Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
417
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VerhandlungDrucksache:
674/2022
GZ:
T
Sitzungstermin: 16.11.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe th
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation d. Schmutzwasser- u. Niederschlagswassergebühr u. Satzungsänderungen ab 1. Januar 2023

Vorgang: Betriebsausschuss Stadtentwässerung v.15.11.2022, öffentlich, Nr. 15
Ergebnis: Kenntnisnahme

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.11.2022, GRDrs 674/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Höhe der Schmutzwassergebühr wird ab 1. Januar 2023 auf 1,73 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt. Für 2023 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 4,0 Mio. EUR berücksichtigt.

2. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Schmutzwassergebühren (Stadtrecht 7/20) wird gemäß Anlage 6 erlassen.

3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2023 auf 0,68 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2023 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR berücksichtigt.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren (Niederschlagswassergebührensatzung - NwGebS -) vom 8. Dezember 2005 (Stadtrecht 7/19), zuletzt geändert am 2. Dezember 2021 wird gemäß Anlage 7 erlassen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung - AbwS -) vom 19. Dezember 2019 (Stadtrecht 7/17) wird gemäß Anlage 8 erlassen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung dezentrale Anlagen - EntSDA) vom 6. Dezember 2012 (Stadtrecht 7/8) wird gemäß Anlage 9 erlassen.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 674/2022 / Kenntnis genommen.

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