung auf diese Schülergruppe entsprechend mehr Vorbereitungszeit. Die Ausweitung zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 trägt diesem höheren Vorbereitungsaufwand Rechnung.


Finanzielle Auswirkungen

Die für das Projekt zur Verfügung gestellten Mittel sind mit Ende des Schuljahres 2021/2022 weitgehend aufgebraucht.

Im Rahmen der erstmaligen Prüfung vor dem Start des Pilotversuchs im Schuljahr 2018/2019 wurden ca. 250.000 Fahrten pro Schuljahr bei allen Stuttgarter Schulen ermittelt. Bei Einführung der „Freien Fahrt für Schülergruppen“ an allen Stuttgarter Schulen würden jährliche Kosten in Höhe von ca. 265.000 EUR anfallen. Bei der Einführung der „Freien Fahrt“ an allen Stuttgarter Grundschulen entstünden jährliche Kosten in Höhe von ca. 135.000 EUR.

Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von rd. 50.000 Euro für 4 Monate ab dem Schuljahr 2022/2023 für die Einführung an Stuttgarter Grundschulen und im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 183.000 Euro für die Einführung an allen Stuttgarter Schulen ab September 2023 erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen.

Beim Scool-Abo und beim Azubi-Abo entstehen im Zusammenhang mit der Einführung des 9-Euro-Tickets Minderaufwendungen in 2022 und mit der Einführung des Landesweiten Jugendtickets in 2023, die zur Deckung herangezogen werden können. Damit können die Ersparnisse für Angebotsverbesserungen bei der Mobilität der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.





Beteiligte Stellen

Referat WFB




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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