Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
179/2011
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 23.03.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Schaible (StKäm)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Bürgerhaushalt Stuttgart
Verfahren zur Beteiligung der Bürger an der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 10.03.2011, GRDrs 179/2011.

Zudem ist diesem Protokoll der Antrag Nr. 119/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 21.03.2011 "Bürgerhaushalt Stuttgart Ergänzungen", der im Sitzungssaal ausliegt, beigefügt.


Der einführende Sachvortrag von Herrn Schaible ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

Herr Schaible:
"Wir haben die Anregung aus dem Gemeinderat aufgegriffen und uns mit dem Thema Bürgerhaushalt vertieft und intensiv beschäftigt, sodass wir, wenn das die Vorstellungen des Gemeinderats trifft, schon zum Doppelhaushalt 2012/2013 eine Bürgerbeteiligung durchführen können. Von den 38 Kommunen mit über 200.000 Einwohnern in Deutschland haben mittlerweile 9 oder 10 einen sogenannten Bürgerhaushalt eingeführt. Das heißt, wir betreten im Grunde jetzt kein Neuland, sondern wir können aufbauen auf den Erfahrungen der anderen Kommunen. Das ist auch unser Vorschlag, sich an dem zu orientieren, was sich anderswo bewährt hat.

Wir haben uns weitestgehend an den Städten Trier, Köln und Freiburg im Breisgau orientiert. Nach unseren Erkenntnissen stellt dies ein gutes und repräsentatives Spektrum dar. Aufgreifen wollen wir das Thema Bürgerbeteiligung, und wir wollen uns an die Bürgerschaft wenden, aktiv die Informationsgrundlage schaffen, bereitstellen. Die Bürgerschaft, die Stuttgarterinnen und Stuttgarter, soll motiviert werden, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

Wir müssen im Verfahren allerdings berücksichtigen, und das ist wichtig, dass es nicht darum gehen kann, dass die Bürger über den Haushalt entscheiden bzw. diesen mitgestalten. Was wir tun können und was wir machen wollen, das ist, die Bürger zu beteiligen. Die Bürgerschaft soll mehr und intensiver und konkreter als bisher in einem Verfahren Vorschläge machen können, Ein solches, auf alle Bürger abzielendes, transparentes Verfahren muss letztendlich dazu führen, dass der Gemeinderat über das, was sich aus diesem, aus dem Verfahren, herauskristallisiert, Entscheidungen treffen kann. Der Gemeinderat kann also Vorschläge aufgreifen, ablehnen oder die Verwaltung mit weiteren Aufträgen versehen. Dies wird von uns vorschlagen.

Ein wichtiger Aspekt ist, die Öffentlichkeit einzubeziehen und sich intensiv darüber Gedanken zu machen, wie man die Bürgerschaft erreicht. Ziel soll sein, dass praktisch alle Gruppen davon Kenntnis erhalten und sich beteiligen können.

Aus den Erfahrungen der anderen Kommunen ist bekannt, dass ein ganz wesentliches Beteiligungsmedium die Internetplattform sein wird, auf der Vorschläge eingebracht werden können und letztendlich auch Abstimmungen erfolgen. Nicht nur das Internet, aber hauptsächlich das Internet.

Wir wissen - und das ist ein weiterer wesentlicher Aspekt -, dass wir im Unterschied zu anderen Kommunen mittlerweile schon weit vorangeschritten sind im Zeitablauf. Deswegen müssen wir darauf achten, dass wir das Verfahren, das auf die Verwaltung zukommt, beherrschbar gestalten. Das heißt, wir können jetzt nicht mehr alle Dinge aufgreifen, die im Raum stehen. Die Stadt Köln hat 2007 diese Bürgerbeteiligung eingeführt. Die haben aber fünf Jahre geplant (2002 bis 2007). Sie haben z. B. Symposien durchgeführt, haben alle Verbände, Institute etc. im Vorfeld einbezogen. Es gab auch Unterarbeitsgruppen im Gemeinderat, bis dann letztendlich die Eckpunkte fixiert und beschlossen wurden und dann tatsächlich die Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde. So weit brauchen wir gar nicht zurückzugreifen, denn das, was die Kölner sich erarbeitet haben, haben wir in unserem Vorschlag berücksichtigt. Die Stadt Köln hat auch - wenn Sie das interessiert - den sogenannten Evaluationsbericht vom Institut für Technikabfolgeschätzung der Universität Bielefeld in Auftrag gegeben, in dem auf 153 Seiten im Grunde alle Aspekte der Bürgerbeteiligung analysiert und die Vor- und die Nachteile und Erfahrungen festgehalten wurden.

