Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
438
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VerhandlungDrucksache:
839/2020
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 21.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Personal- und Sachmittelbedarf bei den städtischen Ämtern im Zuge der Entwicklung des neuen Stadt-
quartiers Rosenstein / Quartiere C1 + A3 im Haushalt 2020/2021

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 20.10.2020, öffentlich, Nr. 386
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 16.10.2020, GRDrs 839/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht zur weiteren Entwicklung des neuen Stadtquartiers Rosenstein und den damit verbundenen nachstehenden finanziellen Mitteln und Personalbedarfen wird Kenntnis genommen. 2. Die nachstehend benannten erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 4.060.000,00 EUR für 2020/2021 sollen überplanmäßig durch die Finanzverwaltung bereitgestellt werden.

3. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Amt für Stadtplanung und Wohnen in Höhe von 4,0 Stellen (davon 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Stadtplanung) und 0,5 Stelle in EG 6 (Geschäftszimmer) bei der Abteilung Städtebauliche Planung Rosenstein, 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Verkehrsplanung) bei der Abteilung Verkehrsplanung und Stadtgestaltung, Sachgebiet Verkehrsentwurfsplanung und 1,0 Stelle in EG 13 TVöD (Landschaftsplanung) im Sachgebiet Grünordnungsplanung) sowie 0,5 Stellenanteile in A11/EG10 TVöD bei der Abteilung Verwaltung und Recht, Sachgebiet Allgemeine Verwaltung, wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

4. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Amt für Umweltschutz in Höhe von 1,0 Stellen in EG 13 TVöD bei der Abteilung Energiewirtschaft sowie 0,5 Stellen in EG 12 TVöD bei der Abteilung Immissions-, Abfallrechts-, Wasser- und Bodenschutzbehörde wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen. 5. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Höhe von 2,0 Stellen, davon 1,0 Stelle in EG 13 TVöD als Teamleitung und übergeordnete Projektleitung des Großprojektes „Stadtquartier Rosenstein“ sowie 1,0 Stelle in EG 12 TVöD als Projektingenieur zur Realisierung von Ersatzhabitaten und Abwicklung von Vergrämungsmaßnahmen wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

6. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf beim Kulturamt in Höhe von 1,5 Stellen in EG TVöD 13 wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

7. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf der Abteilung L/OB-R im Referat Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales des Oberbürgermeisters (L/OB) in Höhe von 2,5 Stellen (davon 0,5 Stelle in EG 6 TVöD und 2,0 Stellen in EG 13 TVöD/A 13 hD) wird Kenntnis genommen (alle Stellen jeweils mit kw-Vermerk bis 12/2026). Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen. 8. Vom künftigen zusätzlichen Personalbedarf beim Tiefbauamt in Höhe von 2,5 Stellen (davon je 1,0 Stellen in EG 12 TVöD in der Abteilung Straßen und Verkehr sowie in der Bauabteilung Mitte/Nord und 0,5 Stellenanteile in A 11/EG 10 TVöD beim Sachgebiet Haushalt, Rechnungswesen und Betriebswirtschaft der Abteilung Verwaltung und Recht wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist erst im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/2023 zu treffen.


Positiv zur Vorlage äußern sich StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU), StRin Kletzin (SPD), StR Dr. Oechsner (FDP) und StRin von Stein (FW).

In seinen Ausführungen kritisiert StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRA-TEN Tierschutzpartei) grundsätzlich das Bahnprojekt Stuttgart 21 und dass mit der skizzierten Stadtquartiersentwicklung seiner Auffassung nach jegliche Option auf Erweiterung des neuen Bahnhofs, den er als zu klein dimensioniert bezeichnet, verbaut wird. Des Weiteren merkt er an, die Bebauung dieser klimarelevanten Fläche sei städtebaulich fraglich. Von daher lehne seine Fraktionsgemeinschaft den Beschlussantrag ab.

Überrascht zeigt sich StR Kotz darüber, dass diese Stellenschaffungsvorlage unterjährig vorgelegt wird und die Stellenschaffungsanträge nicht bereits in den regulären Stellenplanberatungen Ende 2019 aufgerufen wurden. Entsprechend äußern sich StR
Rockenbauch und StRin Kletzin. Für StR Dr. Oechsner geht es heute ausschließlich um die Stellenschaffungen, damit die Planungen möglichst zügig vorangetrieben werden können. Er erachtet die unterjährige Schaffung als unproblematisch. Die Haltung von StR Rockenbauch wird von ihm kritisiert.

Gegenüber StR Kotz spricht EBM Dr. Mayer von Stellenbedarfen, die jetzt in den Ämtern anstehen, unabhängig von der Frage einer Projektstruktur und Ähnlichem. So sei das Schaffen von neuem Planungsrecht vordringlich, und solche Dinge müssten stadtverwaltungsintern bearbeitet werden. Man habe nicht die Zeit, die nächsten regulären Stellenplanberatungen abzuwarten, da dann die benötigten Stellen wohl erst in zwei Jahren besetzt werden könnten.

Im Namen ihrer Fraktion sieht StRin Kletzin die Voraussetzungen für die Quartiersentwicklung durch die Schaffung der beantragten Stellen noch nicht als abgeschlossen an. Sie erinnert an eine im Rahmen einer Reise von Ratsmitgliedern nach Hamburg kennengelernte Entwicklungsgesellschaft und erklärt, für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers Rosenstein müsste eigentlich eine entsprechende externe Gesellschaft herangezogen werden, um die Entwicklungsfragen unabhängig von der Verwaltung vorantreiben zu können. Natürlich seien Andockpunkte in der Verwaltung wichtig, aber bestimmte Entwicklungen könnten extern besser bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang bittet StR Kotz die Verwaltung um Stellungnahme dazu, welchen Vorschlag die Verwaltung hierzu wann unterbreiten wird.

Diese Wortmeldungen und eine Wortmeldung von StRin Nuber-Schöllhammer aufgreifend informiert BM Pätzold, die Verwaltung habe den Auftrag, dem Gemeinderat darzustellen, wie eine Projektstruktur aufgebaut werden solle. Vorbereitungen für eine entsprechende Vorstellung seien bereits im Gange. Mit dargestellt würden bei dieser Gelegenheit wie andere Städte - wie z. B. Hamburg und München - hier vorgingen. Der Gemeinderat habe dann zu entscheiden, mit welcher Gesellschaft und welcher Struktur die LHS in die Entwicklungsmaßnahmen gehen solle. Ein Zusammenhang bestehe mit Bodenentwicklungs- und Kostenfragen. Die Hamburger Gesellschaft (HafenCity) finanziere sich durch den Verkauf von Grundstücken. Die heute zur Beratung stehenden Stellenschaffungen stünden allerdings im Zusammenhang mit ureigensten städtischen Aufgaben bei der Vorbereitung der laufenden Projekte. Ergänzend führt der Vorsitzende an, es bestehe die Möglichkeit, geschaffene Stellen in eine Projektgesellschaft zu überführen.

Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 3 Gegenstimmenmehrheitlich zu.
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