Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR (10-5)
GRDrs 762/2022
Stuttgart,
01/20/2023



Flexibilisierung der Personalgewinnung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.01.2023
26.01.2023



Beschlußantrag:

Den folgenden Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung wird zugestimmt.

1. Bei der Eingruppierung kann künftig auf die Anforderungen in der Person (einschließlich Ausbildungs- und Prüfungspflicht) im Sinne der Nr. 2 und/oder Nr. 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung zum TVöD verzichtet werden. § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD findet insoweit keine Anwendung.

2. Bisher kann eine Arbeitsmarktzulage in besonders zu begründenden Einzelfällen befristet und zur Personalgewinnung gewährt werden. Künftig ist dies auch unbefristet und auch zur Personalbindung möglich.

3. Bei Neueinstellungen werden im Fall eines Wechsels auf eine höher oder niedriger bewertete Stelle künftig „fiktive“ stufengleiche Höher- oder Herabgruppierungen durchgeführt.

4. Bei Neueinstellungen können externe Bewerber*innen künftig in besonders zu begründenden Einzelfällen übertariflich einer höheren Stufe zugeordnet werden als dies aufgrund der beruflichen Erfahrungszeiten bisher möglich ist. 5. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 800.000 ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Die Verwaltung wird im Haushaltsjahr 2023 ermächtigt erforderlichenfalls den daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken. 6. Die Anwendung der Maßnahmen wird zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Nicht befristet werden dagegen die auf Grundlage dieses Beschlusses getroffenen individuellen Entscheidungen, wie Höhergruppierungen, Stufenzuordnungen und Zulagengewährungen. Über eine eventuelle Verlängerung der Maßnahmen wird unter den Gesichtspunkten ihrer Wirksamkeit, tariflicher Weiterentwicklungen, der Arbeitsmarktlage sowie der Finanzierbarkeit entschieden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen finden sich in der Anlage.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit Jahren sehen sich öffentliche Arbeitgeber – so auch die Landeshauptstadt Stuttgart – mit zunehmenden Personalgewinnungsschwierigkeiten konfrontiert. Ursachen hierfür sind bekanntermaßen u.a. in der demografischen Entwicklung, dem vorherrschenden Fachkräftemangel sowie dem damit verbundenen zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte zu finden.

Auch wenn seit 2012 wiederholt an sich erfolgreiche Maßnahmen zur Personalgewinnung und -erhaltung beschlossen und ergriffen wurden, verschärft sich die Situation zunehmend. Hierüber hat das Haupt- und Personalamt bereits im September 2021 im Personalbeirat berichtet (siehe GRDrs. 170/2021).

Immer häufiger stehen für freie Stellen nur wenige geeignete Bewerber*innen zur Verfügung, stellenweise werden Positionen sogar mehrmals ohne Erfolg zur Besetzung ausgeschrieben. Trotzdem gelingt es nicht immer, qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu gewinnen. Insbesondere in Mangelbereichen muss daher auch in Betracht gezogen werden, den Personalbedarf vermehrt mit sog. Quereinsteigenden zu decken. Damit dies gelingen kann, ist es notwendig die Personalauswahl zu flexibilisieren und weitere stadteigene Qualifizierungsprogramme zu etablieren. Um die Bewerberlage zu verbessern, externe Expertise zu gewinnen und damit eine schnellere Besetzung offener Stellen zu ermöglichen, soll der Fokus künftig stärker auf den Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen liegen und die Möglichkeiten zur Eingruppierung und Bezahlung weiter flexibilisiert werden.

Aktuell wird die Gewinnung von Quereinsteigenden u.a. durch die tariflichen Vorgaben erschwert. Dazu gehören beispielsweise die Regelungen über die Zuordnung Neueingestellter zu den Erfahrungsstufen oder die Anforderungen an die persönliche Qualifikation und damit ggf. verbundene Abstriche bei der Eingruppierung. Neue Ansätze zur Personalgewinnung und -bindung, die zum Teil über die aktuellen tariflichen Möglichkeiten hinausgehen, sind deshalb in diesen Bereichen zur Verbesserung der Personalgewinnung ohne Alternative.

Voraussetzung für die Umsetzung eines Teils der Maßnahmen, insbesondere den Verzicht auf die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bzw. die persönlichen Anforderungen nach der Entgeltordnung, ist daher die Bereitschaft, vom Tarifrecht und der Linie des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) Baden-Württemberg zumindest teilweise abzuweichen. Die Landeshauptstadt wird sich beim KAV weiterhin dafür einsetzen, dass die beschriebenen Änderungen ins Tarifgefüge aufgenommen werden.




Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 800.000 EUR ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls wird ein daraus entstehender überplanmäßiger Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt. Für die Folgejahre werden die Mehraufwendungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB Amt 17

Der GPR hat im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens zugestimmt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgrmeister


Anlagen

1 - ausführliche Begründung der Einzelmaßnahmen

<Anlagen>

Eine erfolgreiche Personalgewinnung und -bindung ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. von der Unternehmenskultur, den Strukturen vor Ort, den wahrzunehmenden Aufgaben und Entwicklungsperspektiven, der Bezahlung und der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Hierzu hat die Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche erfolgreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitgeberimages beschlossen und umgesetzt. Die hier dargestellten Maßnahmen sollen insbesondere die Verhandlungsposi­tion der LHS bei der Personalgewinnung und -bindung stärken und können kumulativ zur Anwendung kommen:


1. Eingruppierung – Möglichkeit des Verzichts auf Anforderungen in der Person


2. Verstärkte Nutzung von Zulagen – hier:

3. „Fiktive“ stufengleiche Höher- oder Herabgrup­pierung bei Neueinstellung


4. Übertarifliche Stufenzuordnung

Alle dargestellten Maßnahmen sind nach Einschätzung des Haupt- und Personalamts sowie der Personalstellen der Ämter zur Personalgewinnung und -bindung aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, um mit der gebotenen Flexibilität auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können und die Aufgabenerledigung der Stadtverwaltung unter den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich zu gestalten.









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