Unser Vorschlag lautet, so wie wir ihn in der Gemeinderatsdrucksache vorgelegt haben, das Thema Bürgerbeteiligung aufzugreifen und im Juli diese Beteiligung tatsächlich und konkret vorzunehmen, sodass dann die Vorschläge der Bürger von den Bürgern selbst bewertet werden. Die 100 höchstbewerteten Vorschläge sollen dann in die Beratungen im Verwaltungsausschuss, im Gemeinderat in die Haushaltsplanberatungen einbezogen werden können, dort diskutiert und entweder aufgegriffen oder abgelehnt werden können. Darauf ist das Verfahren angelegt. Dieses Verfahren wäre auch noch von der Kämmerei, von der Haushaltsabteilung, leistbar, denn wir müssen berücksichtigen, dass wir ja dieses Jahr nicht nur die Bürgerbeteiligung machen, sondern wir sollten bei Gelegenheit auch den Stadthaushalt aufstellen, sodass der Gemeinderat den Stadthaushalt auf gut vorbereiteter Grundlage tatsächlich auch beraten kann. Die hier handelnden Personen sind dieselben, die auch die Bürgerbeteiligung in der Kämmerei schultern und gestalten müssen."

Von StR Kanzleiter (SPD) wird der Antrag Nr. 119/2011 eingehend begründet. Er bittet die Verwaltung, dass die in diesem Antrag gemachten Anregungen im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

Die Fraktionen bedanken sich für die in kurzer Zeit seitens der Verwaltung erstellte Vorlage. Zustimmend zur Vorlage äußern sich neben StR Kanzleiter, StR Wölfle (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU), StRin von Stein (FDP) und StRin Küstler (SÖS und LINKE). StR Zeeb (FW) kündigt seitens seiner Fraktion eine kritische Unterstützung dieses Beteiligungsverfahrens an.

Seine Fraktion, so StR Wölfle, sehe das Geplante als einen Versuch mit der Berechtigung, Irrtümer und Fehler zu begehen, an, aus dessen Erfahrungen ggf. für die Zukunft Konsequenzen gezogen werden müssen. Ein solcher Bürgerhaushalt sei aber kein Ersatz für die Gemeinderatsarbeit. Er geht davon aus, dass in der Summe es zwischen den von den Gemeinderatsfraktionen gesehenen Prioritäten und den hundert Themen, die sich aus dem vorgesehenen Verfahren ergeben, keine großen Abweichungen gegeben wird. Die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion werde in Zukunft trotz dieses Themenrankings nicht davor abschrecken beispielsweise ein auf Rang 102 befindliches Thema als politisch absolut notwendig zu betrachten und zu beantragen. Die vorgesehene Beteiligungsform stelle also keinen Ersatz für die Entscheidungs- und Gewichtungsnotwendigkeiten der Fraktionen, aber durchaus eine wichtige Ergänzung dazu dar. Seine Fraktion lege den Schwerpunkt auf Äußerungen von nicht Organisierten. Insofern werde es als richtig angesehen, für diese Beteiligung insbesondere auf das Internet zu setzen. Da in diesem Medium die Anzahl von Unterstützern/Freunden allerdings einfach erhöht werden kann, könne eine Themengewichtung nicht aufgrund der Anzahl von Unterstützern, sondern nur durch einen Abwägungsprozess vorgenommen werden können. Er erhofft sich zudem Erkenntnisse darüber, wie die Themen Bürgerhaushalt und Bürgerumfrage in Korrelation zueinander gestellt werden können. Generell gelte, dass bisherige Kontakte durch Anschreiben und Telefonate nicht ersetzt werden.

Mit dem im Antrag Nr. 119/2011 geäußerten Anliegen, aus jeder der unter der Ziffer 3 des Antrags aufgeführten Veranstaltungen, die jeweils bestbewerteten Vorschläge als gesetzt in die "Top-100-Bürgervorschläge" aufzunehmen, ergibt sich für StR Wölfle ein Bruch der Systematik.

Für StR Kotz ist es absehbar, dass es sich um eine große Herausforderung handeln wird, eine gute Relation zwischen finanziellem, personellem Aufwand und dem Nutzen des Verfahrens herzustellen. Ziel müsse sein, eine höhere Beteiligung als in Köln zu erreichen. Die im Verhältnis zu Köln von ihm für Stuttgart errechnete Quote von ca. 3.000 Bürgerkontakten ergebe sich wohl bereits durch das bisherige im Vorfeld von Haushaltsplanberatungen übliche Vorgehen (direkte Bürgerkontakte, Kontakte mit Vereinen etc.). Zur Erhöhung der Beteiligung bei diesem Test, in dessen Nachgang für ihn Nachjustierungen erforderlich sein werden, komme dem Internet große Bedeutung zu. Gespannt ist er auf die Evaluation dieses Verfahrens.

