Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 2011-03
GRDrs 236/2011
Stuttgart,
04/06/2011


Personalplanung in den vom Schulsanierungsprogramm betroffenen Ämtern



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich13.04.2011

Bericht:


Im Zuge der Beratung der GRDrs. 62/2011 (Fortschreibung Schulsanierungsprogramm) in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23. Februar 2011 brachte Herr StR Kanzleiter die Bitte vor, dem Gemeinderat darzustellen, wie sich die Personalplanung in den von den Schulhaussanierungen betroffenen Ämtern (Hochbauamt, Baurechtsamt, Schulverwaltungsamt) für die nächsten Jahre gestaltet. Nicht zuletzt würden aufgrund des demografischen Wandels massiv Personen in den nächsten Jahren ausscheiden (Siehe Niederschrifts-Nr. 40).

Nachfolgend sind die Personalplanungen der genannten Ämter dargestellt:


Schulverwaltungsamt

Zur Umsetzung des Konjunkturprogamms II des Bundes wurden im Bereich Schulbausanierung 2 Stellen befristet geschaffen (kw 01/2012), da dieses zwingend bis Ende 2011 abzuschließen ist. Durch die seinerzeit befristete Ausschreibung der Stellen konnte kein geeignetes Personal gefunden werden. Da die Mittel des Konjunkturpakets II von 28 Mio. €, sofern sie nicht bis Ende 2011 beim Regierungspräsidium abgerufen sind, verfallen oder zurückgezahlt werden müssen, und diese Aufgabe angesichts des umfangreichen Aufgabengebiets und der hohen finanziellen Risiken nur mit geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bewältigen ist, wurden die beiden Stellen im Einvernehmen mit Referat AK unbefristet ausgeschrieben und besetzt.

Die kw-Vermerke dieser Stellen wurde mittlerweile im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 für die Schulbausanierung auf 01/2015 verlängert.

Für das städtische Schulbausanierungsprogramm wurden beim Schulverwaltungsamt bislang 4 befristete Stellen geschaffen bzw. Ermächtigungen zur sofortigen Besetzung erteilt:

Die beiden zum Stellenplan 2010 geschaffenen Stellen wurden unbefristet besetzt. Die beiden im Vorgriff geschaffenen Stellen wurden im Amtsblatt vom 17. März 2011 befristet bis 31. Dezember 2015 ausgeschrieben.

Die weitere Personalplanung des Amts:
Aufgrund der Altersstruktur steht hier in den nächsten drei bis fünf Jahren nur eine Pensionierung an, so dass für den Fall der befristeten Besetzung der beiden ausgeschriebenen Stellen nur einer Person die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt werden könnte. Das Schulverwaltungsamt betont, dass aufgrund des Sanierungsstaus dauerhafter Personalbedarf besteht und deshalb eine Entfristung der Stellen angestrebt wird.


Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung (Fachkräftemangel) ist zu befürchten, dass befristet eingestellte Mitarbeiter/innen das Amt wieder verlassen.

Das mittelfristige Finanzkonzept zum Abbau des Sanierungsstaus sieht vor, dass das erforderliche Budget in den kommenden Haushaltsjahren von 18 -20 Mio. € auf mindestens 70 - 107 Mio. € (GRDrs 62/2011) und nach Abbau des Sanierungsstaus das Grundbudget den Notwendigkeiten entsprechend dauerhaft erhöht wird.


Baurechtsamt
Beim Baurechtsamt erfolgten keine (befristeten) Stellenschaffungen für die Sanierung von Schulgebäuden. Reine Sanierungsmaßnahmen vorhandener Gebäude (Gebäudeunterhalt) sind baurechtlich verfahrensfrei (§ 50 Abs. 4 Landesbauordnung) und führen daher zu keiner Mehrarbeit bei der Baurechtsbehörde.

Wenn die Sanierungsarbeiten jedoch mit verfahrenspflichtigen Umbauten, Anbauten oder internen Nutzungsänderungen verbunden werden, führt dies zur baurechtlichen Verfahrenspflicht und damit zu zusätzlichen Belastungen der Baurechtsbehörde. Angesichts der aktuellen Entwicklung der pädagogisch-didaktischen Konzepte (Ganztagsschulbetrieb, Stärkung der Naturwissenschaften, Stärkung experimenteller Gruppenarbeit und Binnendifferenzierung unterhalb der Klassenebene, Anbau von Mensen und Gemeinschaftsräumen usw.) erscheint die Verbindung von Sanierungen mit solchen Maßnahmen wahrscheinlich. Gleiches gilt, wenn aus den anstehenden Brandschutzmaßnahmen beispielsweise die Nachrüstung zusätzlicher baulicher Rettungswege (Fluchtbalkone oder -trep­pen) oder umfangreicher interner Abtrennungen erforderlich ist. Da die geplanten Bauprogramme derzeit inhaltlich noch nicht feststehen, sind quantitative Aussagen zu dadurch verursachten personellen Mehrbedarfen beim Baurechtsamt aktuell noch nicht abschließend möglich.

Wenn in größerem Umfang über die (verfahrensfreien) Sanierungsarbeiten hinaus (genehmigungspflichtige) Baumaßnahmen vorgesehen werden, kann eine Bearbeitung beim Baurechtsamt nach dessen Aussage mit entsprechender Priorität nur gewährleistet werden, wenn zusätzliche Kapazität im Bereich der Bauverständigen zur Verfügung steht.

