Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 189/2014
Stuttgart,
03/13/2014



Verwendung der städtischen Mittel für das EU-Schulfruchtprogramm



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.03.2014



Beschlußantrag:

Die Verwaltung bietet allen öffentlichen Grund- und Sonderschulen (Grundstufe) in Stuttgart, die bisher noch nicht am Schulfruchtprogramm beteiligt sind, den Spendenanteil in Höhe von 0,15 € pro Obststück pro Woche aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln (Sponsorenanteil) zur Teilnahme am Schulfruchtprogramm an.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Situation:
Das zuständige Regierungspräsidium Tübingen hat in einem Informationsschreiben am 22. Januar 2014 mitgeteilt, dass ein Neueinstieg für weiterführende Schulen in das EU-Schulfruchtprogramm seit 1. Februar 2014 nicht mehr möglich ist. Damit hat sich die Anzahl der Schulen, die neu einsteigen können, auf Grundschulen reduziert. Dies ergibt für die Schüler/innen an öffentlichen Grundschulen in Stuttgart in Bezug auf das Schulfruchtprogramm folgende Situation:

Bisher am Schulfruchtprogramm beteiligte Grundschüler/innen an Grund- und Sonderschulen (Grundstufe)
6.119
Bisher nicht am Schulfruchtprogramm beteiligte Grundschüler/innen an Grund- und Sonderschulen (Grundstufe)
12.445

davon Ganztagesschule oder Schülerhaus mit Catering

6.139

Kosten pro Schüler und Jahr bei 1-wöchentlicher Lieferung:
0,30 € pro Obststück x 32 Schulwochen = 9,60 €

Zur Verfügung stehende Mittel:
Städtische Haushaltsmittel 50.000 € pro Jahr
EU-Mittel 50.000 € pro Jahr
Gesamt: 100.000 € pro Jahr
100.000/9,60 €10.416 SchülerInnen könnten pro Jahr am Schulfruchtprogramm neu teilnehmen.

Alle öffentlichen Ganztagsschulen und Schülerhäuser mit Essensversorgung erhalten ein Catering, das einen Nachmittagssnack mit Obst enthält. Diesen erhalten jedoch nur die Kinder, die an der Ganztagsbetreuung teilnehmen. Die Erfahrung der bisher am EU-Schulfruchtprogramm beteiligten Ganztagesschulen zeigt, dass das schulische Essensangebot gut mit dem Schulfruchtprogramm kombinierbar ist. Dennoch werden nach Einschätzung der Verwaltung nicht alle Schulen mit diesem Angebot am Schulfruchtprogramm teilnehmen wollen. Daher ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass alle Grundschulen, die Interesse am Schulfruchtprogramm haben und bereit sind, die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen zu erfüllen, auch berücksichtigt werden können. Eine Erstellung von Kriterien zur Auswahl der Schulen erübrigt sich deshalb.

Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Sollten die Mittel durch die interessierten Schulen nicht ausgeschöpft werden, kann das Angebot auf Kindertagesstätten ausgeweitet werden. Dafür wird die Verwaltung bei Bedarf einen erneuten Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.

Finanzielle Auswirkungen

Verwendung im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel.


Beteiligte Stellen

Nicht erforderlich.




Fritz Kuhn

Anlagen

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