Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 435/2023
Stuttgart,
07/04/2023


Planetarium - Austausch des Rechnerverbundes für
Weltraumsimulationsanlage




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Bereits zum Doppelhaushalt 2022/23 wurde die Notwendigkeit des Austausches des Rechnerverbundes für die Weltraumsimulationsanlage dargelegt (GRDrs 996/2021).

Die Video-Fulldome-Projektionstechnik wurde im Zuge der Teilsanierung des Carl-Zeiss-Planetarium im Januar 2016 in Betrieb genommen.

Spätestens Anfang 2024 müssen die Rechner, nach dann 8 Jahren Dauerbetrieb, durch neue Geräte ersetzt werden. Geschieht dies nicht, steigt das Risiko von gravierenden Ausfällen des veralteten Systems exponentiell an. Der Betrieb des Planetariums wäre im Schadensfall für längere Zeit massiv eingeschränkt. Für eine Ausschreibung, Vergabe bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage ist ein halbes Jahr Vorlaufzeit einzuplanen.
Ebenso ist ein Software-Austausch erforderlich, da die alte Software für die Weltraum-Simulationen nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entspricht.

Der Austausch des Rechnerverbundes kann nur als Komplettlösung erfolgen. Das Fulldome-System besteht aus speziell konfigurierten Rechner-Blades, einer aufwendigen Software für hochauflösende Videoprojektion und einer astronomischen Datenbank. Die Software greift auf alle Rechner gleichzeitig zu. Das ganze System ist hard- und softwaremäßig hochgradig vernetzt. Die Rechner-Prozessoren, der Datenspeicher und die Grafikkarten sind alle aufeinander abgestimmt und werden vom jeweiligen Hersteller konfiguriert geliefert.

Zum Doppelhaushalt 2022/23 ging man von Kosten für die Maßnahme in Höhe von einmalig 800.000 EUR aus. Die Kosten wurden überprüft. Trotz der hohen Inflation sind diese konstant geblieben, da einzelne Komponenten aufgrund der technischen Entwicklung preiswerter wurden und dadurch Preissteigerungen an anderer Stelle ausgeglichen werden können. Für die Maßnahme sind daher nach wie vor einmalig 800.000 EUR erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen


Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
2024
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2024
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
800,0
800,0
Finanzbedarf
800,0
800,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
50,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
50,0
100,0
100,0
100,0
100,0
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

-

<Anlagen>

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