Hochbauamt
Für das Schulsanierungsprogramm wurden folgende Stellen geschaffen:

· Zum Stellenplan 2010 wurden 4 Stellen für die Sanierung Schulgebäude geschaffen.
· 4 im Vorgriff zum Stellenplan 2010 für das Konjunkturpaket II mit kw-Vermerk 01/2012 geschaffenen Stellen wurden im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 für die Sanierung der Schulgebäude umgewidmet (GRDrs. 750/2010). Die kw-Vermerke wurden entfernt mit der Maßgabe, an die ersten vier ab 2015 freiwerdenden Stellen erneut kw-Vermerke anzubringen.
· Im Vorgriff zum Stellenplan 2012 wurden 4 weitere Stellen für die Sanierung Schulgebäude mit kw-Vermerk 01/2015 geschaffen (GRDrs. 62/2011).

Derzeit gibt es im Stellenplan des Hochbauamtes an 22,75 Stellen kw-Vermerke. Darin sind die kw-Vermerke an 4 Stellen zum 01/2016 aufgrund der Verlegung von Vermerken von Stellen des Konjunkturpakets auf andere Stellen sowie Altersteilzeit-Streichungen noch nicht enthalten.

Die umfangreichen Konjunkturpakete bzw. Sanierungsprogramme bewirken, dass auf dem Arbeitsmarkt deutlich weniger qualifiziertes bautechnisches Fachpersonal zu finden ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart konkurriert hier mit anderen großen Kommunalverwaltungen, der Landesbauverwaltung sowie externen Architekten- und Ingenieurbüros. Mittlerweile ist festzustellen, dass Bewerber/innen auf befristete Stellen bei weitem nicht die Qualifikation oder Befähigung aufweisen, die Bewerbungen auf unbefristete Stellen haben. Die Aufgaben der Arbeitsplätze beim Hochbauamt unterscheiden sich von denen in Architektur- und Ingenieurbüros, weshalb die Einarbeitungszeit von einem halben Jahr in der Regel nicht ausreicht, um einen gewissen Grad der Selbstständigkeit bei neuen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu gewährleisten. Bei befristeten Laufzeiten von zwei bis drei Jahren vergeht deshalb viel Zeit, ehe sich für das Hochbauamt der Einsatz der neuen Mitarbeiter/innen fachlich-bautechnisch positiv bemerkbar macht.

Da heute nur noch ca. 7 % der Mitarbeiter/innen dem gehobenen oder höheren bautechnischen Dienst angehören, müssen Bewerbern aus Architektur- und Ingenieurbüros ohne entsprechende Ausbildung zunächst die Grundsätze der in einer Stadtverwaltung üblichen Abläufe nahe gebracht werden. Befristet beim Hochbauamt tätige Mitarbeiter/innen nehmen die erworbenen Kenntnisse mit, wenn sie sich frühzeitig einen Anschlussarbeitsplatz außerhalb der Stadtverwaltung suchen und nicht abwarten, bis der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss zur Verlängerung der kw-Vermerke fasst.

Das Hochbauamt geht von einer gleich bleibend hohen Auftragssituation in den nächsten 8 bis 10 Jahren aus. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden beim Hochbauamt bis zum Jahr 2020 voraussichtlich etwa 40 Mitarbeiter/innen in den Ruhestand versetzt. Hinzu müssen 27 Stellen, die mit einem kw-Vermerk versehen sind, gestrichen werden, davon der überwiegende Teil bis 2014. D. h. unter anderem auch, dass nur 13 Stellen neu besetzt werden können. Bei der zeitlichen Zielsetzung der Streichungen bis 2014 würde dies momentan bedeuten, dass bei aktuell hoher Auftragslage ein Personalabbau von ca. 16 % vorzunehmen ist, ohne dass die durch die OU Bauverwaltung angekündigten Auswirkungen bis dahin eintreten oder der Grund für befristete Stellenschaffungen entfallen wäre.


Das Hochbauamt schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um die anstehenden Aufgaben umsetzen zu können, u. a. die Streichung von kw-Vermerken an insg. 14 Stellen, die kurzfristige Überprüfung der durch die OU Bauverwaltung gesetzten kw-Vermerke bezüglich des Eintretens der vom Gutachter prognostizierten Auswirkungen, die Schaffung verschiedener im aktuellen Stellenplanverfahren beantragten Stellen sowie die Durchführung einer grundsätzlichen Personalbedarfsbemessung in den Jahren 2018/19, um für die nachfolgenden 5 – 10 Jahre den Personalbedarf festzulegen.

Derzeit wird vom Haupt- und Personalamt das Projekt „Organisationsuntersuchung Planungsbereich Hochbauamt“ zur Erarbeitung einer Methodik für eine langfristige Stellenbemessung vorbereitet. Diese soll die künftige Basis für Personalplanung und Personaleinsatzsteuerung bilden. Das Ergebnis soll nach Abschluss des Projektes dem Gemeinderat vorgestellt werden. Über das weitere Vorgehen mit den kw-Vermerken ist dann in diesem Zusammenhang zu entscheiden. Eine vorherige Schaffung von Fakten durch die Entfristung von Stellen würde diesem Projekt entgegenlaufen und wird daher von Referat AK nicht unterstützt.

Beteiligte Stellen

Referat KBS und Referat StU haben die Vorlage mitgezeichnet.
Referat T hat die Vorlage mit Ausnahme des ersten Absatzes auf Seite 4 mitgezeichnet (siehe Anlage - Stellungnahme des Referats T vom 5. April 2011).



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Anfrage von Herrn StR Kanzleiter im Zuge der Beratung der GRDrs. 62/2011 in der Sitzung des VA am 23. Februar 2011




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister





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GRDrs. 236-2011 - Stellungnahme T.doc