Einen engen Zusammenhang des Bürgerhaushalts sieht StRin von Stein mit dem Internet. Die damit verbundenen sozialen Plattformen ermöglichten auch andere Kommunikationsformen. Das in der GRDrs 179/2011 Angedachte sollte ausprobiert werden. Nicht vergessen werden dürfe dabei aber, dass das bisherige Verfahren vor den Haushaltsplanberatungen mit seinen vielfältigen Kontakten auch mit nicht organisierten Personen bereits zu einer großen Bürgernähe geführt hat.

Das Vorgesehene, so StR Zeeb, führe seine Fraktion eigentlich schon immer durch. So würden vor Haushaltsplanberatungen Vereine, Verbände, soziale/kulturelle Einrichtungen, Bezirksbeiräte und Bezirksvorsteher angeschrieben und nach Schwerpunkten und Wünschen gefragt. Die dabei eingeholten Informationen würden durch seine Fraktion, nach einer Priorisierung und Überprüfung der Machbarkeit, in die Etatberatungen eingebracht. Zu bedenken sei, Haushaltsplanberatungen stellten kein "Wunschkonzert" dar. Die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion werde trotz dieses Verfahrens an den Schwerpunkten Schulsanierungen, Bereitstellung von Hort- und Kindergartenplätzen, Ausbildung von Jugendlichen, Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung des ehrenamtlichen Engagements festhalten.

Auf frühere Antragstellungen zu einem Bürgerhaushalt durch sie verweist StRin Küstler. Es sei gut, dass die Landeshauptstadt nun den Versuch unternimmt, eine solche Bürgerbeteiligung einzuführen. Wenn sich Menschen direkt an Fraktionen wenden, handle es sich um eine Form der Lobbyarbeit und Lobbyarbeit werde in der Öffentlichkeit, da sie nicht transparent ist, auch kritisch gesehen. Richtig sei, dass sich der Gemeinderat daran orientieren muss, dass er weiterhin die Entscheidungen trifft. Bedeutsam sei, dass diese Beteiligung organisiert und transparent stattfindet. Die Fraktionen stünden weiterhin in der Verantwortung, auch Themen, insbesondere sozialer Art, aufzugreifen, die sich nicht durch diese Beteiligung ergeben.

Auf StR Kanzleiter eingehend trägt EBM Föll vor, oberste Priorität der Finanzverwaltung sei eine geordnete Beratung des Stadthaushaltes sicherzustellen. Insoweit sehe sich die Finanzverwaltung nicht in der Lage, in unterschiedlichsten Einrichtungen und Institutionen Informationsveranstaltungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang sagt er allerdings die Durchführung einer Auftaktveranstaltung sowie eine an interessierte Journalisten gerichtete Informationsveranstaltung zu.

StRin Küstler schätzt kleinere Veranstaltungen, z. B. in den Stadtteilbüchereien, als hilfreich ein, um Bürgern bei der Nutzung des Internets Unterstützung zukommen zu lassen. Öffentliche Veranstaltungen haben sich laut EBM Föll in den Städten Köln und Freiburg als nicht sehr zielführend erwiesen. Die Beteiligung sei außerordentlich gering gewesen. Freiburg habe mittlerweile solche Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem Bürgerhaushalt eingestellt. In der Stadt Köln hätten in neun Bezirken solche Veranstaltungen stattgefunden und diese seien insgesamt lediglich von 20 Bürgerinnen/Bürgern besucht worden. Dies entspreche im Übrigen ein Stück weit den Erfahrungen, die man in Stuttgart mit den Informationsveranstaltungen zum Thema Stadtwerke gemacht hat. Zudem stelle sich hier wiederum das Thema der Leistbarkeit. Die Verwaltung plane eine Informationsbroschüre mit einer Auflage von 30.000 Stück. Diese werde in den Bezirksrathäusern, in Stadtteilbibliotheken und anderen geeigneten Orten ausgelegt. Die Broschüre könne selbstverständlich auch bei der Stadtverwaltung angefordert werden. Nicht leistbar sei im vorgegebenen Finanzrahmen diese Broschüre in allen Haushalten zu verteilen. Dies habe die Stadt Jena praktiziert, allerdings habe in Jena ein anderes Verfahren Anwendung gefunden. In Jena habe die Stadt konkrete Vorschläge unterbreitet, die dann von den Bürgern zu bewerten waren.


