Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 939/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Schwimmflächen ausbauen

Beantwortung / Stellungnahme

Zu 1)
Das Erlernen der Schwimmfähigkeit ist Bestandteil des Grundschullehrplans. Durch die Befragung an den Stuttgarter Grundschulen aus dem Jahr 2018 ist bekannt, dass nur 46% der Kinder sicher schwimmen können, wenn sie auf die weiterführende Schule wechseln (im bundesweiten Vergleich ein schlechter Wert). Durch die Schließung der Bäder in der Pandemie konnten allein bei „schwimmfit“ knapp 3.000 Kinder keinen Kurs besuchen. Eine ähnlich hohe Zahl an Kursen fiel außerhalb des schwimmfit-Programms aus. Es ist davon auszugehen, dass sich nach der Pandemie, durch die aktuell geschaffenen und in den nächsten Jahren geplanten zusätzlichen Belegungskapazitäten (siehe Ziff. 3) der Anteil der Schwimmer beim Wechsel auf die weiterführende Schule deutlich verbessert.

Zu 2)
Die Umsetzung der Schwimmfähigkeit an den Stuttgarter Schulen ist von unterschiedlichen Bedingungen abhängig: Grundsätzlich reichen die in Stuttgart insgesamt vorhandenen Wasserflächen aktuell nicht aus, damit jedes Kind sicher schwimmen lernt. Der Grad der Bedarfsdeckung durch bestehende Bäderkapazitäten variiert jedoch je nach Stadtbezirk.

Zu 3)
Vereine und Schwimmschulen:



Schulen
Die Stuttgarter Bäder (STB)
Erhöhung Kapazitäten STB:
Zu 4)
Der Stadtbezirk Stammheim hat kein eigenes Lehrschwimmbecken. Der Schwimmunterricht erfolgt im Hallenbad Zuffenhausen, das über entsprechende Kapazitäten verfügt. Aktuell besteht nur ein geringfügiges Defizit, dass sich langfristig durch die Bevölkerungszunahme bis 2030 leicht erhöht.

Die Stuttgart Bäder (STB) planen daher derzeit die Erweiterung des Hallenbades Zuffenhausen im Rahmen der anstehenden Sanierung. Die Baumaßnahme sieht neben der Sanierung des gesamten Bades die Erweiterung des derzeitigen Nichtschwimmerbeckens zu einem Mehrzweckbecken mit den Maßen 25m auf 12,5 m und dessen bauliche Abtrennung vor. Dadurch wird ein Parallelbetrieb im selben Hallenbad, aber nicht im selben Becken von Öffentlichkeit und Schulen/Vereine möglich. Speziell für die Schulen erweitern sich dadurch die Nutzungsmöglichkeiten von bisher 3 auf zukünftig 5 Tage pro Woche. Daher ist dies in der Gesamtbetrachtung eine sehr zeitnahe, wirtschaftliche und bedarfsgerechte Lösung.

Durch diesen erheblichen Zugewinn an Belegungszeiten für die Schulen ist somit ein langfristiger Bedarf der Stadtbezirke Stammheim und Zuffenhausen, auch unter der Berücksichtigung des vom Statistischen Amt prognostizierten Bevölkerungszuwachses in diesen Stadtbezirken bis 2030, gedeckt und es besteht sogar ein Kapazitätsplus.




Vorliegende Anträge/Anfragen

559/2021 CDU




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>