Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 83/2023
Stuttgart,
03/10/2023



Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.03.2023
29.03.2023



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt im Jahr 2023 den vom Sozialamt geförderten Begegnungsstätten für Ältere einen institutionellen Festbetragszuschuss zum Mittagessen für Inhaber*innen der Bonuscard + Kultur in Höhe von 5,00 EUR/Essen und für Vollzahler*innen in Höhe von 2,00 EUR/Essen.

2. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt.

3. Für die dauerhafte Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen wird die Verwaltung zu den Beratungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 eine entsprechende haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage einbringen.


Begründung:


Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat mit Antrag Nr. 370/2022 vom 25.11.2022 „Mittagstische in sozialen Einrichtungen sollen günstig bleiben“ beantragt, dass Mittagstische in sozialen Einrichtungen der Stadt so gefördert werden sollen, dass sich auch Personen mit geringem Einkommen ein Essen leisten können. Die dafür notwendigen Finanzmittel sollen aus der Deckungsreserve finanziert werden.

Über eine Erhebung bei den vom Sozialamt geförderten Einrichtungen, die den Mittagstisch anbieten, zu den aktuellen Einkaufs- und Verkaufspreisen, der Menge der ausgegebenen Mahlzeiten sowie der Menügestaltung, konnte berechnet werden, welche finanziellen Auswirkungen die Forderungen des SPD-Antrags für den städtischen Haushalt haben.


Für diese Berechnungen wurden auf Grundlage der Erhebungsergebnisse folgende Ausgangsprämissen festgelegt:

- maximal förderfähiger Einkaufspreis 7,00 EUR /je Essen,

- jährlich 110.000 Essen,

- 80 Prozent Vollzahler*innen, 20 Prozent Inhaber*innen der Bonuscard + Kultur.

Die Sozialverwaltung hat einen Vorschlag zur Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen ausgearbeitet. Diesem Verwaltungsvorschlag wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 23.01.2023 bis auf eine Enthaltung zugestimmt. Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, dass das Essen für Besucher*innen mit Bonuscard + Kultur für 2,00 EUR und für Besucher*innen ohne Bonuscard + Kultur für 5,00 EUR angeboten wird. Die geförderten Einrichtungen erhalten zum Ausgleich der Mindereinnahmen eine städtische Förderung in Höhe des Defizits von Einkaufs- und Verkaufspreis in Höhe von max. 7,00 EUR.

Für 2,00 EUR als Verkaufspreis für Inhaber*innen Bonuscard + Kultur statt eines wie im mit Antrag Nr. 370/2022 der SPD-Gemeinderatsfraktion beschriebenen kostenlosen Angebots sprechen folgende Gründe: Zum einen ist der Mittagstisch in Tagesstätten für Wohnungslose auch nicht kostenlos, i. d. R. kostet dieser 1,00 EUR bis 1,50 EUR. Hier soll es keine Besserstellung geben. Die Erfahrungen zeigen, dass dieser Kostenbeitrag auch eine Wertschätzung darstellt gegenüber dem Personal in Tagesstätten für Wohnungslose und der Wertigkeit des Essens. Der Mittagstisch in Begegnungsstätten für Ältere ist i. d. R. ein umfangreicheres Menü als in Tagesstätten für Wohnungslose und das sollte sich auch im Preis wiederspiegeln.

Für 5,00 EUR Verkaufspreis statt wie beantragt 3,80 EUR sprechen folgende Gründe: Zum einen sollte der städtische Zuschuss für Mitarbeitenden-Essen nicht mit dem Mittagessengebot in Begegnungsstätten für Ältere, Stadtteil- und Familienzentren etc. gleichgestellt werden. Das vergünstigte Essen für Mitarbeitende ist ein Anreizsystem und dient der Anbindung der Mitarbeitenden. Dieser Bonus ist in vielen Unternehmen gang und gäbe. Zum anderen würden bei einem sehr niedrigen Preis (wie z. B. 3,60 EUR bzw. 3,80 EUR) die umliegenden Metzgereien, Gaststätten etc., die ebenfalls Mittagstische anbieten, stark wettbewerbsbenachteiligt sein.

Beim Verkauf der Mahlzeiten an Vollzahler zu einem vergünstigten Preis in Höhe von 5,00 EUR und an Inhaber*innen der Bonuscard + Kultur in Höhe von 2,00 EUR ergibt sich ein Mittelbedarf in Höhe von rd. 286.000 EUR/Jahr zum Ausgleich der Mindereinnahmen wegen des reduzierten Verkaufspreises.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Finanzierung der Förderung des Mittagstisches in Begegnungsstätten für Ältere im Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.12.2023 werden Haushaltsmittel in Höhe von 215.000 EUR benötigt. Die zusätzlichen Aufwendungen werden bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans 2023 berücksichtigt.

Der Aufwand wird im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 370/2022 "Mittagstische in sozialen Einrichtungen sollen günstig bleiben" der SPD-Fraktion vom 25.11.2022

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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