Natürlich könnten sich Bürgerinnen/Bürger an diesem Verfahren neben dem Internet auch schriftlich und telefonisch beteiligen. Er unterstreicht, die Ergebnisse des Verfahrens könnten keinen repräsentativen Charakter aufweisen. Um repräsentative Aussagen zu gewinnen, stelle die Bürgerumfrage das beste Instrument dar.

Gegenüber den Fraktionen appelliert EBM Föll, in dieses Verfahren mit Erfolg versprechenden, leistbaren Ansätzen einzusteigen. Eine Ausweitung könne Anfang 2012 nach der Auswertung der gemachten Erfahrungen immer noch erfolgen. Eine Überfrachtung des Verfahrens berge auch das Risiko in sich, dass in der Evaluation ein Scheitern des Projektes festgestellt werden muss.

Im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit bittet StR Wölfle gegenüber der Bürgerschaft deutlich zu machen, dass auch der Gemeinderat lediglich über geringe Spielräume bei den Haushaltsplanberatungen verfügt. Dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können, muss zur Vermeidung von Enttäuschungen, so StRin von Stein, den Bürgern unmissverständlich vorab deutlich gemacht werden. Sinngemäß äußert sich StR Zeeb.

Zu den in der Vergangenheit in den Bezirksrathäusern aufgestellten Terminals informiert der Erste Bürgermeister, diese Terminals seien im Rahmen der Haushaltssicherung, nachdem diese nur sehr gering in Anspruch genommen worden seien, stillgelegt worden. Auch dies entspreche durchaus den Erfahrungen in anderen Städten. So habe beispielsweise die Stadt Köln in ihrem ersten Bürgerbeteiligungsverfahren frei zugängliche Terminals aufgestellt. Lediglich ein einziger Bürger habe diese Möglichkeit genutzt. Ein Abbau dieser Terminals habe aufgrund fehlender Finanzmittel derzeit noch nicht stattgefunden.

Zu Wortmeldungen von StR Kanzleiter und StR Wölfle erläutert Herr Schaible, die beantragte Stelle werde für die technische Abwicklung befristet benötigt. Die vorhandenen Mitarbeiter seien mit der Beantwortung von Anfragen etc. beschäftigt. Zudem seien diese für die Kommunikation mit den Fachämtern und mit den Bezirksvorsteherinnen /Bezirksvorstehern verantwortlich. Die Finanzverwaltung müsse mit diesen Arbeiten ernsthaft umgehen. Fragesteller erwarteten zeitnahe Antworten, egal ob es sich dabei um 2.000, 5.000 oder 7.000 handelt.

Indem Herr Schaible auf eine Frage von StR Kotz eingeht, teilt er weiter mit, jede Person die sich über das Internet an dem Beteiligungsverfahren beteiligt, müsse sich anmelden. Mit dieser Anmeldung sollen mehrfache Abstimmungen und Auswüchse verhindert werden. Dies könne, und dies bestätigten die Erfahrungen in anderen Kommunen, gewährleistet werden. Eine Wohnsitzprüfung finde allerdings nicht statt.

StR Kotz geht davon aus, dass die Kosten für die benötigte Internetplattform einmalig sind.

Gegen Ende der Aussprache bittet StR Kanzleiter, der sich für die erfolgten Zusagen bedankt, die Verwaltung, noch darüber nachzudenken, ob in dieses Beteiligungsverfahren nicht auch direkt die Jugendhäuser und die VHS einbezogen werden kann. Da mit derselben Berechtigung noch viele andere Institutionen in diesem Zusammenhang genannt werden können und das Verfahren für die Verwaltung noch leistbar sein muss, lehnt dies der Vorsitzende ab. Sollte es gelingen, die Vorlageninhalte gut umzusetzen, sei schon viel erreicht. Für die Finanzverwaltung stelle diese Aufgabe eine besondere Herausforderung dar, da die Mitarbeiter der Haushaltsabteilung der Stadtkämmerei bereits durch das normale Haushaltsverfahren bis an die Grenzen des Leistbaren in Anspruch genommen werden. Dies treffe natürlich auch auf die entsprechenden Bereiche der Ämter zu. Er bittet solche Dinge im Zusammenhang mit dem Erfahrungsbericht zu besprechen.

Nachdem StR Kanzleiter davon ausgeht, dass es sich um ein dauerhaft angelegtes Verfahren handelt, bemerkt EBM Föll, der Gemeinderat entscheide dann über das Weitere, wenn ihm über die gemachten Erfahrungen berichtet worden ist.


StR Kanzleiter verzichtet auf eine separate Abstimmung des Antrags Nr. 119/2011.

Danach stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der GRDrs 179/2011 mit den Maßgaben der erfolgen Zusagen mehrheitlich bei 1 Stimmenthaltung zu.

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